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von Crazy Cow » 16. Februar 2019 15:54
Der Bundesrat hat mit seinem Beschluss am 15. Februar die Liberalisierung des § 21 STVZO beschlossen. Damit ist der Weg frei, dass zukünftig alle zugelassenen Prüforganisationen ein Vollgutachten und Einzelabnahmen vornehmen können. Bisher war die Durchführung von Begutachtungen nach § 21 in den westlichen Bundesländern ausschließlich dem TÜV vorbehalten, während in den neuen Bundesländern lediglich die DEKRA diese durchführen durfte.......
https://www.oldtimer-markt.de/aktuell/n ... GhJSTC136sKonkurrenz belebt das Geschäft...
Ich habe allerdings noch keine Info darüber, wann das in Kraft tritt. Normal, wenn es durch den Bundesrat ist.
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von dieter » 16. Februar 2019 16:20
... wenn es im dazugehörigen Kleinanzeiger erscheint. Also wie üblich.
Bundesgesetzblatt
Gruß
Dieter
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dieter
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