Switch to full style
Für nicht-technische Gespannthemen, Fahrtechnik, Literatur, Gesetze, ...
Antwort erstellen

Halb stromloser Neuzugang

18. April 2007 23:07

Ahoi, seit heute bin ich stolzer Besitzer eines Heos-KTM-Gespanns mit Zulassung. Gibts auch nich alle Tage. Weitere Vorstellung gibts aber erst, wenn ich auch Zeit und Bilder habe. Muß mich erstmal um Sitzkiste, langlebige Enduroreifen und Gewicht im Beiwagen kümmern. Gewicht könnte eine Mischung aus Weinfaß und Werkzeug werden ;-))
Dennoch mal ganz allgemeine Fragen (die natürlich auch in einige Themen der Technik passen würden; aber da müßte ich ja in zig Unter-Foren extra posten):
Hat zufällig jemand Zugriff auf einen Plan der Ktm-Adventure-Verkabelung? Der Kabelbaum liegt, aber angeschlossen ist nur der E-Starter.
Wenn nich, krieg ichs glaube ich auch ohne gebacken.
Und, was muß der geneigte Dreikradler wirklich haben und was nicht:
-Spiegel (links reicht)?
-Blinker (Wo, welche Größen -Ochsenaugen, Miniblinker -, Abstände,
Anbringungsorte)?
Bis denne, Roll

19. April 2007 06:32

hallo roll,
die sache ist eigentlich recht einfach und daher schnell beschrieben;

beleuchtung :
am motorrad wie an der serienemaschine;
am beiwagen rücklicht hinten und fahrzeugbegrenzungsleuchte vorne, ein zusätzlicher abblendscheinwerfer ist nicht gestattet, um das licht nach vorne zu verbessern darf lediglich ein nebelscheinwerfer montiert/angeschlossen werden
nebelschlußleuchten dürfen montiert werden (kontrollampe im cockpit !)

blinker:
am motorrad wie an der serienmaschine; jedoch die beiden rechten blinker müssen entweder abgedeckt oder demontiert sein;
am beiwagen vorne und hinten

bremslicht :
am motorrad wie an der serienmaschine;
am beiwagen nicht vorgeschrieben (aber zu empfehlen)

übrige lichter;
leselampen im beiwagen oder benzinschlauch-beleuchtungen können nach lust und laune montiert und angeschlossen werden :wink:
cu
muli

20. April 2007 07:41

......und Spiegel brauchst Du ZWEI !

Gruß B.

Bild

20. April 2007 20:16

Danke ersma für die Antworten!
Zwei Spiegel?? Ich bin schockiert. Ich dachte bei Enduros reicht der linke und da das Boot rechts ist... :roll: :roll:
Zu den Blinkern nochmal was: Ich hab natürlich jede Menge Blinker rumliegen, aber die sind recht monströs. Momentan hat das Dreikrad, das als Enduro-Sport-Maschine genutzt wurde, Miniblinker auf dem hinteren Kotflügel beispielsweise. Aber ich könnte mich zu Ochsenaugen vorne durchringen, wenns Minis nicht sein dürfen. Oder diese zwergigen Zubehörblinkerchen, die überall vercheckt werden, auch für hinten. Keine Ahnung, ob die zugelassen sind, muß ich mal googeln. Mir wurde jedenfalls kolportiert, daß der TÜV und die Rennleitung recht leicht zu beeindrucken sind, wenn so ein kleines Lämpchen nur recht hell macht, LED-mäßig zum Bleistift. Weiß da jemand was??

20. April 2007 22:08

AN Zusatzscheinwerfern dürfen's,warum auch immer, zwei Zusatzfernscheinwerfer sein. Aber nur eine Nebelleuchte. Bei diesen undbei Blinkern muß immer das "E" Zeichen (wer weiß genau?) eingeprägt sein. Da wird die Größe nicht die Rolle spielen.

Es ist Tickettechnisch immer riskant, davon auszugehen, daß irgendwas die Rennleitung beeindruckt.Besser sollte es auch Papiermäßig dicht sein.



Stephan :smt025

der an seiner /5 nur EINEN Spiegel braucht *grins

21. April 2007 00:04

Steh-FAN, das mit dem "E" geht klar.
Why don´t you erläuter me the thing with one Spiegel? :lol:
You wanna be gefragt? :grin:

21. April 2007 00:05

Übrigens: Papiermäßig dicht ist bei diesem Spezialteil eh nur - naja, Vieles... 8) 8)

21. April 2007 13:34

@Roll, ich dürfte meine /5 sogar legal mit Ochsenaugenblinkern fahren. Nur mit Ochsenaugenblinkern, um genau zu sein.

Liegt am Alter. Nein, am dem des Motorrades.


Stephan :smt025

21. April 2007 14:18

Um genaue Angaben zur Zahl der Spiegel, Blinker etc. machen zu können, müsste erstmal das Baujahr/EZ bekannt sein.
Sonst sind alle Angaben nur Spekulation.

21. April 2007 20:24

Danke, Jungens!
EZ ist 28.12.1989 :P

Antriebseinheit, Reifengrößen, Ballastgewicht bei Fahrten auf öfftl. Straßen ohne Beifahrer etc. sind eingetragen.
Diverse Pragraphen (muß ich erst noch nachhauen, äh -schlagen), weichen ab, haben Ausnahmegenehmigung oder sind gültigkeitsdatumsmäßig verändert abgenommen. Ausnahmegen. erteilt 29.09.98 betrifft beispielsweise Geräusch. Zum Glück. Obwohl man das Ding durchaus leise, sonor und angenehm fahren kann. :grin:
Antwort erstellen