Warum tritt die IGG aus dem BVDM aus?

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Warum tritt die IGG aus dem BVDM aus?

Beitragvon WWerner » 5. August 2007 15:25

würde mich mal so interressieren.

Gruß vom WWerner, der wegen der Vereinsmeierei schon lange ausgetreten ist
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Beitragvon Golo » 23. August 2007 21:26

Hallo Werner,

das mit der Vereinsmeierei kann ich gut verstehen.

Allerdings ist es nun mal so, dass es in gewissen Bereichen - wie z.B. bei Haftungsfragen - sinnvoll ist einen Verein zu haben, denn sonst ist man bei Veranstaltungen als Veranstalter persönlich haftbar.

Mit dem Verein ist das so eine Sache. Ich bin der Meinung, dass man hier auf allen unnötigen Balast verzichten sollte und sich nur auf das gesetzliche Minnimum beschränkt, ansonsten artet das Ganze tatsächlich in Vereinsmeierei aus.

Nun zum eigentlichen Theman:
Die IGG ist ein selbstständiger Verein, der per Satzung an den BVDM gebunden war. Jeder Verein hat seinen Mitgliedern gegenüber Verpflichtungen, die aus den Vorschriften des Vereinsgesetzes resultieren.

Nun hat der BVDM für die IGG ettliche Dienstleistungen erbringen sollen, explizit sei hier nur die Mitgliederverwaltung und die hiraus resultierende Kassentätigkeit genannt.

Um jetzt den gesetzlichen Verpflichtungen unseren Mitgliedern gegenüber entsprechen zu können ist ein genauer Abgleich über Mitgliederantwicklung und Zahlungsverpfichtungen und Stand der Mitgliefsbeiträge notwendig.

Im Laufe der letzten Jahre ist es hierbei immer mehr zu Problemen gekommen. So ist z.B. die Kommunikation immer schwerer geworden, da sich ständig die Ansprechpartner beim BVDM geändert haben. Hierdurch waren verbindliche Aussagen von einem BVDM-Kassierer binnen kürzester Frist obsolet.

Da die Leistungen eines Vereins an seine Mitglieder von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags abhängig sind, wurden viele Mitglieder in Folge der unklaren Datenlage zur Zahlung der Beiträge angemahnt obwohl sie bereits bezahlt hatten. Das hat verständlicherweise zu Unmut geführt, der dann in Austritten gegipfelt hat. Für uns gab es in dieser Situation nur die Möglichkeit die Mitgliederverwaltung in die eigenen Hände zu nehmen.

Dies hat sicvh durch die unklare Personallage beim BVDM auf geschlagenen 2 Jahre hingezogen. Bei den in dieser Zeit erfolgten Austritten ist uns bis heute nicht bekannt geworden ob diese sich auf die BVDM-Mitgliedschaft, auf die IGG-Mitgliedschaft oder auf beides bezogen. Es liegt zumindest die Vermutung nahe, dass Mitglieder ihre Mitgliedschaft beim BVDM gekündigt haben und von diesem dann gleichzeitig bei der IGG "zwangsgekündigt" wurden.

Um weiteren Schaden vom Verein abzuwenden, uns in die Lage zu versetzen den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, die Arbeitsbelastung des Vorstands zu reduzieren und den Vorstand in die Lage zu versetzen sich den eigentlichen Vereinsaufgaben zu widmen sahen wir nur noch die Möglichkeit uns vom BVDM zu trennen.

Die uns noch verbliebenden Mitglieder haben wir immer wieder bei den Hauptversammlungen und auch schriftlich bei der Weitergabe unserer Vereinszeitschrift möglichst zeitnah über diese Problematik informiert. Der Vorstand hat dann nach eingehender Diskussion auf den Hauptversammlungen den von den Hauptversammlungen selbst aufgebrachten Vorschlag zur Trennung vom BVDM - der übrigends auch im Sinne des Vorstands war - aufgegriffen, entsprechend aufgearbeitet und nach einstimmiger Zustimmung der Hauptversammlung auch durchgeführt.

Nachdem uns Deine Frage im Internet bekannt wurde,wurde ich als 1. Vorsitzender der IGG beauftragt, Dich über die Gründe der Trennung zu informieren.

Andreas Golombowski
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Beitragvon SvS » 24. August 2007 04:41

Golo hat geschrieben:Allerdings ist es nun mal so, dass es in gewissen Bereichen - wie z.B. bei Haftungsfragen - sinnvoll ist einen Verein zu haben, denn sonst ist man bei Veranstaltungen als Veranstalter persönlich haftbar.


Jedes Vereinsmitglied haftet für den Verein voll umfänglich mit seinem
privaten Vermögen.
Ergo ist die Haftung nur auf viele Schuldner verteilt.
Wo bei sich der Gläubiger durchaus nur einzelne solvente Vereinsmitglider,
aka Schuldner, aussuchen kann und zur Schuldentilgung heranziehen kann.

Beispiel gefällig "Moto Aktiv"

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Beitragvon WWerner » 25. August 2007 05:47

Nachdem uns Deine Frage im Internet bekannt wurde,wurde ich als 1. Vorsitzender der IGG beauftragt, Dich über die Gründe der Trennung zu informieren.


Hallo Andreas, ich danke für die Ausführungen.

Gruß der WWerner
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