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Neues Gesetz in Frankreich

15. März 2012 11:53

Alkoholtester in Frankreich
Mitführpflicht ab 1. Juli


In jedem Kraftfahrzeug in Frankreich muss ab dem 1. Juli ein Alkoholtestgerät mitgeführt werden. Wie der ACV Automobil-Club Verkehr mitteilt, gilt diese Vorschrift auch für Touristen.

Nach einer Eingewöhnungsphase bis zum 31. Oktober werde bei Zuwiderhandlung eine Verwarngebühr von 11 Euro fällig. Der Einweg-Alkoholtest koste rund 1,50 Euro und soll in Apotheken, Diskotheken und Tankstellen erhältlich sein. Hintergrund der neuen Regelung sind die immer noch zahlreichen Alkoholunfälle in Frankreich. Die Autofahrer sollen durch die Tests im Handschuhfach dazu gebracht werden, sich selbst vor dem Losfahren auf ihre Fahrtüchtigkeit zu prüfen. Vorgeschrieben ist die Benutzung des Tests allerdings nicht. ...


Testgeräte bekommt man von einem großen bekannten Elektronik-Versand in Dt. ( ich möchte hier nicht wegen Schleichwerbung belangt werden, aber der dieses Gescjhäft fängt mit einem großen C an. )

Re: Neues Gesetz in Frankreich

16. März 2012 07:12

Und außerdem an die mind. 150cm² reflektierende Fläche an der Jacke denken, die dort ebenfalls Pflicht wird :lol: :smt013

Re: Neues Gesetz in Frankreich

16. März 2012 11:43

Mir kommt das Thema so bekannt vor. . .


Gehört das nicht eher in den "Witze"-Fred?


Stephan
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