Gespann aus Holland

Für nicht-technische Gespannthemen, Fahrtechnik, Literatur, Gesetze, ...

Gespann aus Holland

Beitragvon Lutz R. » 25. Mai 2021 12:46

Hallo an alle,
kann mir jemand Rat geben was beim Gespannkauf aus Holland zu beachten ist?
Zulassung, Vollabnahme, Papiere, Steuern, worauf muss ich achten?
Mit dreirädrigem Gruß Lutz
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Re: Gespann aus Holland

Beitragvon Nattes » 25. Mai 2021 13:48

Wenn du das Thema in die Suche eingibst, wirst du reichlich finden. :-)
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Re: Gespann aus Holland

Beitragvon willi-jens » 25. Mai 2021 15:16

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Re: Gespann aus Holland

Beitragvon Stephan » 25. Mai 2021 15:56

Aus Erfahrung weiss ich, such' dir 'n TÜVi der es begutachtet/abnimmt.

Wenn das Gespann von bekannte niederländischen Gespannbuden gebaut wurde, um so besser. Besorg dir technische Unterlagen über Gespann und Zugmaschine. Bei meinem EML hatte ich Papiere dabei, wo jedes Bauteil 'ne Nummer hatte und EML die Richtigkeit bestätigte.

Kaufst du bei 'nem Händler, sollte der schon wissen was er wg Steuer und so machen muss. Da kannst du niGS zu beitragen.

Im Endeffekt hat mir das Selbermachen einiges an Geld gespart.


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Re: Gespann aus Holland

Beitragvon dieter » 25. Mai 2021 16:18

Das Zulassen eines Gespanns aus dem Ausland kann schon recht komplex sein. Es kommt dabei aber auch darauf an was es für ein Gespann ist. Ein Eigenbau wird sicher sehr aufwendig. Ein Standardgespann eines bekannten Gespannbauers könnte sicher etwas einfacher werden. Mein VX Gespann wurde ca. 1/4 Jahr bevor ich es gekauft habe von den Niederlanden nach Deutschland importiert und es erhielt dann in Lingen beim TÜV eine Vollabnahme und anschließend die Zulassung für Deutschland. Da es ein Suzuki VX 800 Gespann mit einem EML Umbau ist, gehe ich davon aus der Aufwand recht übersichtlich war. Leider liegen mir nur die daraus entstandenen Unterlagen zur Verfügung.

Gruß
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Re: Gespann aus Holland

Beitragvon UKO » 26. Mai 2021 07:27

Meine DoX/EML Speed 2000 habe ich 2016 aus NL geholt und hier zugelassen. §21 beim Tüv ist Voraussetzung. Die Liste der Dokumente die gleich folgt ist somit Stand 2016.

Zulassungsdokumente


¬Soll ein gebrauchtes Kraftfahrzeug aus einem Land der Europäischen Union eingeführt und zugelassen werden, müssen folgende Dokumente vorliegen:
• Ausländische Fahrzeugpapiere
• Eventuell EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung im Original, ansonsten: Vollabnahme nach § 21 StVZO durch den TÜV und Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung
• Bei Fahrzeugen, die älter als drei Jahre sind: Nachweis über eine Haupt- und Abgasuntersuchung
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) (Gültigkeit max. 1 Monat; die Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA stellt fest, ob fü¬r das Fahrzeug bereits ein deutscher Fahrzeugbrief erstellt wurde. Vordrucke zur Anforde-rung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregis¬ter) und weitere Informationen unter http://www.kba.de)
• Nachweis der Verfügungsberechtigung
• Kaufvertrag / Originalrechnung
• Bei Fahrzeugimport aus Italien: Bescheinigung über das Baujahr des Fahrzeuges (erhältlich beim Hersteller des Fahrzeuges oder bei dessen Generalimporteur in Deutschland)
• Ausgefüllte Versicherungsbestätigung
• Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Halters
• Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
• Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
• Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormun¬des, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes
Die ausländischen Fahrzeugpapiere werden eingezogen.
Wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate ist oder nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat, muss bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abgegeben werden, die von der Zulassungsstelle zur Festsetzung der Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt weiter-gegeben wird. Nach § 18 Absatz 5a Satz 4 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Nummer 7 Umsatzsteuergesetz sind Sie verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach dem Erwerb gegen¬über dem zuständigen Finanzamt die „Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzel¬be¬steuerung“ (Vordruck USt 1 B) abzugeben und die Steuer zu entrichten.

Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) (Unbedenklichkeitsbescheinigung) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfiel die bis dahin gültige KBA-Gebühr in Höhe von 10,20 EUR. Quelle KBA


Bei EML Gespannen ist außerdem ein COC Dokument dabei. Das erleichtert die Sache.
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Re: Gespann aus Holland

Beitragvon willi-jens » 26. Mai 2021 08:23

UKO hat geschrieben:....

Bei EML Gespannen ist außerdem ein COC Dokument dabei. Das erleichtert die Sache.


und macht es gleichzeitig rechtlich riskant, wenn man die Zulassung darüber erzielt:
Ich zitiere mal den Walter:
W-L hat geschrieben: Der von LBS gefundene Weg zur Berechtigung, eine Typbescheinigung für die von ihnen gefertigten Produkte ausstellen zu dürfen, ist der in Deutschland zuständigen Behörde unbekannt und steht, nach Auskunft des für diese Fragen zuständigen Fachmannes beim KBA, auch nicht im Einklang mit den geltenden EU-Richtlinien. Verstöße gegen bestehende Richtlinien würden vom KBA geprüft mit dem Ziel des Widerrufs entsprechender Genehmigungen.




wer den gesamten Beitrag lesen möchte: hier

auf diese Gefahr sollte man imho zumindest hinweisen

Grüße

Jens
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Re: Gespann aus Holland

Beitragvon Lutz R. » 28. Mai 2021 21:13

Erst mal danke für die Antworten. Ich habe jetzt einen holländischen KFZ Brief per mail bekommen, da wird nur das Motorrad erwähnt, kein Beiwagen ????????????? Ist das korrekt ????????????
Gruss Lutz
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Gespann aus Holland

Beitragvon Nattes » 28. Mai 2021 21:43

Meine unmaßgebliche Meinung.

Ich würde einfach nach einem anderen Gespann Ausschau halten.
Auch, wenn das tatsächlich klappen sollte wird das keine günstige Nummer werden. Im Gegenteil.

Gruß Norbert
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Re: Gespann aus Holland

Beitragvon dieter » 29. Mai 2021 07:34

Da steht etwas von L3e. Dazu habe ich folgendes gefunden:

Die entsprechenden Fahrzeuge mit Beiwagen, mit 3 oder 4 Rädern gehören in die Fahrzeugklassen L2e, L4e, L5e, L6e und L7e.

Konkreteres findest du hier:
https://kfz-innung-schwaben.de/fileadmi ... ierung.pdf


Ob das auch für Holland so gilt. Keine Ahnung.


Gruß
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Re: Gespann aus Holland

Beitragvon Stephan » 29. Mai 2021 09:22

Hm, bisher spielten so Kleinigkeiten wie 'n Gespannumbau, da im Westen, keine so große Rolle. War in etwa so interessant, für die Behörden, wie TopCaseanbau. . .



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Re: Gespann aus Holland

Beitragvon Slowly » 29. Mai 2021 10:18

Hallo, Lutz,

ich wohne hier dicht an der NL-Grenze und beobachte deshalb im Forum mit besonderer Aufmerksam die Gespanneinkäufe von NL nach D:
Überwiegend folgten für den Käufer nervenraubende Schwierigkeiten, insbesondere, wenn z.B. von Privat statt von einem NL-Händler erworben.
Zumindest würde ich zur Absicherung die Zahlung erst nach Erhalt der deutschen TÜV-Plakette leisten, ausser einer kleinen Anzahlung.

Ich wünsche dir einen reibungslosen Einkauf.

