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Vorderschutzblech-Kotflügel

BeitragVerfasst: 5. September 2009 06:39
von rängdäng
moin moin

Habe mir durch dieses Thema hier
http://forum.dreiradler.org/viewtopic.p ... highlight=
und
http://forum.dreiradler.org/viewtopic.p ... highlight=

wieder die Frage gestellt,
muss man vorne überhaupt eine Radabdeckung montieren,
oder wie ist das geregelt-wie kann man das handhaben.
Was sagt die Obrigkeit wenn man vorne "OHNE" unterwegs ist.
:arrow: :idea:

grüsse aus dem saarland

BeitragVerfasst: 5. September 2009 16:56
von muli
hallo,
JOU - radabdeckung muß sein; soviel ich weis, muß sie den reifen in der breite komplett bedecken und an den kanten umgebördelt sein; beim hinterrad war bis vor ein paar jahren vorgeschrieben, das die radabdeckung im belasteten zustand bis 15 cm über radachse gehen muß; diese regelung gibt's mittlerweile aber nicht mehr :D
wie's beim vorderrad aussieht - keine ahnung ...
ich könnte mir höchstens vorstellen, daß es da so ne kaugummi-regelung gibt, daß die radabdeckung so bemessen sein muß, daß sie ihrer funktion auch nachkommt ...
mach dich doch mal schlau - interessiert mich selber ...
cu
muli

BeitragVerfasst: 5. September 2009 18:36
von m904laalaa
Hallo,

fast richtig! Bei Zulassung nach deutschem Recht muß die Radabdeckung die Lauffläche über die gesamte Breite abdecken, und zwar bei unbelastetem, auf den Rädern stehendem Fahrzeug. Ausnahme Vorderrad, da darf das vordere Ende der Radabdeckung auch schon senkrecht über der Achse enden.
Bei Zulassung nach EU-Recht muß die Radabdeckung "Ausreichend" sein, was immer das heißt :-k :smt102
Weiteres weiß ich da auch nicht; so'n neumodisches Zeug hab' ich nicht :D

In Portugal scheint man das wohl etwas relaxter zu handhaben...

Grüßle aus'm Süden,
Jürgen

BeitragVerfasst: 5. September 2009 21:11
von Crazy Cow
Der TÜV muss EU Recht erlauben.

Hinten brauchts gar nix, vorne gibt es imho keine Vorschrift über die Bauform und Grösse. Caferacer Mini-Bras sind erlaubt. Es ist wohl eher so, dass sie nicht zu gross sein darf, damit kein Fussgänger belästigt wird oder so.... :D :D :D

Die Anwendung der "EU Prüfung" bringt z.Zt. imho nur die Einschränkung gegenüber Ochsenaugen mit sich. Lenkerendenblinker sind dann nur als Blinker vorn zulässig.

BeitragVerfasst: 5. September 2009 22:20
von Stephan
". . .Lenkerendenblinker sind dann nur als Blinker vorn zulässig. . ."

Das leuchtet sogar mir ein :-D :-D



Stephan :smt025

BeitragVerfasst: 7. September 2009 06:44
von muli
hallo olaf

Crazy Cow hat geschrieben:Der TÜV muss EU Recht erlauben.


SICHER :?:

so ganz kann ich das nicht glauben; meines wissens sieht das so aus, daß die EU den "rahmen" vorgibt und die jeweiligen länder diesen weiter präzissieren/eingrenzen;

bestes beispiel ist der führerschein - bei uns dürfen 16-jährige 125er fahren, die aber nur 80 km/h laufen dürfen; im übrigen europäischen ausland sind die youngster mit 100 km/h unterwegs; unser land könnte jetzt hergehen und die topspeed auch auf 60 km/h beschränken, sie dürfte aber nicht 120 km/h erlauben - da eben die EU als maximum die 100 km/h vorgeschrieben hat ...
cu
muli

BeitragVerfasst: 7. September 2009 21:39
von Crazy Cow
ja, aber..
die Bürger haben doch keine Lobby, die Industrie schon.

Wenn jetzt einer kommt, wie ich, mit nem irischen (Harley-) Auspuff mit E irgendwas und selbstgelöteten Krümmern, dann muss der TÜV den abnehmen wegen Wettbewerbsbenachteiligung und so. Man hat dazu das Programm zusammengefasst, was da alles mit reinfällt, z.B. auch die Doppelscheinwerfer vorn mit zwei Abblendlichtern, die nach der StVZO eigentlch nicht statthaft sind. Kann man bei Louis als PDF herunter laden.

Ersatzweise bietet der TÜV baujahrsbezogene Prüfung an, die dir erlaubt, eine SR oder eine CB500T mit orangem Bremslicht und nur Ochsenaugenblinkern vorzufahren. Normalerweise sollen diese Prüfungsprogramme nicht gemischt werden, aber gerade da nehmen es einige Prüfer nicht mehr so genau, weil fast alles erlaubt ist und keiner mehr das richtig durchschaut.

Die EU Richtline hat uns z.B. die neuen winz Blinkerabstände beschert, die aber imho eigentlich nicht erlaubt sind, wenn man nur seine Originalblinker zusammenrückt. Da gilt dann glaube ich wieder das KBA Recht, wenn kein E Prüfzeichen drauf ist, sondern nur eine Schlangenlinie.

Die baujahrsbezogene Prüfung gilt nach mündlicher TÜV Auskunft wunschweise für den Anbau eines Seitenwagens. Auch die Kosten sind unterschiedlich. Was sich nicht geändert hat, ist die Regelung, dass ein Motorradgespann ein Eispurfahrzeug ist, auch ein Sidebike, obwohl es keine Moppedrahmennummer hat. Auch da 2 Abblendlichter erlaubt, aber nur unmittelbar nebeneinander über dem Vorderrad.

Alleff fohn fehr feltfam.

BeitragVerfasst: 7. September 2009 22:38
von rängdäng
;-)

in den nexten Wochen fahr ich mein Boxer zum Tüv.
da hab ich einiges umgebaut was nach EG -Recht in Ordnung ist-

8) :!:

und da niemand nix genaues weis-werd ich dann sehn was passiert :!: :arrow: