- Warnweste ist mitzuführen, eine PRO PERSON! Gilt auch für (einspurige) Motorräder,
- Technische Überprüfungsdaten (TÜV-Plakette, §57a-Pickerl) werden fallweise kontrolliert und bei Überschreitung beanstandet - hier werden keine im Heimatland möglichen Überziehungen/Ausnahmen gestattet
- Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h; auf einigen städtischen Schnellstraßen bis 80 km/h, dies ist ausgeschildert
Landstraße 90 km/h, Schnellstraße 110 km/h, Autobahn 130 km/h. Mit Anhänger außerorts überall 80 km/h. - Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf Motorrädern befördert werden (am Sozius).
- Licht am Tag: Autofahrer müssen wie Motorradfahrer tagsüber mit Abblendlicht fahren. Die Lichtpflicht gilt auf allen Straßen sowohl außerhalb als auch innerhalb geschlossener Ortschaften. Dürfte auch für Gespanne gelten ...
- Beim Überholen muss während des gesamten Vorgangs geblinkt werden. Kolonnenspringen ist verboten.
- Schul- oder Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.
Damits mal einen Anfang gibt ...
Ergänzungen ausdrücklich erwünscht!
Gryße!
Andreas, der motorang