Eintrag in Zul.-Bescheinigung

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Eintrag in Zul.-Bescheinigung

Beitragvon Pitschaf » 10. Juli 2020 22:41

In den Zul.-Papieren eines gekauften Gespannes ist der Buchstabe -E- für Einzelbetriebserlaubnis vermerkt. Nach Ummeldung auf meiner einer stellte ich fest, dass jetzt der Buchstabe -A- für allgemeine Betriebserlaubnis dort prangt. Ich unterstelle ein Versagen des männlichen Mitarbeiters der Zul.-Stelle. Da ich jetzt kein erhellendes Wissen ob dieser "Veränderung" i n den Zul.-Papieren habe kann ich die Folgen dieser Tat nicht abschätzen. Möchte aber entsprechend für etwaige Situationen gewappnet sein. Öffentliche Stellen (TÜV o.ä.) will ich noch nicht kontaktieren: schlafende Hunde soll man nicht wecken.
Weis jemand aus der Runde etwas zu diesem Umstand zu berichten?
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Re: Eintrag in Zul.-Bescheinigung

Beitragvon Slowly » 11. Juli 2020 08:24

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Re: Eintrag in Zul.-Bescheinigung

Beitragvon schauglasgucker » 11. Juli 2020 08:26

Pitschaf hat geschrieben: Öffentliche Stellen (TÜV o.ä.) will ich noch nicht kontaktieren: schlafende Hunde soll man nicht wecken.


Moin,

wen weckst du denn, wenn du da anrufst, um dich zu informieren? Machst du doch allgemeinverbindlich.

Gruß Werner
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Re: Eintrag in Zul.-Bescheinigung

Beitragvon Stephan » 11. Juli 2020 08:32

Mit den alten Papieren sofort zurück und auf Änderung bestehen. Ein ähnliches Problem hatte ich mit Reifen. Ich kontrollier seitdem immer die neuen Papiere.

Eine Austragung von der Zulassungsstelle muß schon eine Begründung haben.


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Re: Eintrag in Zul.-Bescheinigung

Beitragvon Adventuretremolino » 11. Juli 2020 09:30

Moinsen Pitschaf, alles in Ordnung, der "männliche Mitarbeiter der (Deiner) Zulassungsstelle weiss genau was er eintragen muss!

Er folgt nur den neuen Zulassungsrichtlinien der EU, welche ab 2020 gelten. Es werden die verschiedenen Zulassungsverfahren in einer allgemeinen Betriebserlaubnis zusammengefasst/überführt.


Zusammenfassung aus Wiki:

Allgemeines

Die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge nach § 19 StVZO ist, zusammen mit der eventuell notwendigen Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens, Bestandteil des Zulassungs­verfahrens für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen in Deutschland. Einfach ausgedrückt ist sie eine Bestätigung, dass das Fahrzeug oder Fahrzeugteil den einschlägigen nationalen Vorschriften entspricht. Sie wird für Serienfahrzeuge und Serienteile vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt. Die Betriebserlaubnis gilt nur national, also in Deutschland.

Die Betriebserlaubnis wurde teilweise abgelöst von der europäischen Typgenehmigung (=ETG), welche inzwischen für bestimmte Fahrzeugarten (PKW, Krafträder, bestimmte Traktoren) zwingend erforderlich ist. Seit dem 29. April 2009 werden für alle Fahrzeugklassen europäische Typgenehmigungen nach der Richtlinie 2007/46/EG erteilt. Ab dem 29. Oktober 2014 ist die Richtlinie für alle Fahrzeugklassen verbindlich. Der genaue Zeitplan für die Anwendung der RL 2007/46/EG ist für die verschiedenen Fahrzeugklassen im Anhang XIX dieser Richtlinie festgelegt. Typgenehmigungen werden in Deutschland vom KBA und in den anderen europäischen Staaten von vergleichbaren Institutionen der Europäischen Union erteilt.

Man unterscheidet zwischen der:

Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeuge oder Fahrzeugteile und der
Einzelbetriebserlaubnis (EBE) für Fahrzeuge oder Fahrzeugteile
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Re: Eintrag in Zul.-Bescheinigung

Beitragvon Slowly » 11. Juli 2020 09:40

Zitat aus meinem oben verlinkten Verkehrslexikon:

"Schließlich werden noch unterschieden:
- die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE); sie wird nach Prüfung dem Hersteller für serienmäßig hergestellte Fahrzeuge erteilt.

