Gespann mit Anhänger nach Italien

Für nicht-technische Gespannthemen, Fahrtechnik, Literatur, Gesetze, ...

Gespann mit Anhänger nach Italien

Beitragvon hubschraubär » 19. Mai 2018 16:35

Hallo an Alle,

eigentlich hatten wir geplant mit Gespann und "Wohni" unseren Urlaub in Süd-Tirol zu verbringen.

Jetzt habe ich auf der Seite eines großen deutschen Automobilclubs gelesen, dass Motorräder mit Anhänger in Italien nicht zugelassen seien, siehe:
https://www.adac.de/der-adac/rechtsbera ... d/italien/
Zitat: ...Motorräder dürfen in Italien keine Anhänger ziehen. Zitatende

Welche Erfahrungen gibt es? Wird das von den dortigen Behörden rigeros behandelt oder wohlwollend vielleicht mal ein Auge zugedrückt?
Würde mich freuen Eure Meinungen und Erfahrungen lesen zu können.

Besten Dank soweit.

MfG hubschraubär
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Re: Gespann mit Anhänger nach Italien

Beitragvon Stützradler » 20. Mai 2018 19:22

Hi,
wenn die Italiener in dieser Beziehung genauso sind, wie bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder falschem Helm, dann könnt Ihr Euch zu Hause ein neues Moped kaufen. Ich würde es nicht riskieren! Es ist schon traurig, wenn man sieht, wie weit Europa von irgendeiner Einheitlichkeit entfernt ist.
Viele Grüße
Gerhard
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Re: Gespann mit Anhänger nach Italien

Beitragvon FietePF » 20. Mai 2018 20:17

Hallo zusammen,

also die Italiener sind total entspannt, speziell wenn man mit altem oder besonderem Gerät unterwegs ist.

Bin in den letzten 5 Jahren fast 20tkm Landstraße durch ganz Italien inkl. Inseln gefahren und wurde nur einmal kontrolliert.
Außer den Papieren wollte der freundliche Carabinieri nichts von mir sehen.

Wie es mit Gespann und Anhänger ist, kann ich leider nicht sagen!?

Viele Grüsse
Alfred
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Re: Gespann mit Anhänger nach Italien

Beitragvon TWD Heizer » 20. Mai 2018 20:21

https://www.goldwing-forum.de/forum/top ... 618341c494
2. Beitrag


Am besten mal bei der Botschaft nachfragen und hier Rapport berichten.
ADAC ist nicht unbedingt eine gute Referenz
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Re: Gespann mit Anhänger nach Italien

Beitragvon Thomas Heyl » 21. Mai 2018 13:22

Hallo!

Das mit "gilt nur für Italiener" aus dem Goldwing-Forum ist Unsinn, wenn ihr mich fragt. Der Mindesthubraum von 250 cm³ laut Papieren für die Autobahn gilt auch für alle, dito die Verbandskissenpflicht.

Das kann gut gehen, nur dass eine Gold Wing kein so besonderer Fall ist wie ein aus italienischer Sicht "attraktiver" Veteran (beispielsweise 'ne olle Guzzi :grin: ). Wenn's jedoch schiefgeht, dann gute Nacht!

Cheers, Langer
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Re: Gespann mit Anhänger nach Italien

Beitragvon Stephan » 21. Mai 2018 15:34

Tja, wenn man den Berichten glauben darf, und eigene Erfahrung, sind mittlerweile unsere Hörnertiere entspannter als die im Süden. . .


Verkehrte Welt.

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muss, wenn ich nicht hinter ihr stehe."

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Re: Gespann mit Anhänger nach Italien

Beitragvon 3bein » 21. Mai 2018 17:16

TWD Heizer hat geschrieben:... ADAC ist nicht unbedingt eine gute Referenz


Weswegen nicht? Gerücht, Meinung, eigene Erfahrung??

Cheers
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Re: Gespann mit Anhänger nach Italien

Beitragvon 3bein » 21. Mai 2018 17:18

Stützradler hat geschrieben:... Es ist schon traurig, wenn man sieht, wie weit Europa von irgendeiner Einheitlichkeit entfernt ist.
Viele Grüße
Gerhard


Wieso? Die italienischen Geldbußen will ich ja nicht auch noch hier haben!
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Re: Gespann mit Anhänger nach Italien

Beitragvon TWD Heizer » 21. Mai 2018 20:38

3bein hat geschrieben:
TWD Heizer hat geschrieben:... ADAC ist nicht unbedingt eine gute Referenz


Weswegen nicht? Gerücht, Meinung, eigene Erfahrung??