Grüße vom Niederrhein,
Hartmut
Zuletzt geändert von Slowly am 29. Mai 2021 12:01, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Gespann aus Holland

Beitragvon Feinmotoriker » 29. Mai 2021 11:39

Mich rufen immer mehr Kunden an, die sich in Holland ein gespann gekauft haben, und es nicht zugelassen kriegen. Dann ist es aber zu teuer, wenn ich das in die Hand nehme. Sie sind also gestrandet.
Kauf dir was in D oder bring den Verkäufer dazu, dir ein in D zulassungsfähiges Gespann zu verkaufen, also mit einer TÜV-Abnahme in D nach §21 STVZO. Die 2k€, die Du beim Kauf einen Hollandgespannes vielleicht weniger zahlst, legst Du bei der Zulassung hier doppelt drauf, außer Du kennst dich gut aus und machst alles selbst.

Ich selber habe einmal in Holland ein Motorrad gekauft (aber nur weil es so extrem selten war und ich es unbedigt haben wollte). Das war ein Einzylinder Solomotorrad Bj 75 mit kompletten Papieren und vernünftigem Kaufvertrag. Obwohl so alt und deshalb von der Lärm- und Abgasemission nicht so stark eingeschränkt und absolut im unveränderten Originalzustand, hat mich das über 700 Euro gekostet, die Maschine zugelassen zu bekommen (TÜV-Gebühren und die Zulassung). Und ich bin Zweiradmechanik- Meister mit eigener Werkstatt, mache sowas öfter mal und kenne daher die Abläufe auch genau (und die richtigen Leute).

Zum Prozedere:
In den NL haben Fahrzeugbesitzer fast immer nur den Kentekenbewijs Deel I. Entweder ein gelber Zettel oder (seit ein paar Jahren) eine grüne chip-Karte.
Der Kentekenbewijs Deel II (grünliches Din A-4 Blatt mit einer Perforiereung, in der der Teil I eingeklemmt werden kann)wird vom verkehrsamt bei der Abmeldung zur Ausfuhr erst ausgestellt. Also sieht man zu, daß man innerhalb der Öffnungszeiten der Behörde einen Kauftermin macht, und seinen Ausweis usw. dabei hat (man braucht den gültigen Perso mit aktuellen Meldedaten des zukünftigen Halters).
Die Kundenfreundlichkeit dort bei den Zulassungsstellen ist aber deutlich besser als in D. Oft ist da auch Samstags auf, oder sie haben irgendwo einen Container mit zwei Leuten Besatzung stehen, wo man das schnell abwickeln kann. OHNE den teil I und II keine Zulassung in Deutschland!
Früher waren das drei Teile, die zu einem DinA -4 Blatt zusammen gelegt werden konnten.

Jetzt geht man mit dem Fahrzeug in den alten Bundesländern zum TÜV, in den neuen Bundesländern zur DEKRA und stellt das Fahrzeug zur Abnahme nach §21 STVZO und zur Hauptuntersuchung (§29 STVZO) vor . Es gibt inzwischen auch freie Sachverständige, die das dürfen, solange sie oder ihre Organisation dafür beim KBA akkreditiert sind. Ht man ein COC-Papier (EU- Konformitätsbescheinigung des Herstellers), und das Fahrzeug ist original im herstellungszustand, reicht das mit einer Hauptuntersuchung zur Zulassung aus. Bei Gespannen sehr, sehr selten.

Kosten für die §21: Kann man nie genau sagen. Nach Aufwand. Der TÜV berechnet 120 Euro/Std und braucht zw 2 und 4 Stunden für die Abnahme. Eine HU kostet ca 55 Euro ohne und ca 76 Euro mit Abgasuntersuchung. Also 200 bis 500 Euro plus HU.

Ganz oft sind Gespanne aus NL nicht so gebaut, daß sie die deutsche Abnahme schaffen. Ohne Hilfsrahmen, schlechte Verbindungselemente, nicht ausreichende Bremsen, unzulässige Räder. Dann wird es langsam teuer und man könnte besser gleich selber etwas bauen oder hier etwas Gebrauchtes kaufen und lieber die verschlissenen Komponenten tauschen (lassen)

Ich an deiner Stelle würde mir das zweimal überlegen. Oder Du kennst dich aus und fährst selbst hin, überblickst das sofort und bekommst einen Preis, bei dem niemand nein sagen kann.
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Re: Gespann aus Holland

