Seite 1 von 1

Wiederzulassung noch einfacher.

BeitragVerfasst: 3. März 2007 12:49
von Falcone
Wir hatten schon davon geschrieben, dass ab 1.3.07 Fahrzeuge bei einer Wiederzulassung nur noch eine HU einer beliebeigen Prüforganisation nachweisen müssen.
Auf die Frage, ob das auch für Fahrzeuge gelte, die schon seit längerem abgemeldet sind, hieß es:
Es gilt für Fahrzeuge, die ab Oktober 2005 abgemeldet wurden, also zum Stichtag 1.4.07 noch nicht länger als 18 Monate abgemeldet waren. Dann braucht man nur eine normale HU zur Wiederzulassung.
Fahrzeuge, die jetzt länger als 18 Monate stillgelegt sind, müssen eine Vollabnahme nach §21 StVZO machen lassen.

Das scheint schon wieder überholt zu sein. Ich hatte mit meinem Bekannten beim KBA gesprochen und er meint, dass der Gesetzgeber keine Übergangsfrist festgelegt hat und die Regelung, ab 1.3. nur noch eine HU von einer beliebigen Prüforganisation zu brauchen, für alle Fahrzeuge gelte, der Daten in Form eines Briefes vorliegen.

Im Klartext heißt das: Egal wie lange das Fahrzeug abgemeldet ist, einfach eine Hu machen lassen und dann wieder anmelden.

Schriftlich habe ich das noch nicht vorliegen.

Grüße
Falcone

BeitragVerfasst: 3. März 2007 14:58
von Hauni
das wäre ja mal was erfeuliches

Anmeldung

BeitragVerfasst: 5. März 2007 14:17
von Tommes
HAllo alle zusammen,

es gibt keine Übergangsfrist!

das Fahrzeug darf allerdings nicht länger wie sieben Jahre abgemeldet sein, da sonst die Daten gelöscht werden.

Tommes,

BeitragVerfasst: 5. März 2007 15:29
von Falcone
Tommes, ich hab doch geschrieben, dass es keine Übergangsfrist gibt.
Und das mit den 7 Jahren ist auch nicht festgeschrieben. Steht nirgendwo im Gesetz. Solange ein Brief vorhanden ist, also die Daten eruiert werden können, wird eine Wiederzulassung per HU möglich sein. Ist kein Brief mehr vorhanden, gelten aus datentechnischen Gründen die sieben Jahre, da die Daten nach sieben Jahren beim KBA gelöscht werden. Jetzt noch. Das kann (und wird sich wohl) auch noch ändern.

Grüße
Falcone

BeitragVerfasst: 5. März 2007 19:25
von Andreas a.d.k.G
Na das werde ich Ende April gleich mal ausprobieren. Dieses Motorrad hier wird gerade von mir aufgebaut. Brief habe ich. Abgemeldet wurde es am 06.11 2000. Also fast 7 Jahre her ... mal schaun was der Amtsschimmel so zu erzählen hat :wink:

Gruß
Andreas, der kahlgryndige

BeitragVerfasst: 21. Mai 2007 05:54
von Andreas a.d.k.G
Also ... es war so wie schon angesprochen. Mopped seit mehr als 7 Jahren abgemeldet, alter Brief vorhanden.

Ganz normale HU für 35,-- € reichte zur Wiederzulassung.



Andreas, der kahlgryndige

BeitragVerfasst: 21. Mai 2007 13:36
von Odenwälder
.....die Ascheberscher schrecke aber aach vor nix zerick....... :smt023

BeitragVerfasst: 21. Mai 2007 14:16
von Crazy Cow
Ich wollte gerade fragen.
Hast du Aschebäscher Zulassung, Andreas?

BeitragVerfasst: 21. Mai 2007 14:24
von Andreas a.d.k.G
So ist es ... :wink:

Bild

BeitragVerfasst: 21. Mai 2007 14:27
von Marschall
Also mir ist so, wie bis zu 7 Jahren

BeitragVerfasst: 21. Mai 2007 15:50
von Uwe
Ich habe meine R 75/6 (Baujahr 1976) am 10.11.2000 abgemeldet und am 08.05.2007 wieder angemeldet ... mit normaler HU :D

Gruss Uwe

BeitragVerfasst: 21. Mai 2007 16:09
von Marschall
Also auch unter 7 Jahren.