Cheers


Meine Meinung, und die unwahre Berichterstattung bzw. tests vor paar Jahren.
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Re: Gespann mit Anhänger nach Italien

Beitragvon TWD Heizer » 21. Mai 2018 20:41

Thomas Heyl hat geschrieben:Hallo!

Das mit "gilt nur für Italiener" aus dem Goldwing-Forum ist Unsinn, wenn ihr mich fragt. Der Mindesthubraum von 250 cm³ laut Papieren für die Autobahn gilt auch für alle, dito die Verbandskissenpflicht.

Das kann gut gehen, nur dass eine Gold Wing kein so besonderer Fall ist wie ein aus italienischer Sicht "attraktiver" Veteran (beispielsweise 'ne olle Guzzi :grin: ). Wenn's jedoch schiefgeht, dann gute Nacht!

Cheers, Langer



Ja, Deine Meinung, nichts gegen Dich. Aber auf der Autobahn gilt hier auch für alle mind. geschwindigkeit >60 (oder 62?) Km/h, und gleiche Höchstgeschwindigkeit. Aber Ausländer dürfen ohne TÜV rumfahren.
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Re: Gespann mit Anhänger nach Italien

Beitragvon dreckbratze » 22. Mai 2018 07:46

blödsinn
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Re: Gespann mit Anhänger nach Italien

Beitragvon Piper Mc Sigi » 22. Mai 2018 08:49

Doppelt zevix
Zuletzt geändert von Piper Mc Sigi am 22. Mai 2018 09:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gespann mit Anhänger nach Italien

Beitragvon Piper Mc Sigi » 22. Mai 2018 08:59

Es wird hier alles ein bischen durch einander gewürfelt.
Wenn ich zum Bleistift mit meiner auf Bobber umgebauten
Drifter in ein EU Land fahre sind einige Teile nicht erlaubt,
aber hier in Deutschland also darf ich so weiter fahren.
In Ösiland ist es Vorschrift am Beiwagen einen Überrollbügel zu haben darf ich dann ohne nicht rüber?
Wäre mir neu das dann keiner ohne rüber fährt. Ist ja auch in Deutschland so zugelassen. Genau so wird es beim Hänger auch sein. Also vergleicht nicht unsinnige Dinge wie Geschwindigkeits Begrenzungen oder die fahren hier ohne TÜV. Die Polizei beanstandet schwere Fahrzeugmängel wie defekte Bremsen auf jedenfall. Falls sie erwischt werden
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Re: Gespann mit Anhänger nach Italien

Beitragvon willi-jens » 22. Mai 2018 14:13

Hier werden einige Dinge, die nichts miteinander zu tun haben, vermischt.
Zulassungsordnung richtet sich nach dem Land der Zulassung und Strassenverkehrsordnung richtet sich eben nach dem Land in dem man gerade unterwegs ist.
Die gegenseitige Anerkennung der Zulassungsordnung im internationalen Verkehr erlaubt die kurzzeitige Einfahrt in ein Land trotz ausländischer Zulassung des Fahrzeuges (ergibt sich afaik durch das Wiener Abkommen).
Trotz ausländischer Zulassung muß man sich an die jeweilige Strassenverkehrsordnung halten (also z.Bsp. an die Notwendigkeit einen Verbandskasten oder Warndreieck bei einem Motorradgespann mitzuführen).

Insofern vielleicht lieber informieren bevor es ins Ausland geht.
Über den ADAC kann man wegen seiner Lobbypolitik sicherlich geteilter Meinung sein (auch wenn ich den Aufreger ob der manipulierter Leserwahl mit verschwindend geringer Beteiligung ein wenig lächerlich fand), aber deswegen allgemein seine Informationen in Zweifel zu ziehen ist imho schon merkwürdig.

