dreckbratze hat geschrieben:da bewegt sich aber die ordnungsmacht auf unsicherem terrain; es gibt inder stvzo nur die vorschrift, dass beide hände am lenker sein müssen, nirgendwo ein absatz über wheelies oder heben des seitenwagens.
(kumpel hats gerade bzum zweitenmal durchexerziert
gruessle achim
sidebikeregina hat geschrieben:Hi B.,
ja,mag sein, aber:
Ich hatte mit meiner SoloQ auf ner Landstraße einen Unfall beim Überholvorgang. gerade Straße, außerhalb Ortschaft, kein Überholverbot, 100 erlaubt. Autokolonne vor uns, der erste mopedfahrer überholt, dann ich angesetzt, der hinter mir auch .egal, egal...der 2. Dosenfahrer ist dann in so`nen Promilleweg, den nur die Einheimischen kennen konnten, links abgebogen und hat mich ein wenig mitgenommen
... jedenfalls hab ich ne Teilschuld bekommen mit der Begründung, ich hätte bei unklarer Verkehrslage überholt ...
Ich denke, daß auch da die Vorurteile von "rasenden Bikern" gegriffen haben.
sidebikeregina hat geschrieben:Hallo Harald,
nee, also bewußt provozieren, das mach ich nicht.
angel:
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