24. Juli 2011 11:55
HU hat geschrieben: . . . Wenn ein Fahrzeug in einem EU-Land zugelassen wird, muß es auch in einem anderen EU-Land zugelassen werden. Dies führt aber immer vorher zu einer Vorführung beim TÜV.
Wenn es sich dann um ein Euro3-Motorrad handelt darf das Gewicht des Gespannes nicht mehr als 70% des Solomotorrades betragen und die Übersetzung darf nicht mehr als 12% gekürzt sein. Dann ist einen neues Abgasgutachten nicht nötig. (Nach nationalem deutschen Recht).
24. Juli 2011 12:45
Stefan hat geschrieben:HU hat geschrieben: ... darf das Gewicht des Gespannes nicht mehr als 70% des Solomotorrades betragen ...
24. Juli 2011 15:35
25. Juli 2011 09:36
Stefan hat geschrieben:HU hat geschrieben:
Also angenommen:
Euro3-Motorrad=Leergewicht: 402 kg
Gespann = Leergewicht: 565 kg
Erlaubte Höchstgrenze Leergewicht Gespann:
402 kg x 70% = 281.4 kg
402 kg + 281.4 kg = 683.4 kg
Die Gewichtsberechnung scheint mir klar zu sein.
25. Juli 2011 10:17
25. Juli 2011 10:17
25. Juli 2011 12:50
Stefan hat geschrieben:Na, ein wenig fiktiv sollte es schon sein!
Stell dir mal vor, da kämen sooo schlappe 163.3kg (trocken) von mir noch drauf.
Was für ein Brummer, geht nicht, gibt's nit oder vlt. . . ?
HU sprach in seinem Beitrag sinng. von "% Gewicht des Motorrads".
Ich unterstelle, er meinte das Leergewicht.
Trockengewicht, zul. Gesamtgewicht habe ich vernachlässigt.
Hoffe, dies war richtig so?!?
Stefan