Ob es uns nun paßt oder nicht, im Ausland muß man sich an die dortige Strassenverkehrsordnung halten oder eben mit den Konsequenzen leben. Also gilt in Deutschland halt das 60 km/h-Limit für Motorräder oder Motorradgespanne mit Anhänger (& z.Bsp. in Frankreich keine gesonderte Beschränkung) und in Italien z.Bsp. das Verbot von Änhängern an Motorrädern.
Im Zusammenhang mit Anhängern sollte man vielleicht auch allgemein an das Sicherungseil denken: Info Sicherungseil

Nur mal so einige Beispiele für unterschiedliche Anforderungen: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/urlaub-im-auto-wichtige-regeln-im-ausland-a-980941.html
Die Sache mit dem Überrollbügel und der Mindesthöhe des Beiwagens in Österreich gilt afaik nur für Kinder < 12 Jahre (ergibt sich wiederum aus der dortigen Strassenverkehrsordnung, hatten wir hier schon als Thema).

Grüße

Jens
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Re: Gespann mit Anhänger nach Italien

Beitragvon Thomas Heyl » 22. Mai 2018 16:22

Hallo!

Das sehe ich auch so. Zwar wird an der Goldwing die Hängerkupplung eingetragen sein (TÜV / Zulassung), und das wird auch in Italien niemanden jucken. Es bedeutet jedoch nicht, dass man in Italien einen Hänger dranhängen darf (Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes). Diese Ordnung ist nach meinem Verständnis in jedem Land für alle "zivilen" Verkehrsteilnehmer bindend.

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Re: Gespann mit Anhänger nach Italien

Beitragvon fredde » 22. Mai 2018 19:32

Genauso ist es. Zulassung zuhause und Strassenverkehrsordnung im Gastland. Ich kann zB an mein Auto in Schweden tausend Teile dranschrauben oder verändern ohne einen ganzen Ordner mit Eintragungen zu benötigen. In Deutschland darf ich als Gast mit dem Wagen fahren und kein deutscher Polizist kann eine Eintragung von irgendeinem Teil verlangen. Aber die deutschen Verkehrsregeln gelten für mich so wie für alle Anderen.
Gruss Fredrik
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Re: Gespann mit Anhänger nach Italien

Beitragvon Stützradler » 22. Mai 2018 20:16

Jedenfalls wäre es für alle einfacher, wenn es überall die gleichen Regeln gäbe in der Straßenverkehrsordnung. Und die Bußgelder interessieren nicht wirklich, wenn man nicht vorhat, gegen die Regeln zu verstoßen. Es ist nur blöd, dass man bei einer Fahrt ins Ausland erst einmal die dortigen Regeln lernen muss, damit man nicht aus Unkenntnis dagegen verstößt.
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Re: Gespann mit Anhänger nach Italien

Beitragvon Stephan » 22. Mai 2018 21:09

Naja, ist halt ein ständiges Lavieren zwischen alle Gleichmachen und Eigenheiten behalten. Man kann es niemanden Recht machen. . .


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Re: Gespann mit Anhänger nach Italien

Beitragvon Thomas Heyl » 23. Mai 2018 14:14

Hallo!

Ich kann teils ganz gut verstehen, dass die gesetzlichen Regelungen in anderen Ländern anders sind als bei uns, und versuche das in ein Beispiel zu kleiden. In Italien ist es verboten, bei der Fahrt mit dem Motorrad eine Hand vom Lenker zu nehmen. Klingt schräg, was :grin: ?

Erstens, selbstverständlich ist es kein Problem, wenn ihr, speziell bei einem Gespann, 'mal die Hand vom Lenker nehmt, zum Beispiel, um zu grüßen (das machen fast alle in Italien). Das juckt wirklich niemanden. Der Hintergrund liegt am Passo del Bracco.

Bild

Das ist oder war - genauer, wäre, wenn's gesichert wäre! - die ideale Motorrad-Rennstrecke und ist in der Tat ein sehr beliebter Treffpunkt völlig gaskranker Typen auf hochgezüchteten Moppeds.

Als meine Tochter anderthalb Jahre alt war, haben wir da 'mal übernachtet (das tolle Restaurant mit Zimmern gibt's leider nicht mehr). Da waren die Dollbohrer gerade unterwegs und haben extra für meine Tochter die dollsten Stunts und Wheelies vorgeführt - ihr Eis ist glatt in der Hand geschmolzen (mein Bier nicht) :-D . Soweit gut.

