17. August 2006 12:28
Dreirad/Motorrad/Kfz-Spezifika:
- Warnweste ist mitzuführen, eine PRO PERSON!
- Höchstgeschwindigkeiten werden recht rigoros kontrolliert!
- Sturzhelm muss ECE-Norm 04 oder 05 entsprechen.
- Warnweste ist mitzuführen
- Mindestalter Sozius: 12 Jahre.
- Promillegrenze ist bei 0,5
- Tagsüber muss das Abblendlicht eingeschaltet sein.
- Höchstgeschwindigkeiten: innerorts 50 km/h, ausserorts 90 km/h, Schnellstraßen 110 km/h und AB 130 km/h. Mit Anhänger außerorts 70 km/h, auf Schnellstraßen/AB 80 km/h.
Bei wetterbedingten Beeinträchtigungen, wie Regen oder Schneefall, muß die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 110 km/h und auf Schnellstraßen auf 90 km/h (bei Nebel 50 km/h) reduziert werden. - Für alle Kfz auf Autobahnen, autobahnähnlichen Straßen (sog. Superstrade und Tangenziali) und Landstraßen ist auch tagsüber das Abblendlicht verpflichtend einzuschalten. Für Motorräder gilt die Lichtpflicht auch im Ortsgebiet.
- Motorräder, die eine Geschwindigkeit über 100 km/h erreichen, müssen mit 2 Rückspiegeln ausgestattet sein
- Der Transport von Kindern unter 4 Jahren ist auf Zweirädern untersagt.
Damits mal einen Anfang gibt ...
Ergänzungen ausdrücklich erwünscht!
Wer Italien "von früher" kennt (flottes Fahren mit Hirn), muss feststellen dass sich die Zeiten hier geändert haben. Geschwindigkeitslimits werden recht streng gehandhabt, die Strafen sind drakonisch und die Exekutive ist recht schnell mit Führerscheinabnahme oder Fahrzeugbeschlagnahme.
Helme: In frequentierten Gebieten (speziell Südtirol) werden seit heuer verstärkt Helme kontrolliert, ob die der ECE-Norm 4 oder 5 entsprechen (erkennbar am Beginn der langen Nummer auf dem Helmetikett).
Falls nicht: Strafe, fallweise sogar Fahrzeugbeschlagnahme.
Gryße!
Andreas, der motorang
Zuletzt geändert von
motorang am 28. März 2008 12:56, insgesamt 2-mal geändert.