- die Einzelbetriebserlaubnis (EBE); sie wird von der örtlich zuständigen KFZ-Zulassungsstelle für ein einzelnes Fahrzeug erteilt, beispielweise wenn ein ausländisches Fahrzeug importiert und hier zugelassen werden soll, das nicht über eine innerstaatliche ABE verfügt."

8)
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Re: Eintrag in Zul.-Bescheinigung

Beitragvon Adventuretremolino » 11. Juli 2020 20:05

Ob Deine extra ROT hervorgehobenen Passagen die Lösung, Erklärung darstellt? :smt009 :lol: :lol: :lol:

Kennst Du den Hans Giese, welcher das Verkehrsportal betreibt? So wirklich aktuell scheint die Seite nicht zu sein....
Wenn, dann Gesetze-im Internet.de oder buzzer.de, welche Änderungen Zeitnah veröffentlichen.

Das "A" steht nicht für allgemeine Betriebserlaubnis, sondern für ABE. Das wird in der Zulassungsbescheinigung in Spalte "K" eingetragen. Richtig?
Seit 2013 gilt auch für Krafträder die Einordnung nach Fahrzeugklassen. Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Gespanne) gehören zur Fahrzeugklasse/Unterkategorie L3e. Ist doch bekannt?
Wenn ein Gespann den Zulassungsbestimmungen nach STVZO der Fzg-klasse L3e entspricht, wird das "A" in Spalte "K" eingetragen. Die Abnahme erfolgt per Einzelabnahme nach §21 STVZO bei allen bekannten (zugelassenen) Prüforganisationen. Daher ist eine Einzelbetriebserlaubnis hinfällig.
Diese Änderung erfolgt bei einem Fahrzeug-Halterwechsel, bzw. bei einer Wiederzulassung nach Fahrzeugstillegung, einer technischen Änderung automatisch.

Hat ein Gespannbauer aber die Lizenz als Fahrzeughersteller für Kleinserien, dann steht in Spalte "K" die Nummer der EG-Typengenehmigung.

Quelle: FZV § 6 Antrag auf Zulassung
______STVZO § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge
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Re: Eintrag in Zul.-Bescheinigung

Beitragvon Pitschaf » 11. Juli 2020 21:24

Das "A" steht nicht für allgemeine Betriebserlaubnis, sondern für ABE. Das wird in der Zulassungsbescheinigung in Spalte "K" eingetragen. Richtig?

Falsch!
Der entsprechende Buchstabe ist unter Feld 17 eingetragen: Merkmal zur Betriebserlaubnis.
Dies ist deswegen wichtig, weil bestimmte Änderungen am Fahrzeug, z.B. Wechsel eines Lenkers, nicht oder zwingend eingetragen werden müssen.
Deshalb auch meine Frage. In der Regel sind Gespanne mit einem E in FEld 17 versehen.
Ich will halt das Beste für mich.
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Re: Eintrag in Zul.-Bescheinigung

Beitragvon Adventuretremolino » 12. Juli 2020 09:11

Pitschaf hat geschrieben:Falsch!


Na moinsen, na wenn Du meinst, kann schon sein. Bin ja schon laaaaaaange raus aus "D"..... :D

Wer suchet, der findet..... :lol: Ich möchte Dir nur helfen, das Beste für Dich zu finden..... :grin: :-D :P

Hier ein PDF vom KBA, ein Leitfaden zum Ausfüllen der Zulassungsbescheinigung Teil I und II.

https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/ ... onFile&v=8

PS: Seite 30 ! Guggst Du? :wow:
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Re: Eintrag in Zul.-Bescheinigung

Beitragvon Crazy Cow » 12. Juli 2020 12:58

Macht eich verrickt...