Leider gab's da aber auch viele möchtegern-Agostinis, die das doch nicht so gut im Griff hatten, und als da immer mehr vom Asphalt gekratzt oder den steilen Abhängen geborgen werden mussten, war's zuviel. Die Carabinieri (nicht die Polizia Stradale) haben eine Sonderkommission gebildet, radikal durchgegriffen, und das ulkige Gesetz ist eine Folge davon.

Will sagen, da ist eine Verhältnismäßigkeit schon gegeben, ich kann die prinzipielle Regel jedoch schon verstehen. Als wir 2016 da zweimal vorbei gefahren sind, sind wir keinem einzigen Motorrad begegnet.

Mit dieser Suche (Bilder aus Italien) findet ihr noch genug Anschauungsbeispiele.

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Re: Gespann mit Anhänger nach Italien

Beitragvon schauglasgucker » 23. Mai 2018 20:35

Stützradler hat geschrieben: Es ist schon traurig, wenn man sieht, wie weit Europa von irgendeiner Einheitlichkeit entfernt ist.


Moin,

noch so eine EU-Posse:

Wenn du als Jugendlicher mit deiner 125er von Deutschland in die Niederlande fährst, erwartet dich dort ein saftiges Bußgeld wegen Fahrens ohne Führerschein.

Quelle: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/driving-licence/get-driving-licence/netherlands/index_en.htm

Gruß Werner
Alla gudar, alla himlarna, alla helveten, de bor i dig.
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Re: Gespann mit Anhänger nach Italien

Beitragvon willi-jens » 23. Mai 2018 22:34

schauglasgucker hat geschrieben:
Stützradler hat geschrieben: Es ist schon traurig, wenn man sieht, wie weit Europa von irgendeiner Einheitlichkeit entfernt ist.


Moin,

noch so eine EU-Posse:

Wenn du als Jugendlicher mit deiner 125er von Deutschland in die Niederlande fährst, erwartet dich dort ein saftiges Bußgeld wegen Fahrens ohne Führerschein.

Quelle: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/driving-licence/get-driving-licence/netherlands/index_en.htm

Gruß Werner


Entschuldigung, aber da bringst Du etwas durcheinander. Das Mindestalter gilt nur wenn man in den Niederlanden seinen Wohnsitz hat. Ein in der EU ausgestellter Führerschein wird EU-weit akzeptiert (mit Ausnahme der sogenannten "learner's license" afaik).
Steht auch in Deiner Quelle einen Reiter weiter unten: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/driving-licence/driving-licence-recognition-validity/index_en.htm

EU driving licences

If your driving licence is issued by an EU country, it's recognised throughout the EU.


nur beim Umzug & Umtausch gilt wieder das Mindestalter:
So if you move to another EU country, you won't usually have to exchange your licence. You can drive in your new country on your current licence as long as:

- it is valid
- you are old enough to drive a vehicle of the equivalent category
- it is not suspended or restricted and has not been revoked in the issuing country.


Grüße

Jens
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Re: Gespann mit Anhänger nach Italien

Beitragvon schauglasgucker » 24. Mai 2018 04:06

Hallo Willi-Jens,

falsch. Wir wohnen in Grenznähe und meine Tochter ist mit ihrer 125er Derbi angehalten worden. Da gab es keinerlei Diskussionen, da durfte gezahlt werden. :rock:

Gruß Werner
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Re: Gespann mit Anhänger nach Italien

Beitragvon willi-jens » 24. Mai 2018 08:16

Anwaltlich bestätigt?

Edit: Ich frag nur, weil ich "move" als Umzug interpretiert hätte und nicht als einfaches durchfahren. Nicht daß man mit Junior in ein paar Jahren in eine ähnliche Falle tappt. :twisted:
Zuletzt geändert von willi-jens am 24. Mai 2018 10:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gespann mit Anhänger nach Italien

Beitragvon Schwadlapp » 24. Mai 2018 08:38

Hallo Zusammen, da im Zweifelsfall der Polizist vor Ort ein Bußgeld verhängt und eine Diskussion ohne ausreichende Kenntnis der Ladessprache nicht ratsam erscheint habe ich zu meinen Fragen die Polizei im geplanten Reisegebiet angemailt. Und es gab eine sehr höfliche Antwort auf meine Fragen.

