HU hat geschrieben: . . . Wenn ein Fahrzeug in einem EU-Land zugelassen wird, muß es auch in einem anderen EU-Land zugelassen werden. Dies führt aber immer vorher zu einer Vorführung beim TÜV.
Wenn es sich dann um ein Euro3-Motorrad handelt darf das Gewicht des Gespannes nicht mehr als 70% des Solomotorrades betragen und die Übersetzung darf nicht mehr als 12% gekürzt sein. Dann ist einen neues Abgasgutachten nicht nötig. (Nach nationalem deutschen Recht).
Ich nehme an, die Rechnung basiert auf dem Leergewicht des Motorrads und
gilt auch für ein Gutachten nach Paragraph 21:
Also angenommen:
Euro3-Motorrad=Leergewicht: 402 kg
Gespann = Leergewicht: 565 kg
Erlaubte Höchstgrenze Leergewicht Gespann:
402 kg x 70% = 281.4 kg
402 kg + 281.4 kg = 683.4 kg
Die Gewichtsberechnung scheint mir klar zu sein.
Wie berechne ich die Kürzung der Übersetzung
Übersetzung - Motorrad:
Hinterrad: 180/60-R16
Vorderrad: 130/70-R18
Übersetzung - Gespann
Hinterrad: 175/65-R15
Vorderrad: 165/65-R14 - wahlweise 195/45-R15
SWrad : 165/65-R13
SekAntrieb (Kardan) u. Getriebe original, Tachoabweichung <10%
Gruß
Stefan
den es schon interessieren tät,
was die o.g. Daten im Hinblick auf ein Schadstoff/AbgasGutachten im
Rahmen eines Gutachten nach Paragraph 21 StVZO, bedeuten.