Ich hab das schon mehrere Male geschrieben, weil bei mir auch passiert. Der TÜV erstellt ein Gutachten, den Eintrag macht die Schreibstube der Zulassungstelle. Meist ist dann alles richtig. Bei der Ummeldung jedoch ziehen sich die Damen und Herren gerne die Daten der Schlüsselnummer aus dem Zentralregister Flensburg, dann steht da schnell was falsches drin oberhalb der Änderungen. Das kann man schnell prüfen, wenn man z.B. das zul. Gesamtgewicht, der umgeschriebenen Papiere mit dem der original Solo vergleicht.
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Re: Eintrag in Zul.-Bescheinigung

Beitragvon gspannjosef » 12. Juli 2020 14:04

Adventuretremolino hat geschrieben:Seit 2013 gilt auch für Krafträder die Einordnung nach Fahrzeugklassen. Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Gespanne) gehören zur Fahrzeugklasse/Unterkategorie L3e. Ist doch bekannt?

Stimmt doch nicht. Krafträder sind L3e, dreirädrige Kraftfahrzeuge (Gespanne) sind L4e. Das ist auch in den Niederlanden so.
Aber mann kann ein Gespann eigentlich doch nicht mit Abe Zulassung fahren, Das sind doch Alle Einzelabnahme, oder?

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Re: Eintrag in Zul.-Bescheinigung

Beitragvon Crazy Cow » 12. Juli 2020 18:18

gspannjosef hat geschrieben:
Adventuretremolino hat geschrieben:Seit 2013 gilt auch für Krafträder die Einordnung nach Fahrzeugklassen. Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Gespanne) gehören zur Fahrzeugklasse/Unterkategorie L3e. Ist doch bekannt?

Stimmt doch nicht. Krafträder sind L3e, dreirädrige Kraftfahrzeuge (Gespanne) sind L4e. Das ist auch in den Niederlanden so.
Aber mann kann ein Gespann eigentlich doch nicht mit Abe Zulassung fahren, Das sind doch Alle Einzelabnahme, oder?

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Ja, sind alles Einzelabnahmen. Selbst die serienmäßig gebauten Side-Bikes. Der Eintrag "A" in den Papieren ist halt vielseitiger. Er schränkt die Gültigkeit von Zubehör ABEs, (auch Koffer, Scheiben, Reifen und Schmutzfänger usw), nicht ein. Wie gesagt, mal überprüfen, ob die Einträge für Zul. Gesamtgewicht oder Fahrzeugbreite stimmen, dann sieht man, ob es ein Kopierfehler ist.
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Re: Eintrag in Zul.-Bescheinigung

Beitragvon Adventuretremolino » 13. Juli 2020 17:31

gspannjosef hat geschrieben:
Adventuretremolino hat geschrieben:Seit 2013 gilt auch für Krafträder die Einordnung nach Fahrzeugklassen. Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Gespanne) gehören zur Fahrzeugklasse/Unterkategorie L3e. Ist doch bekannt?


Stimmt doch nicht. Krafträder sind L3e, dreirädrige Kraftfahrzeuge (Gespanne) sind L4e. Das ist auch in den Niederlanden so.


Hast Recht! Toll aufgepasst.... :D

[/quote]Aber mann kann ein Gespann eigentlich doch nicht mit Abe Zulassung fahren, Das sind doch Alle Einzelabnahme, oder?
Gspannjosef[/quote]

Das sind die neuen Regeln. Mit der bestandenen Einzelabnahme bei einer zertifizierten Prüforganisation bekommt man von der Zulassungsstelle eine Allgemeine Betriebserlaubnis für das Gespann ausgehändigt.

Die Bürokraten machen sich "nur" ihre arbeit einfacher....... :lol: :grin:
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Re: Eintrag in Zul.-Bescheinigung

Beitragvon Pe-Po » 17. Juli 2020 15:35

Hallo Zusammen,

ich habe da einen ganz interessanten Beitrag in einem Forum gefunden. Ich weiß nicht ob es stimmt, klingt aber plausibel.

Ich meine den zweiten Beitrag von oben: https://forum.wordreference.com/threads/merkmale-zur-betriebserlaubnis.3125052/

@ Adventuretremolino: Ich dachte immer, eine ABE würde vom KBA ausgestellt und bei der Zulassungstellen bekommt man die Zulassungsbescheinigung Teil 1...
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Re: Eintrag in Zul.-Bescheinigung

Beitragvon Adventuretremolino » 17. Juli 2020 16:55

Peter, wie das so ist, mit älteren Beiträgen in Foren........... und dem Versuch, den "Buchstabensalat" den Zulassungsdokumenten zu entschlüsseln.... :?

