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Urteil: Schadensersatz bei Führerscheinentzug

13. Juli 2007 15:47

Urteil: Schadensersatz bei Führerscheinentzug

Bei einem rechtswidrigen Entzug des Führerscheins steht einem Autofahrer grundsätzlich Schadensersatz zu. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz empfiehlt es sich allerdings, das Fahrzeug sofort abzumelden. (Az.: 1 U 218/06)

Denn der Halter kann dem Staat die für diese Zeit "nutzlosen" Kosten für Kraftfahrzeug-Steuer und Versicherung nicht in Rechnung stellen. Der Halter habe mit der Nichtabmeldung gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen.


Das Gericht gab mit seinem am Dienstag (3.7.) bekannt gewordenen Urteil der Schadensersatzklage eines Autofahrers zum Teil statt. Dem Kläger war der Führerschein entzogen worden. Nachdem ein Verwaltungsgericht fast zwei Jahre später urteilte, dass dies rechtswidrig gewesen war, erhielt der Kläger seine Fahrerlaubnis zurück. Nun verlangte der Mann Schadensersatz, unter anderem wegen der bezahlten Kfz-Steuer sowie für Bus- und Bahntickets. Insgesamt wollte der Kläger rund 4.100 Euro.


Das OLG machte jedoch eine andere Rechnung auf. Der Kläger hätte den Schaden möglichst gering halten und den Wagen abmelden müssen. Damit hätte er Kfz-Steuer- und Versicherungskosten gespart. Das Gericht billigte ihm daher Schadensersatz nur für die Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Höhe von 288 Euro zu.


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