Beitragvon MichaelM » 29. Mai 2021 16:14

willi-jens hat geschrieben:

Ich zitiere mal den Walter:
W-L hat geschrieben: Der von LBS gefundene Weg zur Berechtigung, eine Typbescheinigung für die von ihnen gefertigten Produkte ausstellen zu dürfen, ist der in Deutschland zuständigen Behörde unbekannt und steht, nach Auskunft des für diese Fragen zuständigen Fachmannes beim KBA, auch nicht im Einklang mit den geltenden EU-Richtlinien. Verstöße gegen bestehende Richtlinien würden vom KBA geprüft mit dem Ziel des Widerrufs entsprechender Genehmigungen.




wer den gesamten Beitrag lesen möchte: hier



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Diese Aussage ist ja nun mittlerweile auch über 7 Jahre alt.
In Fall von LBS Zijspantechniek hat sich da aber glaube letztes Jahr etwas getan, das man diese Gespanne auch in D leichter zugelassen bekommt.
Leider kann ich mich nicht erinnern wo ich's gelesen habe. Muss ich schauen.

Ich finde die Gespann von Ad Donkers bzw.LBS traumhaft schön. Z.Z.schaue ich nach BANDIT-Gespannen. Da hat LBS ja einige gebaut. Mein TÜVer ist denen gegenüber nicht abgeneigt. Und ich denke sie stehen den Gespannen hiesiger Gespannbauer, in technischer Hinsicht, nicht nach.

Besonders interessant finde ich die Möglichkeit der Nachlaufverstellung der 2-Arm-Vorderradschwinge.
Ich habe, für unser AWO-Renngespann, solch eine Schwinge nachgebaut. Ich habe erstmals auch das komplette Gespann gebaut. Bin gespannt wie es fährt. Rollen tut es schon mal super.
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Re: Gespann aus Holland

Beitragvon Slowly » 29. Mai 2021 18:45

Lutz R. hat geschrieben: ... Ich habe jetzt einen holländischen KFZ Brief per mail bekommen, da wird nur das Motorrad erwähnt,
kein Beiwagen ????????????? Ist das korrekt ????????????

Vermutlicht nicht.
Vielleicht hilft eine Rückfrage per email bei deinem deutschen TÜV weiter,
unter Kopie-Beifügung des NL-KFZ-Briefes.
Evtl. kommt dann ein erfolgreicher Dialog zustande mit nachträglichem Eintrag.
Gruß, Hartmut
Zuletzt geändert von Slowly am 30. Mai 2021 10:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gespann aus Holland

Beitragvon Stephan » 29. Mai 2021 19:22

Ich will dem Feinmotoriker nicht widersprechen. Es kommt aber halt immer drauf an, wer das jeweilige Gespann gebaut hat. Welche Zugmaschine dran ist.

Mein 1150er ADV-EML E2000 Gespann hab ich für um die 200€ über'n TÜV bekommen. War insgesamt eine simple Angelegenheit.


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Re: Gespann aus Holland

Beitragvon Lutz R. » 29. Mai 2021 20:47

Hallo, ich werde wohl weiter suchen. Danke !
Gruß Lutz
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Re: Gespann aus Holland

Beitragvon Feinmotoriker » 29. Mai 2021 21:20

Stephan hat geschrieben:Ich will dem Feinmotoriker nicht widersprechen. Es kommt aber halt immer drauf an, wer das jeweilige Gespann gebaut hat. Welche Zugmaschine dran ist.

Mein 1150er ADV-EML E2000 Gespann hab ich für um die 200€ über'n TÜV bekommen. War insgesamt eine simple Angelegenheit.


Stephan

EML ist auch eine andere Sache, solange das Gespann nicht zu alt ist. Es gibt da eine große Grauzone. Wer hat es gebaut? Wann wurde es gebaut? War es eine bekannte Firma ofer ein Eigenbauer in der Garage? Gibt es COC-Papiere? Welches Motorrad? Usw. Eine pauschale Aussage kann es da nicht geben, ich hab nur zur Vorsicht geraten.
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Re: Gespann aus Holland

Beitragvon dieter » 29. Mai 2021 21:33

Womit, mit Recht. In Holland wurde vieles selber zusammengebastelt was teilweise sehr schlimm ist. Mit HU war ja nicht wirklich was.


