Hallo an Alle!
Unsere Fracht mit den beiden Jialing JH600 und JH600B ist unterwegs und laut Plan sollte das Schiff am 19. August in Rotterdam sein. Eine Woche später müsste die Fracht dann in Venlo sein.
Wir haben mit unserer Zulassungsbehörde RDW gesprochen. Die JH600 (solo) hat eine europäische Typenzulassung und das führt zu einer sofortigen Zulassung und Kennzeichnung beim Anmelden in NL. Laut Behörde (RDW) gilt das gilt auch für die Gespannversion!!!! In NL gibt es zwar Prüfungsvorschriften für Gespanne (Licht, Blinker, Verzögerung, Abmessungen usw.) aber es gibt lt. diese Aussagen keine separate Zulassung oder ähnliches. Tatsächlich, eine beiwagentaugliche Solomaschine kann man in einem Gespann umändern ohne neue Zulassung. Nur sollten die Vorschriften erfüllt sein. Beispiel: R75/5 solo, Hilfrahmen dran, schöner TR500 dran und fertig ist das Gespann, ohne neue Zulassung!
Wie gesagt, dies gilt für NL. Die deutsche Version kenne ich nicht. Aber, wenn ein Fahrzeug eine Zulassung mit Kennzeichen in einem EU-Land bekommen hat, dann kann dieses Fahrzeug in einem anderen EU-Land ohne weiteres zugelassen werden. Oder, kann in D euere TÜV da noch Riegel vorschieben? Beispiel: JH600B wird in NL gekennzeichnet, exportiert nach D, dort müsste dann ein D-Kennzeichen kein Problem sein, oder?