Für nicht-technische Gespannthemen, Fahrtechnik, Literatur, Gesetze, ...
Antwort erstellen

Oldtimerzulassung

10. August 2020 08:20

Ich habe leider unterschiedliche Aussagen bekommen, wann ein zum Gespann umgebautes Motorrad "reif" ist für eine Zulassung mit H-Kennzeichen ist.
Einige sind der Meinung, dass das 30 Jahre nach dem Tag der ersten Zulassung des Motrrades sei, andere meinen aber, 30 Jahre nach dem Umbau zu Gespann wäre der Zeitpunkt erst erreicht.

Hat jemand eine verlässliche Quelle, wo das beschrieben wird?

Dank im Voraus .

Re: Oldtimerzulassung

10. August 2020 09:56

Hallo Rüdiger,

von wem hast du unterschiedliche Aussagen bekommen bzw. was willst du mit diesen Aussagen anfangen?
Letzten Endes steht man bei der Zulassungsstelle am Schalter, und was die Person auf der anderen Seite des Tresens sagt, ist (i.d.R.) massgeblich.
Daher wäre mein Ansatz, dort nachzufragen.

(Davon abgesehen würde ich mal auf 30 Jahre tippen, da ein Gespann zulassungstechnisch ein Motorrad ist.)

Gruss Frankie

Edith sagt:

Der ADAC schreibt:

Historisches H-Kennzeichen
Für Oldtimer mit H-Kennzeichen gilt ein jährlicher Steuersatz von

pauschal 191,73 Euro (Pkw und Lkw) und
46,02 Euro (Zweirad).
Voraussetzungen: Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger, Prüfer oder Prüfingenieur (z.B. bei DEKRA, GTÜ, KÜS oder TÜV) muss ein Gutachten für die Einstufung als Oldtimer erstellen. Dabei wird festgestellt, ob sich das Fahrzeug weitgehend im Originalzustand befindet und/oder zulässige zeitgenössische Veränderungen aufweist. Das Fahrzeug muss zudem zur "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen.

Nur mit H- oder rotem 07er-Oldtimer-Wechselkennzeichen ist ein Befahren von Umweltzonen ohne Feinstaubplakette möglich. Ein Fahrzeugalter von mindestens 30 Jahren reicht hierfür allein nicht aus. Bei Verwendung des H-Kennzeichens gibt es keine Einschränkungen für Fahrten ins Ausland und die gewerbliche Nutzung von Fahrzeugen ist möglich.

Re: Oldtimerzulassung

10. August 2020 10:30

Wenn das Gespann einen neuen Brief bekam, aka neues Kfz wurde, würde ich diesen Tag annehmen. Das große Gespann hat sogar seine Fahrgestellnummer behalten. Das alte dagegen ist laut Schein, ein Kfz vom Jahr des Umbaus. . .


Stephan

Re: Oldtimerzulassung

10. August 2020 10:38

Hallo,

ich muss mich entschuldigen, den Umstand mit dem Umbau und der "neuen" EZ habe ich nicht bedacht.

Trotzdem würde ich bei der Zulassungsstelle nachfragen.

Gruss Frankie

Re: Oldtimerzulassung

10. August 2020 12:48

Alternative den zuständigen TÜVi. Der muß/kann das nötige Gutachten schreiben.

Zu bedenken ist dann das neue Kennzeichen, andere Versicherungstarife und eventuell eine Nutzungsbeschränkung. Ein LKW mit H darf ja auch nicht mehr arbeiten.


Stephan

Re: Oldtimerzulassung

10. August 2020 13:35

Moin,

schaust du mal hier: https://www.vdtuev.de/dok_view?oid=666576

Wichtig dürfte schon mal das hier sein:

Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenen- falls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindes- tens 30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig.


Da müsste der Beiwagen dann in den ersten 10 Jahren verbaut worden sein. Oder mindestens 20 Jahre alt sein, damit er damals hätte verbaut werden könnte.

Re: Oldtimerzulassung

11. August 2020 09:27

von wem hast du unterschiedliche Aussagen bekommen bzw.

