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Solo Umbau

BeitragVerfasst: 25. November 2008 10:41
von Cruso
Hi ,

Ganz bochen : Der Bw wird angeschraubt, Bremse eingehängt , Kabel angestöpselt und Fertig.

Gruß Cruso

BeitragVerfasst: 25. November 2008 21:54
von Nanno
Bei meiner Emme war im Typenschein eingetragen:

Wahlweise Verwendung mit Beiwagen SuperElastik. Und dann unter den Zusatzbemerkung, bei Verwendung von Beiwagen SuperElastik Anzahl Sitzplätze: 3 und Gesamtgewicht irgendwas wahnwitziges...

Bei der EML-XS1100 war das einzige, dass wir das Leergewicht auf unter 400kg eingewogen haben... Geht zumindest in Linz ganz einfach. Bin mir nicht mal sicher ob du zur Landesprüfstelle bzw. bei dir der MA46 musst mit dem Fahrzeug oder ob einfach der Typenschein und ein kleines Vorsprechen ausreichen würden...

Grysze
Greg

BeitragVerfasst: 7. Mai 2009 07:42
von sidecar
da ist es doch in australien am besten. hier kommt nur ausgefeilte technik zum einsatz, die aber jeder ohne mühe anwenden kann.

* pdf gelöscht wegen Urheberrecht *

BeitragVerfasst: 7. Mai 2009 07:59
von Andreas a.d.k.G
Ob die Veröffentlichung der Datei hier im Sinne des Erfinders ist?
Du weißt schon dass der Martin hier mitliest ... Solltest Du natürlich die Urheberrechte an dem Artikel haben oder eine schriftliche Genehmigung 8)

Also ich täts wegmachen.

BeitragVerfasst: 7. Mai 2009 08:27
von sidecar
ich habe es doch auch aus dem net. und schließlich ist es doch nur spaß.
wenn es dem urheber nicht gefällt, denke ich wird er es mir sagen.
bleibt doch alles in der familie

BeitragVerfasst: 7. Mai 2009 08:29
von Andreas a.d.k.G
Na dann ...

BeitragVerfasst: 7. Mai 2009 09:46
von motorang
Ganz so einfach ist es nicht ... das ist halt schlicht Urheberrechtsverletzung. Und wenn uns da wer böse will dann wird das teuer ... für MICH.

Also tu ich den Link jetzt raus und wenn Du die Erlaubnis hast tu ich ihn wieder rein.

Gryße!
Andreas, der motorang

BeitragVerfasst: 8. Mai 2009 06:49
von muli
hallo andreas,
eine datei nur zu verLINKEN verstößt meines wissens nicht gegen das urheberrecht solange der link auf die internetseite des verfasser führt und diese seite nicht innerhalb eines frames auf der eigenen seite abgebildet wird; einen link setzen der ein neues browserfenster öffnet ist imho OK ...
cu
muli

BeitragVerfasst: 8. Mai 2009 07:31
von Feinmotoriker
Klar. Trotzdem ist die Vorsicht berechtigt. Wer versucht, ein mir geschenktes Zeitschriftenabo (einjährig, einmalig) beim Schenker im nächsten Jahr einzuklagen (mit unberechtigten Abbuchungen von dessen Konto, Mahnungen, Telefonanrufen usw) und erst nach einer Kampagne in mehreren Internetforen (die ich darauf angeleiert habe) zurückrudert, der ist mir sowieso suspekt.
Manche Anwälte und Rechteinhaber verdienen halt ihr Geld so.

BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 08:35
von motorang
Die Datei wurde mit dem Beitrag hochgeladen, lag also auf unserem Forenserver. Definitiv nicht legal.

Legal wäre ein Link auf die Seite des Rechteinhabers, wenn also die Zeitschrift den Artikel selbst online gestellt hätte.

Gryße!
Andreas, der motorang

BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 09:26
von muli
hallo andreas

motorang hat geschrieben:Die Datei wurde mit dem Beitrag hochgeladen, lag also auf unserem Forenserver. Definitiv nicht legal.
...


das ist korrekt !!!
cu
muli

BeitragVerfasst: 2. Juli 2010 06:39
von mecki
Hallo Stephan, wenn ich mich richtig erinnere war die 75/5 das erste Krad in D mit asym. Abblendlicht. Damals für Motorräder in D noch verboten, bekam BMW eine Ausnahmegenemigung. Das ist mir im Gedächtniss geblieben, weil sich da ein besonders krasser Fall von Amtsschimmelreiterei zutrug.Ein Clubkamerad verkaufte seine BMW /5 an einen amerikanischen Armeeangehörigen welcher es dann mit amerikanischer Nummer weiter betrieb. Nach einiger Zeit musste der gute Mann wieder in die Staaten zurück, worauf jener Clubkamerad seine ehemalige zurückkaufte. Als er damit zur Wiederzulassung beim TÜV erschien wurde ihm der Stempel wegen diesem Asy-Scheinwefer verweigert und er musste auf normalen Reflektor, Glas und Birne umrüsten. Irgendwie war durch den Reimport diese Sondergenehmigung erloschen.

Re: Gesetzeslage für Gespanne in Österreich

BeitragVerfasst: 20. März 2012 15:23
von mirena
Ich finde es ganz spannend wie sehr sich die Gesetze von Land zu Land unterscheiden. Das zeigt auch mal wieder, dass man sich gut informieren sollte bevor man ins Ausland fährt wenn man keine Strafe riskieren will. Unwissenheit schützt ja vor Strafe nicht, heißt es ja!btw. Spannend das jetzt über das Urheberrecht diskutiert wird, da kenne ich mich allerdings nicht so aus.

Re: Gesetzeslage für Gespanne in Österreich

BeitragVerfasst: 2. Juni 2012 09:28
von mecki
Jeder Deutsche sollte sich einmal im Leben den Luxus und das Vergnügen gönnen, aus Österreich einen Strafzettel zu erhalten. Er wird dann feststellen dass die Österreicher in Sachen Beamtendeutsch den Deutschen um Längen überlegen sind. Jede deutsche Beamtenseele wird beim Lesen eines solchigen vor Neid erblassen.
Gruß, Mecki

Re: Gesetzeslage für Gespanne in Österreich

BeitragVerfasst: 3. Juni 2012 05:56
von rängdäng
mecki hat geschrieben:Jeder Deutsche sollte sich einmal im Leben den Luxus und das Vergnügen gönnen, aus Österreich einen Strafzettel zu erhalten. Er wird dann feststellen dass die Österreicher in Sachen Beamtendeutsch den Deutschen um Längen überlegen sind. Jede deutsche Beamtenseele wird beim Lesen eines solchigen vor Neid erblassen.
Gruß, Mecki



moin moin

Die Eidgenossen stehen den Austria Beamten in nichts nach :wink:

Re: Gesetzeslage für Gespanne in Österreich

BeitragVerfasst: 3. Juni 2012 10:22
von Stephan
Die Schlauch-Reifen-Diskussion ist jetzt hier zu finden viewtopic.php?f=22&t=9695



Stephan :smt025

Re: Gesetzeslage für Gespanne in Österreich

BeitragVerfasst: 6. Januar 2014 14:50
von Bremsbacke
Da mich der Beitrag von Preuße am 02.11.08 doch etwas verunsichert hat, habe ich mal bei einem Kieberer nachgefragt. Bild

Zitat Preuse vom 02.11.08:
Damit begründet sich auch, daß ein in D ordnungsgemäß zugelassenes Gespann in Österreich fahren darf. Ohne Überrollbügel, ohne Sicherheitsgurt, ohne Kabine, aber mit Kind unter 12 Jahren, weil es im Zulassungsland des Gespannes (in diesem Beispiel Deutschland) keine Vorschriften diesbezüglich gibt.