Das von mir, oben, verlinkte PDF ist vom März 2019, also recht Aktuell.

Das KBA ist nur! ein Zentralregister von Fahrzeugdaten, und alles, was mit Fahrerlaubnis zusammenhängt.
https://www.kba.de/DE/Home/home_node.html
Die Fahrzeugdaten werden von den Herstellern und den Prüforganisationen geliefert.
Die Zulassungsstelle fragt diese Daten "nur noch" ab, bevor ein Fahrzeug (wieder)zugelassen wird.

Übrigens, die Polizei fragt dort, z.B. bei einer Verkehrskontrolle, auch die Fahrzeugdaten ab. Daher können die ganz schnell und einfach feststellen, ob die verbauten Teile für des Fzg. zugelassen sind (wenn kein e im Quadrat, bzw. E im Kreis an den Bauteilen zu sehen sind)
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Re: Eintrag in Zul.-Bescheinigung

Beitragvon Pitschaf » 20. Juli 2020 19:51

Sooo, mal berichten was es neues gibt:
Hatte heute die Gelegenheit mal bei unserem, etwas dörflich geprägten, TÜV vorzusprechen. Der "Sachbearbeiter" hat dann auch zu seiner Sicherheit ein bißchen telefoniert. Sie waren etwas erstaunt, dass die oberen Felder, die normaler Weise bei einem Gespann genullt sind, noch den Urtyp des Motorrades (also Hersteller und Typ) auswiesen. Nach deren Annahme darf das aber nicht sein, weil ja ein Gespann in der Regel eine Einzelherstellung ist und somit eine Einzelbetriebserlaubnis hat. Da aber wiederum alle Änderungen eingetragen und erkennbar sind, die also von der allgemeinen Betriebserlaubnis abweichen, ist wieder alles in Ordnung. Ich bräuchte nicht zwingend wieder zur Zulassungsstelle rennen und Änderung beantragen.
Also lasse ich erst mal alles so und wo wie es ist und harre der Dinge, die da wohl nicht kommen.
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Re: Eintrag in Zul.-Bescheinigung

Beitragvon dreckbratze » 21. Juli 2020 16:13

?
also bei allen unseren gespannen steht noch Moto Guzzi SP1000 oder MZ TS250 oder Yamaha SR500 drin. oder habe ich da was falsch verstanden?
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Re: Eintrag in Zul.-Bescheinigung

Beitragvon Crazy Cow » 21. Juli 2020 19:01

dreckbratze hat geschrieben:?
also bei allen unseren gespannen steht noch Moto Guzzi SP1000 oder MZ TS250 oder Yamaha SR500 drin. oder habe ich da was falsch verstanden?


Nee, Achim, hier ist schon durcheinenander formuliert worden.

Pitschaf hat geschrieben:Sie waren etwas erstaunt, dass die oberen Felder, die normaler Weise bei einem Gespann genullt sind, noch den Urtyp des Motorrades (also Hersteller und Typ) auswiesen. Nach deren Annahme darf das aber nicht sein,

Ja, so ist das, so sollte es sien und so kennen es die TÜV Junx von einigen Campingwagenumbauten. Bei Beiwagengespannen gab es das fast nie, aus Tradition gewissermassen, denn am Anfang war der SW Zubehör. Irgendwie haben es die Gespannbauer hingekriegt, trotz Festinstallation, anderer Vorderradaufhängung, ja sogar trotz anderer Hinetrradaufhängung den TÜV zu überreden, keinen Namen drunter setzen zu müssen. Es gibt im Moto Gespannbereich wenige Ausnahmen, wo das so lief, wie der obige TÜV Mann sich das vorstellt.
Das Trisis Fahrgestell und die Side Bike Umbauten. Da ist der Motorradhersteller genullt.

Das KBA ist nur! ein Zentralregister von Fahrzeugdaten, und alles, was mit Fahrerlaubnis zusammenhängt.
https://www.kba.de/DE/Home/home_node.html
Die Fahrzeugdaten werden von den Herstellern und den Prüforganisationen geliefert.


