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Umbau einer älteren Maschiene (2006 EURO 3)???

1. November 2005 21:24

Servus

Wie sieht das ab nächstem jahr mit neuzulassung von gespannen aus wenn die basismaschiene 95er Bj is.

Ab nächsten jahr gilt doch bei neuzulassung EURO 3

Wenn die basismaschiene aber keine EURO3 schafft, kann ich das teil dann trotzdem zum Gespann umbauen lassen.

Es is ne Honda GL1500SE Bj. 95, die soll zum 3rad werden.


MFG Peter

1. November 2005 21:30

Bei mir ist das Baujahr der Solomaschine auch das Baujahr des Gespanns.
Sr Bj.81, Umbau zum Gespann 98, EZ des Gespanns 81.

1. November 2005 21:35

Hallo 3-rad,

wenn ein Beiwagen drangebaut wird, so wie man einen anderen Lenker oder 'ne Scheibe dranbaut, dann wird das funktionieren.
Mein MZ-Umbau hat auch so funktioniert, der Seitenwagen ist in den Originalbrief eingetragen worden.

Gruß B.

:D

1. November 2005 21:39

ach ja, ich hab gerade mal in meinen Kfz-Papieren nachgeschaut, mit meinem SR-Gespann (Im Avatar zu sehen) ist das genauso gemacht worden. :!:

Gruß B.

:D

2. November 2005 11:38

Beim "normalen" Gespannumbau, sprich es werden Gabel, Räder, SW, Hilfsrahmen "drangebaut" muß das Dreirad die Normen erfüllen, die bei der Erstzulassung des Mopped gültig waren, in diesem Fall 1995 (zählt Erstzulassung in Deutschland, nicht Bj. etc).

Wenn es eine neue Zulassung gibt, z.B. Komplettrahmen, in den der Motor der Honda reinkommt, zählt der Zulassungstag des Dreirades.

Immer vom Normalen ausgehend, Lücken, Grauzonen oder Unwissenheit des Sachverständigen nicht berücksichtigt.

Genau genommen müssen nach EG-Vorschrift alle Motorräder ab Erstzulassung 01.05.2004 , die um mehr als 30kg im Leergewicht verändert werden (tifft beim Gespannumbau öfters zu) eine gesonderte Abgasprüfung vorlegen.

Das hat sich zum Glück aber noch nicht so richtig beim TÜV rumgesprochen :evil:

Einfach gesagt: Je älter das Mopped, desto mehr Freiheiten :-D

2. November 2005 22:03

Ralph hat geschrieben:Beim "normalen" Gespannumbau, sprich es werden Gabel, Räder, SW, Hilfsrahmen "drangebaut" muß das Dreirad die Normen erfüllen, die bei der Erstzulassung des Mopped gültig waren, in diesem Fall 1995 (zählt Erstzulassung in Deutschland, nicht Bj. etc).

Wenn es eine neue Zulassung gibt, z.B. Komplettrahmen, in den der Motor der Honda reinkommt, zählt der Zulassungstag des Dreirades.

Immer vom Normalen ausgehend, Lücken, Grauzonen oder Unwissenheit des Sachverständigen nicht berücksichtigt.

Genau genommen müssen nach EG-Vorschrift alle Motorräder ab Erstzulassung 01.05.2004 , die um mehr als 30kg im Leergewicht verändert werden (tifft beim Gespannumbau öfters zu) eine gesonderte Abgasprüfung vorlegen.

Das hat sich zum Glück aber noch nicht so richtig beim TÜV rumgesprochen :evil:

Einfach gesagt: Je älter das Mopped, desto mehr Freiheiten :-D

Ups heist das wenn ich mir mal ne neue GS leisten kann und nen Schwenker haben möchte Muß extra ne Abgasprüfung sein :cry:
Gruß Andreas

2. November 2005 22:53

Nö, denn ein Schwenker ist kein Gespann, meint mein TÜV-Mann, der SW ist wahlweises Zubehör.

Und über manche Dinge diskutiere ich nicht mit dem guten Mann, da hat er einfach mal recht :wink:

2. November 2005 23:06

Schlauer TÜV-Mann dann brauchen wir auch nicht Still sein wegen dem Problem mit dem TÜV :wink: :lol:
Gruß Andreas
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