UKO hat geschrieben:....
Bei EML Gespannen ist außerdem ein COC Dokument dabei. Das erleichtert die Sache.
W-L hat geschrieben: Der von LBS gefundene Weg zur Berechtigung, eine Typbescheinigung für die von ihnen gefertigten Produkte ausstellen zu dürfen, ist der in Deutschland zuständigen Behörde unbekannt und steht, nach Auskunft des für diese Fragen zuständigen Fachmannes beim KBA, auch nicht im Einklang mit den geltenden EU-Richtlinien. Verstöße gegen bestehende Richtlinien würden vom KBA geprüft mit dem Ziel des Widerrufs entsprechender Genehmigungen.
willi-jens hat geschrieben:
Ich zitiere mal den Walter:W-L hat geschrieben: Der von LBS gefundene Weg zur Berechtigung, eine Typbescheinigung für die von ihnen gefertigten Produkte ausstellen zu dürfen, ist der in Deutschland zuständigen Behörde unbekannt und steht, nach Auskunft des für diese Fragen zuständigen Fachmannes beim KBA, auch nicht im Einklang mit den geltenden EU-Richtlinien. Verstöße gegen bestehende Richtlinien würden vom KBA geprüft mit dem Ziel des Widerrufs entsprechender Genehmigungen.
wer den gesamten Beitrag lesen möchte: hier
Jens
Lutz R. hat geschrieben: ... Ich habe jetzt einen holländischen KFZ Brief per mail bekommen, da wird nur das Motorrad erwähnt,
kein Beiwagen ????????????? Ist das korrekt ????????????
Stephan hat geschrieben:Ich will dem Feinmotoriker nicht widersprechen. Es kommt aber halt immer drauf an, wer das jeweilige Gespann gebaut hat. Welche Zugmaschine dran ist.
Mein 1150er ADV-EML E2000 Gespann hab ich für um die 200€ über'n TÜV bekommen. War insgesamt eine simple Angelegenheit.
Stephan
MichaelM hat geschrieben:willi-jens hat geschrieben:
Ich zitiere mal den Walter:W-L hat geschrieben: Der von LBS gefundene Weg zur Berechtigung, eine Typbescheinigung für die von ihnen gefertigten Produkte ausstellen zu dürfen, ist der in Deutschland zuständigen Behörde unbekannt und steht, nach Auskunft des für diese Fragen zuständigen Fachmannes beim KBA, auch nicht im Einklang mit den geltenden EU-Richtlinien. Verstöße gegen bestehende Richtlinien würden vom KBA geprüft mit dem Ziel des Widerrufs entsprechender Genehmigungen.
wer den gesamten Beitrag lesen möchte: hier
Jens
Diese Aussage ist ja nun mittlerweile auch über 7 Jahre alt.
In Fall von LBS Zijspantechniek hat sich da aber glaube letztes Jahr etwas getan, das man diese Gespanne auch in D leichter zugelassen bekommt.
Leider kann ich mich nicht erinnern wo ich's gelesen habe. Muss ich schauen.
.....
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste