23. Juli 2014 12:51
23. Juli 2014 14:57
24. Juli 2014 16:42
25. Juli 2014 12:56
SR Rollo hat geschrieben:Oh,
Man gut das ich gefragt habe.
Bin ich wieder ein Stück schlauer.
Schutzhelm für Motorradfahrer
Die Helmpflicht hat der Gesetzgeber in § 21a Abs. 2 StVO wie folgt geregelt:
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
25. Juli 2014 18:39
26. Juli 2014 06:42
26. Juli 2014 10:31
willi-jens hat geschrieben:Nichtsdestotrotz sind die meisten Polizisten in der Regel mit den gesetzlichen Anforderungen zu Gespannen etwas überfordert....