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Neue Zulassungsordnung

BeitragVerfasst: 19. Februar 2007 22:06
von Tommes
Ok, Ok, dürfte wohl nicht die richtige Abteilung sein,

aber wie sieht es mit der neuen Zulassungsordnung aus die am 01.03.07 in Kraft tritt. Spez. die Abnahme von Fahrzeugen die länger als 18 Monate abgemeldet sind wird dort neu geregelt. Allerdings bin ich noch nicht dahinter gekommen wie das mit bereits abgemeldeten Moppeds aussieht. In anderen Foren ist auch noch nichts richtiges bekannt. Wer weiß was ?

Gruß

Tommes :roll:

BeitragVerfasst: 19. Februar 2007 22:09
von Stephan
Du bekommst sicher gleich fundiertere Antworten. Ich hab im Radio halt gehört, daß das nur für Fahrzeuge gilt, welche nach dem 01.April'07 abgemeldet werden.


Stephan :smt025

BeitragVerfasst: 20. Februar 2007 05:54
von Marschall
:-) jepp, und deswegen verschoben.

BeitragVerfasst: 20. Februar 2007 09:45
von Stephan
ÖÖÖh, die zulassungsordnung? Achsooo, wahrscheinlich der Beitrach. Oder?

Stephan :smt025

BeitragVerfasst: 20. Februar 2007 11:54
von Saro
Stephan hat geschrieben:Du bekommst sicher gleich fundiertere Antworten. Ich hab im Radio halt gehört, daß das nur für Fahrzeuge gilt, welche nach dem 01.April'07 abgemeldet werden.


Stephan :smt025

Ne, ab 1. März gilt die 7 Jahresfrist!
Nachzulesen unter:
http://www.dekra.de/live/mediendatenbank/psfile/datei/24/DEKRA_info44ad13247576a.pdf

Da war was von August letzten Jahres im Raum

BeitragVerfasst: 21. Februar 2007 20:56
von Mac
Soll heißen..Fahrzeuge die nach besagtem Zeitpunkt (08.2006, steht auch in der CUSTOMBIKE) abgemeldet wurden sind in dieser 7 Jahres Regelung.
Mein TÜV`ler hat bis dato leider keine Ahnung.
Wer weiß mehr.
Grüße Mac

BeitragVerfasst: 24. Februar 2007 11:26
von Falcone
Fahrzeuge, die bis zu 18 Monaten vor dem 1.3.2007 abgemeldet wurden, sind in dieser Regelung drin. Also alle Fahrzeuge, die nach dem 1. August 2005 (fünf!) abgemeldet wurden, brauchen für eine Wiederzulassung nur eine gültige Hauptuntersuchung vorzulegen, die von TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS oder FKS gemacht werden kann. Die Vollabnahme nach §21 der alten StVZO fällt dann weg.

Allerdings bleiben nach dem 1.3.2007 auch beim Abmelden die Kennzeichen nicht mehr erhalten. Sie sind dann sofort wieder verfügbar. Meldet man also nach ein paar Monaten wieder an, bekommt man ein neues Kennzeichen.

Man kann sich "sein" Kennzeichen aber auch reservieren lassen, das kostet dann aber Gebühren. Das muss man bei der Zulassungsbehörde erfragen.

Vorteil ist: Wenn man sein Gespann verkauft und ein anderes kauft, kann man "sein" Kennzeichen ohne weiteres auf das neue Fahrzeug übernehmen.
Das ist für die schön, die ein Wunschkennzeichen haben oder ein besonders kleines. Außerdem spart man die Kosten für das Schild.

Grüße
Falcone