Gebrauchtes Cali3-Gespann aus den Niederlanden?

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Gebrauchtes Cali3-Gespann aus den Niederlanden?

Beitragvon Guzziwilli » 14. Oktober 2019 07:44

Moin,
hat jemand aus der Runde schon Erfahrung mit dem Import eines gebrauchten Gespanns aus den Niederlanden?
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
:-) Moin aus Ostfriesland :-)


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Re: Gebrauchtes Cali3-Gespann aus den Niederlanden?

Beitragvon Stephan » 14. Oktober 2019 08:02

Es sind verschiedene Papiere vom Verkäufer beizubringen. So steuerliche Sachen. Ansonsten, wenn es ein EML ist, da haben die diversen Bauteile, Brmssattelhalterungen, Hilfsrahmen ect., Nummern eingeschlagen. Wenn man dazu ein Schreiben kriegen könnte, wo EML bestätigt, daß das alles so seine Richtigkeit hat, macht man es dem TÜVi einfacher.

Ansonsten, lerne deinen TÜVi lieben und hegen&pflegen. Dann klappt das.

Meiner hat da einzwei Stunden gebraucht. Dann war's das.


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Re: Gebrauchtes Cali3-Gespann aus den Niederlanden?

Beitragvon scheppertreiber » 14. Oktober 2019 11:07

Sers Willi,

hier bist du damit besser aufgehoben.

Grüße Joe
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Re: Gebrauchtes Cali3-Gespann aus den Niederlanden?

Beitragvon Crazy Cow » 14. Oktober 2019 11:50

Hallo Willi,

du benötigst sviw noch einen Kaufbeleg, die Händler kennen die Exportproblematik und tragen das richtige ein. Damit kann das Fahrzeug das kgl. niederländische Hoheitsgebiet verlassen und ein deutscher Brief ausgestellt werden. Das macht die Zulassungsstelle. In dem Brief steht dann Cali 3 (seitenwagentauglich). Dann musst du zum TÜV, die Schwinge eintragen lassen. Ist die Cali 3 nicht SW tauglich muss ein Gutachten für den ganzen Umbau gemacht werden. Du kannst natürlich auch vorher zum TÜV, das Gutachten machen lassen. Frag aber vorher, ob das ohne deutschen Brief geht.
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Re: Gebrauchtes Cali3-Gespann aus den Niederlanden?

Beitragvon Stephan » 14. Oktober 2019 14:00

Das Strassenverkehrsamt wird da rumzicken, so ohne Brief und Prüfung. Ich hab mir damals eine "rote" Nummer besorgt und bin erst zum TÜVi gefahren. Der hat sein Gutachten gemacht und dann ging's an's Anmelden.


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Re: Gebrauchtes Cali3-Gespann aus den Niederlanden?

Beitragvon Guzziwilli » 14. Oktober 2019 14:06

Rotes Kennzeichen :-) Kurzzeitkennzeichen :-)

Das ist so das Thema wo sich der Hund selber in den Schwanz beißt.

Ein Kurzzeitkennzeichen gibt es nur mit gültigem TÜV.
Nur,?? wie komme ich ohne Kurzzeitkennzeichen zum TÜV?

Typisch deutsche Bürokratie :rock: :rock:
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Re: Gebrauchtes Cali3-Gespann aus den Niederlanden?

Beitragvon scheppertreiber » 14. Oktober 2019 14:09

Zulassen und dann darfst du mit dem blanken Taferl zum TÜV.
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Re: Gebrauchtes Cali3-Gespann aus den Niederlanden?

Beitragvon UKO » 14. Oktober 2019 15:26

Das ist doch ein EML Umbau? Mein EML hatte ein COC-Dokument dabei. Damit in ganz Europa zulassungsfähig. Ich schau mal, ob ich die Aufstellung der nötigen Dokumente noch finde.

Edit: Hier kommt halt nix wech. :-D Zulassungsdokumente - 2016

Zulassungsdokumente


¬Soll ein gebrauchtes Kraftfahrzeug aus einem Land der Europäischen Union eingeführt und zugelassen werden, müssen folgende Dokumente vorliegen:
• Ausländische Fahrzeugpapiere
• Eventuell EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung im Original, ansonsten: Vollabnahme nach § 21 StVZO durch den TÜV und Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung
• Bei Fahrzeugen, die älter als drei Jahre sind: Nachweis über eine Haupt- und Abgasuntersuchung
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) (Gültigkeit max. 1 Monat; die Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA stellt fest, ob fü¬r das Fahrzeug bereits ein deutscher Fahrzeugbrief erstellt wurde. Vordrucke zur Anforde-rung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregis¬ter) und weitere Informationen unter http://www.kba.de)
• Nachweis der Verfügungsberechtigung
• Kaufvertrag / Originalrechnung
• Bei Fahrzeugimport aus Italien: Bescheinigung über das Baujahr des Fahrzeuges (erhältlich beim Hersteller des Fahrzeuges oder bei dessen Generalimporteur in Deutschland)
• Ausgefüllte Versicherungsbestätigung
• Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Halters
• Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
• Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
• Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormun¬des, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes
Die ausländischen Fahrzeugpapiere werden eingezogen.
Wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate ist oder nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat, muss bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abgegeben werden, die von der Zulassungsstelle zur Festsetzung der Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt weiter-gegeben wird. Nach § 18 Absatz 5a Satz 4 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Nummer 7 Umsatzsteuergesetz sind Sie verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach dem Erwerb gegen¬über dem zuständigen Finanzamt die „Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzel¬be¬steuerung“ (Vordruck USt 1 B) abzugeben und die Steuer zu entrichten.

Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) (Unbedenklichkeitsbescheinigung) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfiel die bis dahin gültige KBA-Gebühr in Höhe von 10,20 EUR. Quelle KBA
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Re: Gebrauchtes Cali3-Gespann aus den Niederlanden?

Beitragvon Crazy Cow » 14. Oktober 2019 16:03

Guzziwilli hat geschrieben:Rotes Kennzeichen :-) Kurzzeitkennzeichen :-)

Das ist so das Thema wo sich der Hund selber in den Schwanz beißt.

Ein Kurzzeitkennzeichen gibt es nur mit gültigem TÜV.
Nur,?? wie komme ich ohne Kurzzeitkennzeichen zum TÜV?

Typisch deutsche Bürokratie :rock: :rock:


Für ein Kurzzeitkennzeichen zur Überführung braucht das Fahrzeug imho keinen TÜV, wenn die erste Fahrt nach der Überführung (das muss nicht unmittelbar sein) zum TÜV geht.

Du musst zuerst zur Zulassungsstelle und mitbringen:
- Ausl. Fahrzeugpapiere
- COC Dokument
- Kaufvertrag
- Personalausweis (+ Verfügungsberechtigung, falls das Ding nicht auf deinen Namen zugelassen werden soll, das brauchst du auch, falls dein Pass abgelaufen ist und du den deiner Frau nimmst :))
- Vers. Code Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen.

(Merkzettel gibt es im Foyer der Zulassungsstelle, der Hausmeister steht dabei Rede und Antwort)

Damit bekommst du vorl. deutsche Papiere mit einer Woche Versicherungsschutz. Dann kannst du das Fahrzeug auf der Achse aus NL holen und anderntags zum TüV fahren. Danach musst du noch mal zur Zulassungsstelle, endgültiges Kennzeichen, Papiere (TüV-Gutachten) umtragen lassen. Steuer zahlen, neuen Versicherungsnachweis vorlegen. Das Kurzzeitkennzeichen benötigst du in jedem Fall für die evtl Probefahrt des Prüfers.
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Re: Gebrauchtes Cali3-Gespann aus den Niederlanden?

Beitragvon Stephan » 14. Oktober 2019 17:22

Na, da lief das bei mir aber einfacher ab.

Gut, da gab es noch KurzKennzeichen. Kurz drauf waren die weg.


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Re: Gebrauchtes Cali3-Gespann aus den Niederlanden?

Beitragvon UKO » 15. Oktober 2019 17:00

Früher hätte ich das Kennzeichen der Solo zum Abholen mitgenommen und wäre damit nach Hause gefahren. :wow:
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Re: Gebrauchtes Cali3-Gespann aus den Niederlanden?

Beitragvon Reeder » 15. Oktober 2019 18:12

Moin,

alles ganz schön kompliziert.

Schau mal hier: https://www.service.bremen.de/sixcms/de ... c.18472.de

Aus dem Ausland benötigst Du wohl ein Ausfuhrkennzeichen. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/a ... nnzeichen/
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Re: Gebrauchtes Cali3-Gespann aus den Niederlanden?

Beitragvon dreckbratze » 15. Oktober 2019 18:19

oder schlicht nen anhänger.
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Re: Gebrauchtes Cali3-Gespann aus den Niederlanden?

Beitragvon Stephan » 15. Oktober 2019 18:35

UKO hat geschrieben:Früher hätte ich das Kennzeichen der Solo zum Abholen mitgenommen und wäre damit nach Hause gefahren. :wow:


Pssst!


Stephan. . .
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Re: Gebrauchtes Cali3-Gespann aus den Niederlanden?

Beitragvon UKO » 15. Oktober 2019 18:46

Stephan hat geschrieben:
UKO hat geschrieben:Früher hätte ich das Kennzeichen der Solo zum Abholen mitgenommen und wäre damit nach Hause gefahren. :wow:


Pssst!


Stephan. . .



:D :D :D :D :D
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Re: Gebrauchtes Cali3-Gespann aus den Niederlanden?

Beitragvon Stephan » 15. Oktober 2019 19:03

dreckbratze hat geschrieben:oder schlicht nen anhänger.


Dann aber darauf achten, wo das „Abreiss-Seil" am PKW eingehängt wird. Das muss neuerdings, in NL schon länger, einen eigenen Anschlagpunkt haben.

Früher wurde das nur über die AHK gehängt.


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Re: Gebrauchtes Cali3-Gespann aus den Niederlanden?

Beitragvon Guzziwilli » 21. Dezember 2019 06:57

Moin in die Runde.

Heute wird es ernst :-) TÜV-Abnahme - Ich bin ja gespannt :-)
:-) Moin aus Ostfriesland :-)


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Re: Gebrauchtes Cali3-Gespann aus den Niederlanden?

Beitragvon Stephan » 21. Dezember 2019 09:47

Da drück' ich alle vier Daumen!


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Re: Gebrauchtes Cali3-Gespann aus den Niederlanden?

Beitragvon Guzziwilli » 21. Dezember 2019 10:51

Moin :-)

So, der Zulassung in Deutschland steht nichts mehr im Wege :-)

Die Guzzi ist ohne Beanstandungen durch den TÜV.

Am 2. Januar wird sie zugelassen :-) Vorher geht es leider nicht :-(
:-) Moin aus Ostfriesland :-)


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Re: Gebrauchtes Cali3-Gespann aus den Niederlanden?

Beitragvon Stephan » 21. Dezember 2019 12:23

Herzlichen Glückwunsch! Toi!Toi!Toi!



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Re: Gebrauchtes Cali3-Gespann aus den Niederlanden?

Beitragvon UKO » 21. Dezember 2019 13:00

Glückwunsch! :smt023
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