dreckbratze hat geschrieben:das war aber nicht die frage, gerhard. was ist, wenn gurte montiert sind, muss man die dann auch benutzen?
aber genau das wird doch beantwortet, achim. Grundsätzlich gilt im Beiwagen die Helmpflicht, damit entfällt die Gurtpflicht. (Ausser du hast einen geschlossenen Beiwagen mit eingetragenen Sicherheitsgurte, dann kannst Du dich von der Helmpflicht befreien lassen, hast aber dann die Gurtpflicht)
dreckbratze hat geschrieben:ich nehme mal an, das ist wie bei diesem bayrischen rhönrad, dem C1 - roller. da musst du nicht gurten, wenn du aber aufs angurten verzichtest, besteht helmpflicht.
....nein, weil du im Beiwagen immer die Helmpflicht hast, auch wenn du Gurte eingebaut hast. Ausser wie oben geschrieben: Beiwagen geschlossen, Gurte eingetragen, von Helmpflicht befreien lassen.
Gryße
Gerhard