Zitat des Polizisten:
"...bestimmte Sachen sind in den nationalen Bestimmungen belassen worden, z,b ausrüstungsgegenstände das heisst ein Gespann gilt in Österreich als mehrspuriges Fahrzeug und damit ist verbandskadten, warnweste und pannendreieck pflicht auch für ausländische Kfz... "

weiteres Zitat:
...Ausrüstung und Kindersicherung hat nichts mit Zulassung zu tun und wurde nicht harmonisiert "

Daraus schließe ich, wenn die Sicherheit (Rückhaltesysteme und Überrollbügel) in den nationalen Bestimmungen verblieben sind, kein Kind unter 12 Jahren mit einem Gespann wie es in Deutschland zugelassen ist, befördert werden darf.

Re: Gesetzeslage für Gespanne in Österreich

BeitragVerfasst: 6. Januar 2014 16:02
von motorang
Servus
ich denke da gibt es verschiedene Standpunkte und das wurde schlicht noch nicht ausjudiziert. Das ist übrigens auch mit der Mehrspurigkeit von Gespannen so. Anscheinend gibt es (zumindest in Wien) auch die Rechtsmeinung dass ein Fahrzeug nur dann mehrspurig ist wenn zwei Räder PRO ACHSE vorliegen, weswegen die Wiener Gespannfahrer wohl in der Kurzparkzone nichts zu bezahlen haben.

In den einschlägigen Gesetzen (KfG, StVO) findet sich dazu eigentlich keine gültige Definition. Demnach wäre dann ein Trike oder eine Ape mehrspurig, ein Beiwagenmotorrad nicht.

Ähnlich ist es ja mit der Mitnahme von Kindern hinten am Motorrad. In Deutschland war das zumindest früher auch für Vierjährige möglich, in Österreich erst ab 10. Dann 12, inzwischen glaub ich 14?

Wie fuhren denn die Urlauber von D nach I mit Kind am Sozius? Illegal? Gar nicht? Da ist die Situation ja ähnlich ...

Gryße!
Andreas, der motorang

Re: Gesetzeslage für Gespanne in Österreich

BeitragVerfasst: 6. Januar 2014 16:15
von Festus
In D ist ein Motorrad mit Seitenwagen ein Motorrad! :grin:
Quad u. Trike dürfen nicht auf einen Kradparkplatz! :D
Nütz mir aber nichts, da stehen in der Regel schon "tausend" kl.Motorroller kreuz u. quer! :roll:
Aber immer mit großem Abstand! :rock:

Re: Gesetzeslage für Gespanne in Österreich

BeitragVerfasst: 11. April 2014 20:59
von Basic
-

Re: Gesetzeslage für Gespanne in Österreich

BeitragVerfasst: 1. Mai 2014 21:47
von Basic
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Re: Gesetzeslage für Gespanne in Österreich

BeitragVerfasst: 2. Mai 2014 03:58
von Stephan
und, in welcher Richtung?



Stephan

Re: Gesetzeslage für Gespanne in Österreich

BeitragVerfasst: 2. Mai 2014 08:19
von Basic
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Re: Gesetzeslage für Gespanne in Österreich

BeitragVerfasst: 2. Mai 2014 08:28
von motorang
Basic hat geschrieben: Aber ein Gespann ist ja ein zweispuriges Fahrzeug. Das würde mich mal interessieren.


Servus
ich hab das noch nirgends schriftlich gesehen, wo es Gesetzeskraft hätte. Wo sich der Gesetzgeber auf Motorrad mit Beiwagen bezieht schreibt er das auch. Ein Motorrad mit beiwagen wird nirgends als "mehrspuriges Kfz" oder "mehrspuriges Kraftrad" bezeichnet.
Auch Nachfrage beim Kraschl und beim Transportministerium ergab dazu nichts.

Gryße!
Andreas, der motorang