von Crazy Cow » 7. September 2009 21:39
ja, aber..
die Bürger haben doch keine Lobby, die Industrie schon.
Wenn jetzt einer kommt, wie ich, mit nem irischen (Harley-) Auspuff mit E irgendwas und selbstgelöteten Krümmern, dann muss der TÜV den abnehmen wegen Wettbewerbsbenachteiligung und so. Man hat dazu das Programm zusammengefasst, was da alles mit reinfällt, z.B. auch die Doppelscheinwerfer vorn mit zwei Abblendlichtern, die nach der StVZO eigentlch nicht statthaft sind. Kann man bei Louis als PDF herunter laden.
Ersatzweise bietet der TÜV baujahrsbezogene Prüfung an, die dir erlaubt, eine SR oder eine CB500T mit orangem Bremslicht und nur Ochsenaugenblinkern vorzufahren. Normalerweise sollen diese Prüfungsprogramme nicht gemischt werden, aber gerade da nehmen es einige Prüfer nicht mehr so genau, weil fast alles erlaubt ist und keiner mehr das richtig durchschaut.
Die EU Richtline hat uns z.B. die neuen winz Blinkerabstände beschert, die aber imho eigentlich nicht erlaubt sind, wenn man nur seine Originalblinker zusammenrückt. Da gilt dann glaube ich wieder das KBA Recht, wenn kein E Prüfzeichen drauf ist, sondern nur eine Schlangenlinie.
Die baujahrsbezogene Prüfung gilt nach mündlicher TÜV Auskunft wunschweise für den Anbau eines Seitenwagens. Auch die Kosten sind unterschiedlich. Was sich nicht geändert hat, ist die Regelung, dass ein Motorradgespann ein Eispurfahrzeug ist, auch ein Sidebike, obwohl es keine Moppedrahmennummer hat. Auch da 2 Abblendlichter erlaubt, aber nur unmittelbar nebeneinander über dem Vorderrad.
Alleff fohn fehr feltfam.