Moin
habe mich da heute versucht schlau zu machen und komme zu dem Schluss, dass ich auf Kurzstrecke bis zu 550cm langes Zeugs auf meinem Gespann transportieren darf , bei einer Fahrzeuglänge von 250cm.
Ich finde da auch nichts speziell für Motorräder, also auch nirgends einen Haken. Habe ich was übersehen
§22 StVo
(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Tante Edith: Ich kenne es vom Ausland her so, dass bei überstehender Ladung immer min 66% der Ladung AUF dem Fahrzeug sein müssen, aber das wäre ja bei 2,5/3 nicht gegeben, und ist auch nirgends so erwähnt.