Für nicht-technische Gespannthemen, Fahrtechnik, Literatur, Gesetze, ...
23. September 2014 11:46
Hallo Allerseits,
ich bräuchte mal Meinungen oder Ratschläge von den erfahrenen Gespanntreibern. Mir ist beim genaueren Betrachten der Werte für Leergewicht (242/250 Kg) und Zul. Gesamtgewicht (400 Kg) meines Helix-Gespanns erschreckend aufgefallen, dass ich maximal noch ca. 35 Kg zuladen darf, wenn ich das Gespann fahre. OK, nun ist die Helix mit 250ccm kein Ausbund an Kraft und man könnte sagen, das ist bei einem so "kleinen" Gespann halt nun mal so. Aber das Gespann hat noch weniger Zuladung als meine Solo-Helix (168 Kg Leer vs. 340 Kg zGG). Das bedeutet einem Zuwachs an Leergewicht von ca. 70-80 Kg steht ein Zuwachs an zGG von 60 Kg gegenüber. Das kann ich mir auch rechnerisch nicht vorstellen. Gibt es Kalkulationen, wie man so was sinnvoll berechnen kann?
Zugegeben, verwende ich das Gespann überwiegend als Lastenträger und damit fahren nur selten Personen mit mir mit. Aber ich finde das doch in Summe etwas wenig. OK, ich weiß dass ich eigentlich auch etwas absprecken müsste, denn selbst für meine Solomaschine sind meine Freundin und ich zusammen eigentlich nicht mehr zulässig ...
Cheers
Martin
23. September 2014 13:07
Dazu fällt mir ein, daß das auch vielen Soletten ein Problem ist. Hast du das Gespann schon mal gewogen?
Hier in der Nähe der Neurather KW haben wir die Möglichkeit. Bei meinem Gespann steht 405 zu 625 drin. Wobei die 405 mit vollem Tank sind. Beim anderen steht 340 zu 600 drin. Aber weder hab ich das tatsächliche Gesamtgewicht jemals, bisher, kontrolliert. Noch hab ich mich überhaupt dafür interessiert.
Aber vielleicht erklärt uns mal jemand wie das zulässige Gesamtgewicht errechnet wird.
Stephan
23. September 2014 18:47
Servus,250kg bis 400kg sind aber 150kg zuladung

das gilt doch für den Roller,was darf der Beiwagen laden ?? ,steht besimmt auf dem Typenschild.mfg
23. September 2014 19:01
Hallo,
bei der Erstellung des Gutachtens addiert der Ing meist freundlicherweise das zul. Gesamtgewicht der Zugmaschine und das des Beiwagens, sofern bekannt, weil die Zahlen nachher stimmen müssen. Wenn der aber nicht direkt in den alten Kfz Schein geschrieben hat, sondern du mit seinem Gutachten zur Zulassungsstelle geschlappt bist, kann es sein, dass die Dame dort nach der Schlüsselnummer beim KBA die Original Zulassungsdaten abgefragt und für die Erstellung der neuen Papiere verwendet hat. Das tut sie gern. Hat sie bei mir auch schon gemacht. Dann steht zwar der Beiwagen manuell eingetragen drin und die Größe des dritten Rades, aber bei den Gewichten hat sie nichts eingetragen, weil schon was drin stand.
Wahrscheinlich Fehler vom Amt. Schau erst mal, ob nicht irgendwo im Anhang steht: zu Ziffer X 600kg.
24. September 2014 05:35
Olaf, der Zettel für's Amt sieht genauso aus wie der spätere Kfz. Schein. Da steht schon alles so drin.
Das zulässige Gesamtgewicht ist immer für die gesamte Einheit.
Stephan
24. September 2014 05:37
Moin,
und schon mal vielen Dank für die Antworten. Ich habe mir den Schein noch mal angeschaut, auch im "Anhang" befindet sich kein weiterer Hinweis auf ein anderes zGG. Und was das "Typenschild" betrifft, das ist eine kleine Stahlplatte mit vier eingeschlagenen Ziffern (?!?). Dass der TÜV sowas zulässt ... hat ihm bei der Hauptuntersuchung aber gereicht ...
Ich denke, ich muss da mal wieder mit Herrn Heigl telefonieren ... ich könnte mir vorstellen, dass der TÜV seinerzeit von einem anderen Typ Roller ausgegangen ist, weil ich hier noch Unterlagen habe, die auf eine Italjet hinweisen ...
Ich werde mich mal auf die Suche nach einer Waage machen ... mal sehen, wo ich sowas im Hochtaunuskreis und Umgebung finde ...
Cheers
Martin
24. September 2014 05:56
Zur Waage: ich bin mit meinem alten Gespann wegen des Gewichts zu der Wasge eines Metallverwerters gefahren. Etwas Münzgeld in die Kaffeekasse und fertig. Sollte bei jedem Schrottplatz funktionieren und bei jeder Mülldeponie, wo nach Gewicht gezahlt wird. Ebenfalls landwirtschaftliche Genossenschaften bei ihren Abgabestellen (nicht bei den Läden).
24. September 2014 07:30
Der TÜV möchte halt gerne eine geeichte Waage. zB BayWa hat so etwas.