Gruß
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Re: Gespann aus Holland

Beitragvon Stephan » 30. Mai 2021 08:58

Jep. Unsere Beispiele decken schon fast den gesamten möglichen Bereich ab.


P.S.: Bei mir war es eben EML noch selber und ein in der BRD gut bekanntes Zugfahrzeug. Und wie ja schon geschrieben wurde, in den Niederlanden war auch am anderen Ende vieles möglich. Da sollte man dann schon die Finger lassen. Ein bekanntes Beispiel sind ja die britischen Trikes. Die würde man wohl für viel Geld und gute Worte, beim TÜV nicht auf den Hof bekommen. . .


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Re: Gespann aus Holland

Beitragvon gspannjosef » 30. Mai 2021 11:58

Hallo Lutz,

Hier ein Gruß aus Holland.
Mit diese Yamaha stimmt einiges nicht. Hier in Holland bekommt ein Fahrzeug bei die eZ. ein Kennzeichen fürs Leben. Das Kennzeichen bleibt bei die Maschine, oder besser, bei den Rahmen (Vin), bis Fahrzeugs Lebensende oder export. Mit hilfe dieses Kennzeichen kann mann die Fahrzeugdaten im Internet finden. Sachen so wie Bj., Hubraum, Brennstof, usw. Die Daten von diese Maschine sind nicht in dieses System zu finden. Fragwürdig! Kann aber sein das die Maschine schon exportiert ist und momentan ins Ausland steht.
Nebenbei ist diese Yamaha als L3e registriert. Die ist also in den Niederlanden nicht als Gespann zugelassen sondern als solo Motorrad. Gespanne müssen hier registriert sein als L4e. Ausnahme gibt es nur wenn das Gespann offiziel für wahlweise benützung eingetragen ist. Aber, eine FJR1300 wahlweise?
Weil das Kennzeichendocument noch das alte Papierformular ist, kann es auch sein das der Vorbesitzer die administrative Umsetzung von L3e zum L4e verpennt hat. Vor einigen Jahren sollte mann an den RDW melden wenn dein Motorrad ein Gespann war. Vorher war das nämlich unbekannt. Aber solche Sachen erleichtern die Zulassung in Dld. nicht. Ich kann dich nur raten, lass die Finger davon. Nur wenn der Verkaufer alle Papierkram erledigt, Zulassung, Tüv, usw., könnte mann den Ankauf überwegen. Vielleicht hast du noch ein Bild vom Gespann oder Daten vom Anbieter?

Herzlichen Gruß,
Gspannjosef
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Re: Gespann aus Holland

Beitragvon UKO » 30. Mai 2021 17:30

Ne FJ 1300 mit GT 2001 hat der Stahmer noch stehen zu einem vernünftigen Kurs wenn Mann bedenkt das der Umbausatz neu ist.
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Re: Gespann aus Holland

Beitragvon willi-jens » 3. Mai 2022 16:42

MichaelM hat geschrieben:
willi-jens hat geschrieben:

Ich zitiere mal den Walter:
W-L hat geschrieben: Der von LBS gefundene Weg zur Berechtigung, eine Typbescheinigung für die von ihnen gefertigten Produkte ausstellen zu dürfen, ist der in Deutschland zuständigen Behörde unbekannt und steht, nach Auskunft des für diese Fragen zuständigen Fachmannes beim KBA, auch nicht im Einklang mit den geltenden EU-Richtlinien. Verstöße gegen bestehende Richtlinien würden vom KBA geprüft mit dem Ziel des Widerrufs entsprechender Genehmigungen.




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Leider kann ich mich nicht erinnern wo ich's gelesen habe. Muss ich schauen.

.....

Gibt es zu den Änderungen denn irgendwelche Informationen?
Weil ich habe gerade nach Änderungen im CoC-Verfahren gesucht und konnte keine Änderungen finden.
Nur auf den korrekten Ablauf des CoC-Verfahren bezogen sich ja die Kommentare von Walter.

Grüße

Jens
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