Information zur A1 Führerscheinregelung vom ADAC

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Information zur A1 Führerscheinregelung vom ADAC

Beitragvon Südschwede » 20. August 2007 11:53

Moin Moin,
Ich hoffe, dass es diese Information so nicht schon hier im Forum gibt, habe jedenfalls irgenwie nix gefunden.
Ich habe gerade vom ADAC folgende Auskunft zur Führerscheinregelung A1 erhalten, also die 125er mit 16 Jahren und so. Aber lest selbst und beachtet Absatz 2, somit in NL, BE und AT nicht mit 16 erlaubt.
Sch*** EU.
Bis Donnerstag, Olli
(Gut dass Waschtel und ich in NL vor 6 Jahren nicht erwischt wurden und Olli-2 keinen A1 macht)
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Sehr geehrter Herr Simon,

vielen Dank für Ihre Mail, die uns zur juristischen Bearbeitung weitergeleitet wurde.

Nach der EG-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG und Entscheidung der EU-Kommission vom 21.03.2000 werden innerhalb der EU Fahrerlaubnisse des Herkunftslandes in dem Umfang anerkannt, den sie nach Maßgabe des Rechts des Herkunftslandes haben. Im Falle eines deutschen Motorradführerscheins kommt es hinsichtlich der Fahrerlaubnis im Ausland grundsätzlich auf die deutsche Rechtslage an. Dies gilt auch im Hinblick auf Nicht-EU-Staaten, da eine entsprechende Vereinbarung im Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 getroffen wurde.

Zu beachten ist allerdings, daß es die vorbezeichnete EG-Richtlinie den EU-Mitgliedstaaten selbst überläßt, eigenständige nationale Regelungen im Hinblick auf das Mindestalter festzulegen. So dürfen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 (bzw. vormals 1 b) in Belgien, den Niederlanden und in Österreich erst dann am Straßenverkehr teilnehmen, wenn das 18. Lebensjahr vollendet ist. Die Tatsache, daß das deutsche Führerscheinrecht hier ein anderes Mindestalter (16 Jahre) vorsieht, ist dabei unbeachtlich. In der Schweiz sind Führer von ausländischen Krafträdern mit einem Zylinderinhalt bis 125 ccm zu Fahrten zugelassen, wenn sie das in ihrem Herkunftsland vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben und mindestens 16 Jahre alt sind (Art. 43 Abs.2 VZV).

Eine Liste liegt uns leider nicht vor.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein und verbleiben
mit freundlichen Grüßen

Christina Köpke
Juristische Zentrale
Verkehrsrecht
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81737 München
Tel.:089 / 7676-6184
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Es grüsst Olli der Südschwede
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