de jure

Für nicht-technische Gespannthemen, Fahrtechnik, Literatur, Gesetze, ...

de jure

Beitragvon Crazy Cow » 16. Februar 2019 15:54

Der Bundesrat hat mit seinem Beschluss am 15. Februar die Liberalisierung des § 21 STVZO beschlossen. Damit ist der Weg frei, dass zukünftig alle zugelassenen Prüforganisationen ein Vollgutachten und Einzelabnahmen vornehmen können. Bisher war die Durchführung von Begutachtungen nach § 21 in den westlichen Bundesländern ausschließlich dem TÜV vorbehalten, während in den neuen Bundesländern lediglich die DEKRA diese durchführen durfte.......


https://www.oldtimer-markt.de/aktuell/n ... GhJSTC136s

Konkurrenz belebt das Geschäft...
Ich habe allerdings noch keine Info darüber, wann das in Kraft tritt. Normal, wenn es durch den Bundesrat ist.
Gute Fahrt, Gruß
Olaf
wir bedauern, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können.
Bild
https://deltasign.de/moto/
Benutzeravatar
Crazy Cow
verstorben
 
Beiträge: 15241
Registriert: 12. Mai 2006 17:05
Wohnort: Paläozoikum

Re: de jure

Beitragvon dieter » 16. Februar 2019 16:20

... wenn es im dazugehörigen Kleinanzeiger erscheint. Also wie üblich.


Bundesgesetzblatt


Gruß
Dieter
ES 250/2 mit SE -BJ 1968- seit September 2007,
VX 800 mit GT 2000, EML Umbau, VX 800 A, BJ 1997 seit August 2012
Solos: ETZ 250, ES 150/1, GN 250, VX 800 B
Benutzeravatar
dieter
 
Beiträge: 2285
Registriert: 20. Januar 2008 12:27
Wohnort: Dortmund


Zurück zu Gespann allgemein

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste