von Falcone » 24. Februar 2007 11:26
Fahrzeuge, die bis zu 18 Monaten vor dem 1.3.2007 abgemeldet wurden, sind in dieser Regelung drin. Also alle Fahrzeuge, die nach dem 1. August 2005 (fünf!) abgemeldet wurden, brauchen für eine Wiederzulassung nur eine gültige Hauptuntersuchung vorzulegen, die von TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS oder FKS gemacht werden kann. Die Vollabnahme nach §21 der alten StVZO fällt dann weg.
Allerdings bleiben nach dem 1.3.2007 auch beim Abmelden die Kennzeichen nicht mehr erhalten. Sie sind dann sofort wieder verfügbar. Meldet man also nach ein paar Monaten wieder an, bekommt man ein neues Kennzeichen.
Man kann sich "sein" Kennzeichen aber auch reservieren lassen, das kostet dann aber Gebühren. Das muss man bei der Zulassungsbehörde erfragen.
Vorteil ist: Wenn man sein Gespann verkauft und ein anderes kauft, kann man "sein" Kennzeichen ohne weiteres auf das neue Fahrzeug übernehmen.
Das ist für die schön, die ein Wunschkennzeichen haben oder ein besonders kleines. Außerdem spart man die Kosten für das Schild.
Grüße
Falcone