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Wieviel Personen bei Wahlweiseeintrag?

BeitragVerfasst: 20. Oktober 2008 11:03
von Nolten
Hallo Leute,
mein wahlweise eingetragenes LS 650 Gespann hat im Brief 2 Personen
eingetragen. Auf Nachfrage bei der letzten HU gab mir der GTÜ-Prüfer die
Auskunft, die 2 Personenzulassung bezihe sich auf die Solofahrt, mit Beiwagen
dürfen natürlich? mehr Personen transportiert werden.
Ist das richtig so?
Ich selbst hab mir darüber vorher keine Gedanken gemacht.
Jetzt soll das Gespann verkauft werden, und ein möglicher Käufer fragte
ob er auch 2 Kinder im Beiwagen transportieren darf.

Hoffe das Thema ist hier richtig?

bis denne
Holger

BeitragVerfasst: 20. Oktober 2008 14:20
von Keusen
Solange Du das zul. Gesamtgewicht nicht überschreitest
und für alle geplanten In-/Aufsassen geeignete Sitzplätze
zur Verfügung stehen, gibts da eigentlich keine Begrenzung

Meistens wird sich das aber auf zwei Personen im Beiwagen
und zwei Personen auf dem Mopped begrenzen.

Bei mir ist dann mit ein wenig Gepäck schon Solofahren
auf dem Mopped angesagt, aber ich bin ja auch was schwerer :-)

Grüße

Eugen j.keusen

BeitragVerfasst: 20. Oktober 2008 16:07
von Da-Fred-aus-IN
Hallo
Im alten Kfz-Schein waren noch die Personen eingetragen. In der neuen Zulassungsbescheinigung ist keine Personenzahl eingetragen.

BeitragVerfasst: 21. Oktober 2008 07:03
von muli
hallo holger,
grundsätzlich muß für jeden beifahrer ein geeigneter sitzplatz vorhanden sein; das heist auf dem motorrad muß die sitzbank ausreichend lang sein, meines wissens mind 58 cm für zwei personen; es müssen fußrasten montiert und eine "festhalteeinrichtung" vorhanden sein - zum letztgenannten ist es entweder ein bügel hinter der sitzbank oder ein lederriemen in sitzbankmitte;
im beiwagen verhält es sich ähnlich; dieser bekommt ne zwei-personen-zulassung wenn die sitzbank mind 85 cm breit ist;
über all diesen richtlinien steht die maximale zuladung; pro person sind meines wissens 75 kg anzurechnen; willst du also eine reguläre vier-personen-zulassung brauchst du eine zuladekapazität von mind. 300 kg;
meine MegaComete hatte zu anfang "nur" 280 kg zuladung; vom platzangebot hatte ich aber vier plätze; da stand dann im fahrzeugschein, daß vier personen mitfahren dürfen, solange das zulässige gesamtgewicht nicht überschritten wird;
seit 2 jahren habe ich ein wilbers-federbein hinten drin (im gespann natürlich ;)), damit hat sich meine zuladung nochmals um 20 kg erhöht; wenn ich jetzt wollte könnte ich diesen passus streichen lassen und ne reguläre vier-personen-zulassung eintragen lassen ...
cu
muli

ps: falls ich mich oben bei einigen werten "verhauen" bitte ich umgehend um korrektur :!:

BeitragVerfasst: 21. Oktober 2008 07:35
von Keusen
Ist bei mir Ähnlich, deswegen klappts
ja im BW auch nur mit zwei Kindern
und auf dem Mopped bin ich solo :-)

Grüße

Eugen J:;keusen

BeitragVerfasst: 24. Oktober 2008 15:42
von Nolten
Hi,
besten Dank für eure Antworten.
Grundsätzlich gehts mir nicht um z.B. 2 Kinder im BW.
Mir gehts darum, wenn ich ein Kind hinten drauf und eins
im Beiwagen, sind wir mit 3 Personen unterwegs, 2 sind
nur im Schein eingetragen.

Über das Gewicht hat ich mir bisher keine Gedanken gemacht.
Hätt ich besser auch jetzt nicht tuen sollen.
Zulässiges Gesamtgewicht 355 kg
Leergewicht 171 kg (wohl nur für Solomaschine)
bleibt an Zuladung 184 kg
meine 0,115 to Lebendgewicht, 8 lt. Sprit, Öl und tote Fliegen
da bleiben für Beiwagen und Kinder keine 60 kg? is das richtig??
Sind da die Eintragungen falsch, oder fehlen möglicherweise
Eintragungen für den Betrieb mit Beiwagen, wie ist das bei
anderene Wahlweise Eintragungen

bis denne
Holger

BeitragVerfasst: 24. Oktober 2008 21:36
von oldie1200
da fehlen die Gewichtsangaben mit Boot denke ich

Personenzahl

BeitragVerfasst: 25. Oktober 2008 10:06
von HU
boxerfreund-fred hat geschrieben:Hallo
Im alten Kfz-Schein waren noch die Personen eingetragen. In der neuen Zulassungsbescheinigung ist keine Personenzahl eingetragen.


Hallo, das stimmt leider nicht. Unter S.1 ist immer noch die Personenzahl eingetragen. Nur steht jetzt z.B. nicht einfach 2 sondern 002.

Gruß HU

BeitragVerfasst: 27. Oktober 2008 08:24
von muli
hallo holger

Nolten hat geschrieben:...
Zulässiges Gesamtgewicht 355 kg
Leergewicht 171 kg (wohl nur für Solomaschine)
bleibt an Zuladung 184 kg
...


da hat wohl einer bei der eintragung gepennt - zulässiges gesamtgewicht 355 kg - meine MegaComete hat leer 420 kg !!! dein gespann schon mal auf die waage gestellt ?
wer hat denn dein gespann umgebaut, bzw. den umbau eingetragen ?
an und für sich sollte da im nachtrag noch was machbar sein, also das tatsächliche gewicht eintragen und auflasten lassen; am besten mal den hersteller anrufen, ansonsten zu nem gespannbauer gehen und nachfragen, was man da machen kann;
an un d für sich sollte doch jedes mittelklasse gespann ne 3-personen-zulassung bekommen können ...
cu
muli

BeitragVerfasst: 28. Oktober 2008 22:07
von blue-thumper
bei meinem ls650 gespann steht auch nur 355 kg zulässiges gesamtgewicht im brief der ing. hat auch vergessen den richtigen wert einzutragen. allerdings ist mir das egal denn mein komplettes gespann wiegt nur 203 kg, ich 85 kg und meine frau 50kg, das reicht :-D

bei mir war nicht mehr drin als zweisitzer inkl. seitenwagen weil dieser ungebremst ist, wäre er gebremst hätte der ing. drei sitze eingetragen.