Urteil: Unfallverursacher haftet auch für seelische Folgen
Verfasst: 10. Juli 2007 12:06
Urteil: Unfallverursacher haftet auch für seelische Folgen
Ein Unfallverursacher haftet grundsätzlich auch für seelisch bedingte Folgeschäden eines Verletzten. Das berichtete der "OLG-Report" unter Berufung auf ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken.
Nach Auffassung der Richter gilt dies selbst bei einer "negativen psychischen Veranlagung" des Unfallopfers, die dann durch den Unfall akut wurde. Maßgeblich sei allein, dass die psychischen Schäden ohne den Unfall nicht aufgetreten wären (Az.: 4 U 326/03-5/05).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Unfallopfers auf ein höheres Schmerzensgeld statt. Bei einem Verkehrsunfall war ein Auto auf den Wagen des Klägers aufgefahren. Seit dieser Zeit leidet er nach den Feststellungen eines Sachverständigen unter anderem an Ermüdungen, Reizbarkeit, Schwerhörigkeit und Interessensverlust. Die Versicherung des Unfallverursachers zahlte dem Kläger 1.500 Euro Schmerzensgeld.
Das OLG sprach ihm nun rund 23.000 Euro zusätzliches Schmerzensgeld zu. Die Richter ließen insbesondere den Einwand des Unfallverursachers und der Versicherung nicht gelten, der Kläger sei schon vor dem Unfall eine "labile Persönlichkeit" gewesen. Maßgeblich sei, dass die psychischen Probleme des Klägers durch den Unfall letztlich ausgelöst worden seien.
Schrat
Ein Unfallverursacher haftet grundsätzlich auch für seelisch bedingte Folgeschäden eines Verletzten. Das berichtete der "OLG-Report" unter Berufung auf ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken.
Nach Auffassung der Richter gilt dies selbst bei einer "negativen psychischen Veranlagung" des Unfallopfers, die dann durch den Unfall akut wurde. Maßgeblich sei allein, dass die psychischen Schäden ohne den Unfall nicht aufgetreten wären (Az.: 4 U 326/03-5/05).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Unfallopfers auf ein höheres Schmerzensgeld statt. Bei einem Verkehrsunfall war ein Auto auf den Wagen des Klägers aufgefahren. Seit dieser Zeit leidet er nach den Feststellungen eines Sachverständigen unter anderem an Ermüdungen, Reizbarkeit, Schwerhörigkeit und Interessensverlust. Die Versicherung des Unfallverursachers zahlte dem Kläger 1.500 Euro Schmerzensgeld.
Das OLG sprach ihm nun rund 23.000 Euro zusätzliches Schmerzensgeld zu. Die Richter ließen insbesondere den Einwand des Unfallverursachers und der Versicherung nicht gelten, der Kläger sei schon vor dem Unfall eine "labile Persönlichkeit" gewesen. Maßgeblich sei, dass die psychischen Probleme des Klägers durch den Unfall letztlich ausgelöst worden seien.
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