Wir hatten schon davon geschrieben, dass ab 1.3.07 Fahrzeuge bei einer Wiederzulassung nur noch eine HU einer beliebeigen Prüforganisation nachweisen müssen.
Auf die Frage, ob das auch für Fahrzeuge gelte, die schon seit längerem abgemeldet sind, hieß es:
Es gilt für Fahrzeuge, die ab Oktober 2005 abgemeldet wurden, also zum Stichtag 1.4.07 noch nicht länger als 18 Monate abgemeldet waren. Dann braucht man nur eine normale HU zur Wiederzulassung.
Fahrzeuge, die jetzt länger als 18 Monate stillgelegt sind, müssen eine Vollabnahme nach §21 StVZO machen lassen.
Das scheint schon wieder überholt zu sein. Ich hatte mit meinem Bekannten beim KBA gesprochen und er meint, dass der Gesetzgeber keine Übergangsfrist festgelegt hat und die Regelung, ab 1.3. nur noch eine HU von einer beliebigen Prüforganisation zu brauchen, für alle Fahrzeuge gelte, der Daten in Form eines Briefes vorliegen.
Im Klartext heißt das: Egal wie lange das Fahrzeug abgemeldet ist, einfach eine Hu machen lassen und dann wieder anmelden.
Schriftlich habe ich das noch nicht vorliegen.
Grüße
Falcone