.. und vom Zentralregister gespeichert, deshalb heisst es ja so. Die speicherten für das Fahrzeug unter Ziffer 17 "Kennzeichen für die Betriebserlaubnis" den Buchstaben A, der in die ABE für das unveränderte Serienfahrzeug eingetragen wird. Ist dieser Buchstabe vorhanden, gilt für jedes käufliche Zubehör die ABE, die mit diesem Zubehör vergeben ist. Ist da der Buchstabe E eingetragen, weil das Fahrzeug grundlegend mit Einzelabnahme verändert wurde, ist nicht einmal mehr die ABE für käufliche Packtaschen gültig. Genaugenommen.

Findet sich aber versehentlich in einem grundlegenden Umbau mit Einzelabnahme der Buchstabe A in den Papieren, sollte sich auch eigentlich alles, was unter dieser Schlüsselnummer beim KBA verzeichnet ist, in den Papieren wiederfinden. Die SW Untauglichkeit, die Größe der Reifen, das zul. Gesamtgewicht usw.
Ich habe mal in meinen Papieren nachgeforscht, Änderung der Reifen oder Nachtrag verändern den Buchstaben A nicht zwingend. Ein Zusatztank schon.
Für Fahrzeuge ab Zweitausendirgendwas steht hinter Ziffer 17 z.B. ein K, was die EG Konformität bescheinigt. Das ist sviw auch nur bei unveränderten Serienfahrzeugen der Fall.
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Re: Eintrag in Zul.-Bescheinigung

Beitragvon Pe-Po » 21. Juli 2020 22:09

Crazy Cow hat geschrieben:...
.. und vom Zentralregister gespeichert, deshalb heisst es ja so. Die speicherten für das Fahrzeug unter Ziffer 17 "Kennzeichen für die Betriebserlaubnis" den Buchstaben A, der in die ABE für das unveränderte Serienfahrzeug eingetragen wird. Ist dieser Buchstabe vorhanden, gilt für jedes käufliche Zubehör die ABE, die mit diesem Zubehör vergeben ist. Ist da der Buchstabe E eingetragen, weil das Fahrzeug grundlegend mit Einzelabnahme verändert wurde, ist nicht einmal mehr die ABE für käufliche Packtaschen gültig. Genaugenommen.

...


Ja nee, fast. A steht für Fahrzeug aufgrund einer EG-Typgenehmigung bzw. ABE zugelassen, Daten sind nicht konform. "Daten sind nicht konform" könnte bedeuten, dass am Fahrzeug etwas verändert wurde :wink:? Ist auch egal, ist jedenfalls die Festlegung vom KBA, das sollten es wissen. Siehe auch den gelb markierten Satz unten im Bild.

Quelle: KBA
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Re: Eintrag in Zul.-Bescheinigung

Beitragvon Crazy Cow » 21. Juli 2020 23:04

Da sind wir uns einig, Peter. Ohne K ist nichts konform.
Ich bin mir nur nicht sicher, ob der Eintrag A nicht veraltet ist. Ich wüßte kein Beispiel für ein ganzes Fahrzeug, das nach 2001 noch eine ABE erhielt, bzw. dafür ein Antrag gestellt wurde, ohne gleichzeitige EG Konformität. Ich glaube, das geht nach EU Recht gar nicht mehr, weiß es aber nicht.
Ich weiß auch nicht, was in dem §13 steht. Ein Downgrading von K auf A ist zwar theoretisch denkbar, kann mir aber nicht vorstellen, dass das für einen SW Umbau gemacht wird, Einzelabnahme ist nun mal E.
Aber wie du schon ganz richtig feststellst: ist aber auch egal.
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Re: Eintrag in Zul.-Bescheinigung

Beitragvon Pitschaf » 22. Juli 2020 23:12

Danke Pe-Po für die Aufklärung. Jetzt kann ich erkennen, dass es für mich als Verbraucher bzw. Nutzer ziemlich egal ist, ob -A- oder -E- in dieser Spalte drin steht. Die, die die Verwaltung verwalten müssen damit klar kommen. Ich fahre und schraube nur.
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