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kleiner/grösser 60km/h mit Anhänger?

BeitragVerfasst: 1. Juni 2015 20:06
von eichy
Ich hätte da mal was: Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), hier im besonderen der §18 (Autobahnen und Kraftfahrstraßen)
lautet:
(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das Gleiche auch für diese.
Klar, eine Simson Schwalbe(ein DDR Moped mit 50ccm, falls das einer nicht wissen sollte), die lt. Einigungsvertrag ganz offiziell 60 Km/h schnell ist, darf nicht auf die Autobahn weil sie ja (s.o.) nicht schneller als 60 ist.
Nun gibt es ja in BRD (und nur hier) in der STVO § 3 Abs. 2. Teil b die (Blödsinns-)Vorschrift, das ein Motorrad (dto. Gespann) mit Anhänger nur max. 60 Km/h fahren darf. Also nicht über 60. Nach meinem bescheidenen Verständnis (ich bin nur Arbeiter, kein Jurist) darf sowas nicht auf die Autobahn.
Nur so, für mich zum Verständnis. Liegt der Hase im Pfeffer weil das Motorrad, auch mit Anhänger schneller als 60 fahren könnte, eben "Bauartbedingt"?
Wäre, falls sich daraus ein Widerspruch ergeben sollte, ein Ansatz hier endlich mal was zu unternehmen?

Re: kleiner/grösser 60km/h mit Anhänger?

BeitragVerfasst: 1. Juni 2015 21:06
von AlexEF
Es heißt, dass Fahrzeug muss eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60km/h haben, um auf der BAB fahren zu dürfen. Die Beschränkung auf 60km/h mit Anhänger hebt das nicht auf. Es ändert sich ja nichts an der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, sondern nur an der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit.

Re: kleiner/grösser 60km/h mit Anhänger?

BeitragVerfasst: 1. Juni 2015 21:29
von Slowly
Dieses Thema "köchelte" hier - nach meiner Meinung völlig berechtigt - schon des öfteren:

viewtopic.php?f=7&t=4339&hilit=mit+H%C3%A4nger+nur+60+km%2Fh+auf+Autobahn#p52275

viewtopic.php?f=13&t=9573&p=115058&hilit=Gespann+mit+H%C3%A4nger+nur+60+km%2Fh+auf+Autobahn#p115058

Und nach dieser Petition von 2014 ist eine Änderung wohl auch nicht absehbar:
http://www.heise.de/autos/artikel/Es-bl ... 49598.html

Gruß,
SL :oops: LY

Re: kleiner/grösser 60km/h mit Anhänger?

BeitragVerfasst: 1. Juni 2015 22:43
von Neandertaler
Ich finde die 60 km/h ja auch nicht richtig und hab auch diese Petition mit unterzeichnet, aber nur am Rande mal die Frage, wie das denn so in Europas Ländern so geregelt ist ? Sind die alle so ? Kann ich mir garnich vorstellen...

Re: kleiner/grösser 60km/h mit Anhänger?

BeitragVerfasst: 2. Juni 2015 07:56
von willi-jens
Sorry, aber der Drops ist bereits gelutscht:
IVM und Hersteller verhindern Wegfall des 60 km/h-Limits ...

Und da seit der Führerscheinreform vom 19. Januar 2013 alle danach gemachten oder neu erteilten Motorradführerscheine in D keinen Betrieb mit Anhänger mehr erlauben (wie es z.Bsp. afaik in Italien bereits seit vielen Jahren verboten ist), dürfte sich da auch nichts mehr daran ändern.

Grüße

Jens

Wenn man sich ansieht wie sehr die großen Hersteller an den neuen EU-Vorschriften drehen, dann sieht es für den Markt von Gespannen und anderen Kleinserienherstellern/Herstellern von Einzelanfertigungen sowieso ganz düster am Horizont aus.

Re: kleiner/grösser 60km/h mit Anhänger?

BeitragVerfasst: 2. Juni 2015 08:14
von Vitus
Hallo Jens , Jep da geb ich dir recht

Aber um Eichys frage zu beantworten
Hallo Eichyi
Ich bin ja nu auch nur ein Handwerker, aber für mein verständniss der Geschwindigkeitregelung
Dein Motorrad kann u. darf (zb in einigen anderen Ländern) mit Anhänger schneller als 60KM/H fahren, weder dein Motorrad noch der Anhänger hat eine geschwindigkeitbeschränkung auf 60KM/H . Wenn dein Anhänger oder Motorrad/Moped nach den Fahzeugpapieren eine Höchstgeschwindigkeit von 60 KM/H hat dann darfst du nicht damit auf die Autobahn, So wie die Simson Schwalbe auch.
Nur der § STVO KFZ mit Anhänger/Geschwindigkeiten regelt die max.Geschwindigkeit auf 60KM/H somit darfst du auf die Autobahn. Deine Fahrzeugkombi , Motorrad mit Anhänger ist für grössere geschwindigkeiten ausgelegt und zugelassen.

Vitus

Re: kleiner/grösser 60km/h mit Anhänger?

BeitragVerfasst: 2. Juni 2015 13:24
von eichy
Ok, ich habs begriffen. Sind 2Paar Stiefel.