Zulassunsstelle sagt: Tag der ersten Zulassung, TÜV sagt: Tag des Umbaus.
Wenn Tag der ersten Zulassung richtig wäre, ist es ja einfach. Steht ja im Brief = 1982
Beim Tag des Umbaus ist es schwieriger. Da schreibt TÜV Süd:"Die Orginalität muss in allen Hauptbaugruppen gegeben sein. Im Zweifelsfall sind erforderliche Nachweise vom Verfügungsberechtigten beizubringen" dann folgt die Passage die Rehder zitiert hat.
Nun habe ich aber von dem TR 500 Nachbau und von dem Rahmenumbau nur das, was im Brief eingetragen ist. Als Baujahr steht da immer noch 1982, obwohl der Umbau ja sicher später war.
Hat jemand eine Idee, ab wann Carell diesen Seitenwagen angeboten hat? Damit könnte ich dann beweisen, dass der Umbau innerhalb der gesetzten Frist von 10 Jahren möglich gewesen wäre.

Re: Oldtimerzulassung

11. August 2020 10:53

Hallo Rüdiger

geh zur einer anderen prüfenden Stelle - Dekra o.ä. Lass ein Oldtimergutachten zur Erteilung eines H Kennzeichens machen. Dann zur Zulassung und gut.
die Zulassungstelle lässt zu nicht der TÜV.

Wenn es Probleme damit gibt komm zu mir hier in BOH bekomme wir das hin

Gruß Urban

Re: Oldtimerzulassung

11. August 2020 15:25

@stephan: wenn es um ein H - Kennzeichen geht gibt es KEINERLEI nutzungsbeschränkung, nur bei rotem sammlerkennzeichen!

Re: Oldtimerzulassung

11. August 2020 19:54

hi Urban, ich habe beim TÜV schon mehrere Oldtimer Gutachten für Auto und Motorrad machen lassen. ZB läuft meine Solo XS 650 von 1976 auf 07er Kennzeichen. Das war auch kein Problem, weil ja weitgehend im originalen Zustand.
Mein Gespann ist aber weitgehend in dem nicht originalen Zustand des Solomotorrades. Die XS-Gespanne haben zusätzliche Knotenbleche am Rahmen verpasst bekommen, eine aufgeschweißte Hinterradschwinge, 15 " Räder, ich habe vorne eine Schwingengabel, etc. etc.
Im KFZ Brief sehe ich niXS, wann das Gespann von Carell aufgebaut worden ist; das würde der Gutachter aber gerne wissen. Mir ist vorhin noch eingefallen, dass es ja auch möglich ist, dass durch diese ganzen Umbauten von Carell, das Teil 1982 als Baujahr bekommen hat. Ich lasse mal im XS Forum checken, wann der Rahmen produziert worden ist. Dann sehe ich ja ob 1982 wahrscheinlich das Umbaujahr war.

Re: Oldtimerzulassung

12. August 2020 11:44

Als der TÜV Ing noch uneingeschränkte Autorität besaß, gab es mal die Aussage:
"Wenn der Gespann-Umbau der Technik zum Zeitpunkt der ersten Fahrzeugzulassung entspricht, kann auch ein Gespann 30 Jahre nach diesem Zeitpunkt ein H Kennzeichen bekommen."
Wenn also der Prüfer einen Umbausatz aus der Zeit erkennt (technisch 30 Jahre alt), besteht eine Chance, auch wenn der Umbau erst nach 10 Jahren Solofahrt stattfand, also erst 20 Jahre alt ist.
Normal setzt die positive Begutachtung einen weitestgehend unveränderten Originalzustand voraus, der bei Gespannen eigentlich nie gegeben ist. Also regulär auch ohne Umtypierung mit gutem Willen frühestens 30 Jahre nach dem Umbau.

Re: Oldtimerzulassung

12. August 2020 16:39

Da sollte ich auch mal drüber nachdenken, spart immerhin 40€ Steuer bei der Comete, Zugmaschineist Bj 86 und die Erstzulassung ist mit dem Gespannumbau auf 89 datiert, also so oder so kein Problem...
Und ein futuristisches Gespann mit H-Kennzeichen hat auch was....

Matthias

Re: Oldtimerzulassung

18. August 2020 22:26

Also, ich habe meine 1500er Gold-Wing gerade auf mein vorhandenes 07er Kennzeichen angemeldet.
Meine GW hat die Erstzulassung 1989 und wurde 1994 zum Gespann umgebaut, dabei bekam sie einen neuen Brief und eine neue Fahrgestellnummer, die Erstzulassung blieb bei 1989.
Beim TÜV musste ich die Oldtimerabnahme §23 machen und beim Verkehrsamt das Gespann abmelden und anschliessend in den Fahrzeugschein, des 07er Kennzeichen, eintragen lassen.
Der TÜV hatte überhaupt keine Probleme bereitet (auch weil es mein GT3 Boot schon vorher gab) und beim Verkehrsamt habe ich vorher nachgefragt, was ich alles mitzubringen habe.
Antwort erstellen