Zum Glück kann ja jeder selbst entscheiden, ob er das H haben möchte oder nicht. Ich habe es nur an einer 1000er, die aufgrund ihres Alters sowieso ein kleines Kennzeichen hat und da stört das H nicht. Alle anderen Oldtimer sind normal zugelassen oder auf 07.
Die Größe des Kennzeichens ist für mich durchaus auch ein Argument gegen ein H im Kennzeichen.
Auch ohne H-Kennzeichen gilt ein Fahrzeug das vor dem 1.7.58 zugelassen wurde als kraftfarzeugtechnisches Kulturgut, bei denen darf der Originalzustand bleiben, und es muß nicht Blinker oder Bremslicht nachgerüstet werden (nur ein Rückreflektor und ein Rückspiegel, aber auch beides muss jedoch nicht den heutigen Normen entsprechen). Ebenso werden relativ spitze Lenkeramaturen problemlos geduldet.
Da vermengst du etwas. Kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut ist ein Fahrzeug lt. StVZO ausschließlich nur mit H-Kennzeichen.
Trotzdem hast du recht, dass es für ältere Motorräder eine ganze Reihe von Ausnahmen zur StVZO gibt. Diese sind über eine Ausnahmeverordnung geregelt und haben mit dem Datum 1.7.58 nichts zu tun. Dies hat einzig und allein mit der Kennzeichengröße was zu tun.
Hier ist eine Liste:
Glühlampen ohne Prüfzeichen (§22a) nur bei EZ vor 1.10.1974
Fahrzeug ohne feste Diebstahlsicherung (38a) nur bei EZ vor 1.7.1962
Fehlende Prüfzeichen an Fahrzeugteilen nur bei EZ vor 1.1.1954
Betriebserlaubnis für Motorrad-Beiwagen nur vom 1.1.1954 bis 1.1.1990
Innenraumheizung von geschl. PKW (§35c) ab EZ 1.1.1956
Fahrzeug über 400kg ohne Rückwärtsgang (§39) nur bei EZ vor 1.7.1961
Anhängerkupplung ohne Prüfzeichen nur bei EZ vor 1.1.1954
Befreiung von der Abgasuntersuchung (AU) (§47a) Edith hat korrigiert: (AUK) alle Motorräder bis EZ 31.12.1988
Bremsleuchte an Krafträdern (§53) Pflicht ab EZ 1.1.1988
Bremslicht gelb (§53) nur bei EZ vor 1.1.1983
Blinker an Krafträdern (§54) Pflicht ab 1.1.1962
Blinker hinten rot (§54) nur bei EZ vor 1.1.1970
Blinker ohne Bauartgenehmigung (§22a) nur bei EZ vor 1.4.1957
Spiegel nur links bei Krafträdern (§56) nur bei EZ vor 1.1.1990
Fahrgestellnummerposition vorne rechts (§59) ab EZ 1.10.1969
Fahrgestellnummer auf eigenem Schild (§59) nur bei EZ vor 1.10.1969
Leichtkraftradkennz. an Motorrädern (§60) nur bei EZ vor 1.7.1958
(bei H-Kennzeichen bei EZ vor 1.1.1959 - §21c)
Grüße
Falcne