Kostet nicht die Welt ...
24. September 2014 09:24
Mein DÜV war vollkommen übergerascht und mehr als glücklich über die Wiegebescheinigung vom Schrottplatz. Der Mann ist sowieso ein Durchblicker, muss ich sagen.
Die Teilung der Woche angehend,
Mick
25. September 2014 16:47
TsTs, der TÜV Mensch hat mir einfach geglaubt. Die Waage steht qwasi im Hinterhof vom KW Neurath. Da könnte der Stammtisch MG mal 'n Wiegefest machen. . .
Apropo, es kann sein das die Waage ein „Startgewicht" hat. Notfalls muß da ein ordentliches Gewicht zusätzlich drauf.
Stephan
25. September 2014 18:58
Stephan hat geschrieben:Olaf, der Zettel für's Amt sieht genauso aus wie der spätere Kfz. Schein. Da steht schon alles so drin.
Das zulässige Gesamtgewicht ist immer für die gesamte Einheit.
Stephan
sollte sein. Ich war einmal dabei, wie die Dame ihren Fehler noch bemerkt hat. Sie hat mir dann erklärt, woher es kam. Ist mir bei der HU auch schon passiert. Auf dem Waschzettel mit der Rechnung standen oben zusammengefasst die technischen Daten der Maschine. Von einer Solomaschine, heruntergeladen von irgendeinem Server nach Typ und Fahrgestellnummer.
1. Oktober 2014 08:44
Hallo Allerseits,
ich habe zwischenzeiltich mal meine Unterlagen durchwühlt und habe die Unterlagen, die ich mit meinem Gespann zusammen bekommen habe, mal genauer angesehen.
Der Seitenwagen wird in den Unterlagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 160 Kg angegeben (?!?).
Weiß Jemand wie zGG vom Basisfahrzeug mit dem des Bootes gewöhnlich "verrechnet" wird? Kann mal Jemand von Euch schauen, wie das bei Euren Gespannen ausschaut? Also zGG vom Zugfahrzeug, Boot (wenn es aus den Unterlagen von den Herstellern hervorgeht) und resultierendes zGG vom Gespann.
Ich hätte ja angenommen, dass jeweils das zGG von Maschine und Boot zusammengerechnet wird, aber ich befürchte fast daß die kleinen Freuden nicht so einfach sein werden.
Danke und Gruß
Martin
1. Oktober 2014 10:52
urban warrior hat geschrieben:Hallo Allerseits,
...
Ich hätte ja angenommen, dass jeweils das zGG von Maschine und Boot zusammengerechnet wird, aber ich befürchte fast daß die kleinen Freuden nicht so einfach sein werden.
Danke und Gruß
Martin
Hallo Martin,
bei meinem Gefährt folgende Maße:
Solo 180 342 = 162
BW 65 170 = 105
3Rad 245 510 = 265
Leergewicht zGg Nutzlast
Der erste und der dritte Wert steht so im Fahrzeugschein,
der zweite sind Angaben von Velorex.
Grüsse aus'sem BF
Gerry
1. Oktober 2014 11:32
Hallo,
bei meinem Gespann sind 415kg Leermasse und 750kg Zulassiges Gesamtgewicht angegeben.
Da musste ich aber nach sehen hat mich Vorher nicht wirklich Interessiert.
2. Oktober 2014 08:07
Einen schönen guten Morgen,
und vielen Dank noch mal für die Infos und auch für den Scan vom KFZ-Schein!
Ich werde jetzt mal weiter Unterlagen zusammentragen und dann mal sehen, was die Zulassung meint.
Natürlich könnte man sich sagen: "Ist halt damals falsch eingetragen worden, wass soll's? Ich fahr trotzdem mit Beifahrern ..." Ich weiß halt nicht, ob mir das nicht irgendwann mal auf die Füße fallen kann.
Danke noch mal.
Gruß
Martin
2. Oktober 2014 11:06
Wenn du bei 'ner Kontrolle gegen das Kontrollorgan ziemlich unflätig wirst. Alle anderen Punkte, Licht, Profil ect. ohne Befund. Aber die Kotflügel am Reifen streifen. Und dann in der Nähe einer Waage bist. . .
Dann, have fun.
Stephan
2. Oktober 2014 11:07
Bin zwar mit der Solo auf Achse, aber ich fahr mal Freitag wiegen.
Stepha
2. Oktober 2014 11:42
Stephan hat geschrieben:Wenn du bei 'ner Kontrolle gegen das Kontrollorgan ziemlich unflätig wirst . . .
Ha ha ha ... der ist gut! Aber bisher bin ich immer noch gut mit der Exekutive ausgekommen. Leben und leben lassen ... ich hatte bisher bei meinen Kontrollen keinen Stress. Einer lies sich sogar mal über den korrekten Sachverhalt im KFZ-Schein meiner XT500 belehren ... war aber sachlich und freundlich formuliert. Ich sehe die Polizei auch nicht als Gegner ... auch wenn mein Nick das vielleicht vermuten ließe, aber der hat einen anderen Hintergrund.
Cheers
Martin
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