dreckbratze hat geschrieben:?
also bei allen unseren gespannen steht noch Moto Guzzi SP1000 oder MZ TS250 oder Yamaha SR500 drin. oder habe ich da was falsch verstanden?
Nee, Achim, hier ist schon durcheinenander formuliert worden.
Pitschaf hat geschrieben:Sie waren etwas erstaunt, dass die oberen Felder, die normaler Weise bei einem Gespann genullt sind, noch den Urtyp des Motorrades (also Hersteller und Typ) auswiesen. Nach deren Annahme darf das aber nicht sein,
Ja, so ist das, so sollte es sien und so kennen es die TÜV Junx von einigen Campingwagenumbauten. Bei Beiwagengespannen gab es das fast nie, aus Tradition gewissermassen, denn am Anfang war der SW Zubehör. Irgendwie haben es die Gespannbauer hingekriegt, trotz Festinstallation, anderer Vorderradaufhängung, ja sogar trotz anderer Hinetrradaufhängung den TÜV zu überreden, keinen Namen drunter setzen zu müssen. Es gibt im Moto Gespannbereich wenige Ausnahmen, wo das so lief, wie der obige TÜV Mann sich das vorstellt.
Das Trisis Fahrgestell und die Side Bike Umbauten. Da ist der Motorradhersteller genullt.
Das KBA ist nur! ein Zentralregister von Fahrzeugdaten, und alles, was mit Fahrerlaubnis zusammenhängt.
https://www.kba.de/DE/Home/home_node.htmlDie Fahrzeugdaten werden von den Herstellern und den Prüforganisationen geliefert.
.. und vom Zentralregister gespeichert, deshalb heisst es ja so. Die speicherten für das Fahrzeug unter Ziffer 17 "Kennzeichen für die Betriebserlaubnis" den Buchstaben A, der in die ABE für das unveränderte Serienfahrzeug eingetragen wird. Ist dieser Buchstabe vorhanden, gilt für jedes käufliche Zubehör die ABE, die mit diesem Zubehör vergeben ist. Ist da der Buchstabe E eingetragen, weil das Fahrzeug grundlegend mit Einzelabnahme verändert wurde, ist nicht einmal mehr die ABE für käufliche Packtaschen gültig. Genaugenommen.
Findet sich aber versehentlich in einem grundlegenden Umbau mit Einzelabnahme der Buchstabe A in den Papieren, sollte sich auch eigentlich alles, was unter dieser Schlüsselnummer beim KBA verzeichnet ist, in den Papieren wiederfinden. Die SW Untauglichkeit, die Größe der Reifen, das zul. Gesamtgewicht usw.
Ich habe mal in meinen Papieren nachgeforscht, Änderung der Reifen oder Nachtrag verändern den Buchstaben A nicht zwingend. Ein Zusatztank schon.
Für Fahrzeuge ab Zweitausendirgendwas steht hinter Ziffer 17 z.B. ein K, was die EG Konformität bescheinigt. Das ist sviw auch nur bei unveränderten Serienfahrzeugen der Fall.