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Abgasgutachten nach Paragraph 21 StVZO

24. Juli 2011 11:55

HU hat geschrieben: . . . Wenn ein Fahrzeug in einem EU-Land zugelassen wird, muß es auch in einem anderen EU-Land zugelassen werden. Dies führt aber immer vorher zu einer Vorführung beim TÜV.
Wenn es sich dann um ein Euro3-Motorrad handelt darf das Gewicht des Gespannes nicht mehr als 70% des Solomotorrades betragen und die Übersetzung darf nicht mehr als 12% gekürzt sein. Dann ist einen neues Abgasgutachten nicht nötig. (Nach nationalem deutschen Recht).


Ich nehme an, die Rechnung basiert auf dem Leergewicht des Motorrads und
gilt auch für ein Gutachten nach Paragraph 21:

Also angenommen:
Euro3-Motorrad=Leergewicht: 402 kg
Gespann = Leergewicht: 565 kg

Erlaubte Höchstgrenze Leergewicht Gespann:
402 kg x 70% = 281.4 kg
402 kg + 281.4 kg = 683.4 kg

Die Gewichtsberechnung scheint mir klar zu sein.
Wie berechne ich die Kürzung der Übersetzung :smt100

Übersetzung - Motorrad:
Hinterrad: 180/60-R16
Vorderrad: 130/70-R18

Übersetzung - Gespann
Hinterrad: 175/65-R15
Vorderrad: 165/65-R14 - wahlweise 195/45-R15
SWrad : 165/65-R13

SekAntrieb (Kardan) u. Getriebe original, Tachoabweichung <10%

Gruß
Stefan
den es schon interessieren tät,
was die o.g. Daten im Hinblick auf ein Schadstoff/AbgasGutachten im
Rahmen eines Gutachten nach Paragraph 21 StVZO, bedeuten. ;-)
Zuletzt geändert von Stefan am 24. Juli 2011 14:20, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Abgasgutachten bei Paragraph 21 StVZO

24. Juli 2011 12:45

Stefan hat geschrieben:
HU hat geschrieben: ... darf das Gewicht des Gespannes nicht mehr als 70% des Solomotorrades betragen ...


Da muss der Beiwagen aber ganz schön leicht sein:

z.B. meine SR 500 ca. 170kg. Dann darf das Gespann 120kg haben (70% von 170kg).

Wird wohl heißen: "... darf das Gewicht des Gespannes nicht mehr als 170% des Solomotorrades betragen ..."

24. Juli 2011 15:35

Hi Stefan,
du rechnest natürlich mit dem Reifenumfang Rechner.

http://www.reifensuchmaschine.de/reifen ... echner.htm

Deine Abweichung liegt bei 2.2%, lächerlich.

Zu HUs Beitrag möchte ich noch laienhaft zu bedenken geben, dass man mit der 12% Rechnung wieder voll bei der Gespanninterpretation liegt, die mal akzeptiert wird und mal nicht. Die Größenänderung die die ABE jedweden Fahrzeugs nicht beeinträchtig liegt bei 1%.

Ich meine, wer sich aufgrund eines tauglichen Hilfrahmens evtl noch einer V-Schwinge (beides Nach ECE abgenommen) die Seitenwagenbetriebsfähigkeit einer Zugmaschine verbriefen lassen kann, ist mit der 1% Regelung gut dabei.

Wir sind uns einig darüber, dass das technisch auch emissionstechnisch vollkommener Blödsinn ist, (Stickoxide) aber es gibt bei der Abnahme keine Diskussion. §21 muss nicht angewandt werden. Schwenker und Classic Gespanne rollen eh so herum. Die Regelung kommt eigentlich von der Autoseite, jugendliche Breitreifen, gilt aber sviw für alle Fahrzeuge nach 89.

Re: Abgasgutachten nach Paragraph 21 StVZO

25. Juli 2011 09:36

Stefan hat geschrieben:
HU hat geschrieben:
Also angenommen:
Euro3-Motorrad=Leergewicht: 402 kg
Gespann = Leergewicht: 565 kg

Erlaubte Höchstgrenze Leergewicht Gespann:
402 kg x 70% = 281.4 kg
402 kg + 281.4 kg = 683.4 kg

Die Gewichtsberechnung scheint mir klar zu sein.



Mir nicht. Welchen Supertanker hast Du denn da im Auge? BossHoss?

Ein Motorrad mit 402kg Leergewicht würde ich mal als Gravitationslinse abtun, an dem vorbeileuchtendes Licht gebeugt wird. :-D

Oder meinst Du das zul. Gesamtgewicht?

25. Juli 2011 10:17

Na, ein wenig fiktiv sollte es schon sein!
Stell dir mal vor, da kämen sooo schlappe 163.3kg (trocken) von mir noch drauf.
Was für ein Brummer, geht nicht, gibt's nit oder vlt. . . ? :-D :wink: :-D

HU sprach in seinem Beitrag sinng. von "% Gewicht des Motorrads".
Ich unterstelle, er meinte das Leergewicht.
Trockengewicht, zul. Gesamtgewicht habe ich vernachlässigt.
Hoffe, dies war richtig so?!?

Stefan

25. Juli 2011 10:17

Naja, selbst dann ist das etwas hoch gegriffen. Meine 11 1/2ADVent ist ja schon kein kleines Moped. Da soll bei 480kg Schluß sein, mit dem Beladen. . .


Stephan :smt025

25. Juli 2011 12:50

Stefan hat geschrieben:Na, ein wenig fiktiv sollte es schon sein!
Stell dir mal vor, da kämen sooo schlappe 163.3kg (trocken) von mir noch drauf.
Was für ein Brummer, geht nicht, gibt's nit oder vlt. . . ? :-D :wink: :-D

HU sprach in seinem Beitrag sinng. von "% Gewicht des Motorrads".
Ich unterstelle, er meinte das Leergewicht.
Trockengewicht, zul. Gesamtgewicht habe ich vernachlässigt.
Hoffe, dies war richtig so?!?

Stefan


Richtig, es ist das Leergewicht gemeint. Also einfach Leergewicht mal 1,7 gleich das erlaubte Leergewicht des Gespannes. Das kann bei einer KTM recht dünn werden, aber bei einer Harley ergibt sich viel Spielraum. Es geht auch mehr mit Ausnahmegenehmigung. Das ist aber eine Kannbestimmung und keine Mußbestimmung. Manche Hersteller wiegen daher immer mit einer größeren Toleranz nach unten.
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