Beim "normalen" Gespannumbau, sprich es werden Gabel, Räder, SW, Hilfsrahmen "drangebaut" muß das Dreirad die Normen erfüllen, die bei der Erstzulassung des Mopped gültig waren, in diesem Fall 1995 (zählt Erstzulassung in Deutschland, nicht Bj. etc).
Wenn es eine neue Zulassung gibt, z.B. Komplettrahmen, in den der Motor der Honda reinkommt, zählt der Zulassungstag des Dreirades.
Immer vom Normalen ausgehend, Lücken, Grauzonen oder Unwissenheit des Sachverständigen nicht berücksichtigt.
Genau genommen müssen nach EG-Vorschrift alle Motorräder ab Erstzulassung
01.05.2004 , die um mehr als 30kg im Leergewicht verändert werden (tifft beim Gespannumbau öfters zu) eine gesonderte Abgasprüfung vorlegen.
Das hat sich zum Glück aber noch nicht so richtig beim TÜV rumgesprochen
Einfach gesagt: Je älter das Mopped, desto mehr Freiheiten