Hier z.B. eine Antwort für Süd-Tirol:
Von: Egon Bernabe [mailto:Egon.Bernabe@brixen.it]
Gesendet: Donnerstag, 15. Februar 2018 11:24
An: Waldow, Robert
Betreff: WG: Straßenverkehrsordnung / Codice della strada für Motorradfahrer

Guten Morgen,

1. Dürfen Motorradfahren zum Grüßen anderer Motorradfahrer die Hand vom Lenker nehmen.
a. Nein, es müssen immer beide Hände am Lenker sein außer bei besonderen Notwendigkeiten. (81,00 € Bußgeld)
2. Müssen Motorradfahrer gelbe Warnwesten tragen oder mitführen
a. Nein, nur PKWs und größer
3. Müssen Motorradfahrer einen Verbandskasten mitführen
Ist in Italien nicht Pflicht aber empfehlenswert!
3. Gibt es zusätzliche besondere Vorschriften für Motorrad-Gespann Fahrer ( sidecar)
a. Sie benötigen den entsprechenden EU-Führerschein Kategorie A sonst nichts besonderes
4. Gibt es Dinge die Motorradfahren unbedingt in Tirol / Italien beachten müssen.
a. Lichter immer an, Helm immer zugeschnallt (auch beim einfachen schieben (gilt bei uns als „fahren“) und Vorsicht 
6. Gibt es Vorschriften über Schutzausrüstung? Helm, Handschuhe, Stiefel, Hose, Jacke
Nur der Helm ist Pflicht

Für weitere Fragen stehe ich natürlich auch weiterhin gerne zur Verfügung!

Schönen Aufenthalt in Südtirol
Egon B.
_______________________________


Mag. Bernabè Egon
Stellvertretender Leutnant - Sosituto Tenente

Ortspolizei – Polizia Locale
Carduccistraße 5b - Via Carducci, 5b
39042 Brixen ∙ Bressanone (BZ)
T + 39 (0472) 836131
F + 39 (0472) 802124
http://www.brixen.ithttp://www.bressanone.it
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
..der mit der Güllepumpe fährt..
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Re: Gespann mit Anhänger nach Italien

Beitragvon Thomas Heyl » 25. Mai 2018 12:24

Hallo!

Zu dem A1-Führerschein (ist doch der für 125er mit Leistungsgewicht-Einschränkung, oder :grin: ?):

Der wird in allen EU-Ländern und auch in der Schweiz anerkannt. Aber (ich habe mich da 'mal sehr aufgeschlaut!) die EU stellt es jedem Land frei, da eigene Regeln dran zu binden. Für die Schweiz gilt zum Beispiel, dass Du damit nur Moppeds bis 50 cm³ Hubraum fahren darfst, bis zu 18 Jahre alt bist. Wirst Du mit einer 125er in der Schweiz angehalten und bist noch nicht 18, bist Du ohne gültigen Führerschein unterwegs. Das könnte in den Niederlanden ähnlich / genauso sein.

Kurz: Der Führerschein gilt, das Fahrzeug passt nicht zu den nationalen Zusatzbestimmungen. Das wäre hier auch der Fall, wenn Du mit einer 38 PS-Aprilia mit 125cm³ unterwegs bist (die gab's 'mal als Straßenversion der 42 PS-Rennmaschinen).

Cheers, Langer
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Re: Gespann mit Anhänger nach Italien

Beitragvon dieter » 25. Mai 2018 15:01

seit dem 19.1.2013 ist der Klasse A1 Führerschein zumindest auch im Ösiland ab 16 Jahren:

https://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse ... lassen.pdf

Daher gehe ich davon aus, dass dies jetzt für die gesamte EU gilt.

MfG

Tobias
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Re: Gespann mit Anhänger nach Italien

Beitragvon Piper Mc Sigi » 25. Mai 2018 16:03

In Ösiland darf man auch mit 17 schon alleine Autofahren
was zu Problemen bei uns hier in Grenznähe führte
da es Azubis aus Ösiland hier in Bayern gibt und das am
anfang nicht akzeptiert wurde. Mittlerweile gibt es dafür
eine Sonderregelung für Grenznahe Azubis.
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