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Zulassungsfreier Hänger an 2 Moppeds

BeitragVerfasst: 12. Juli 2012 14:26
von scheppertreiber
(8) Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich.


Ich mache beide Nummernschilder dran ... 8) 8) 8)

Re: Zulassungsfreier Hänger an 2 Moppeds

BeitragVerfasst: 12. Juli 2012 16:17
von Stephan
Wechselkennzeichen, kwasi. Oder eher so J.B.mässig? Zum Drehen?



Stephan :smt025

Re: Zulassungsfreier Hänger an 2 Moppeds

BeitragVerfasst: 12. Juli 2012 17:17
von scheppertreiber
Stephan hat geschrieben:Wechselkennzeichen, kwasi. Oder eher so J.B.mässig? Zum Drehen?



Stephan :smt025


Nö. Beide gleichzeitig.

Re: Zulassungsfreier Hänger an 2 Moppeds

BeitragVerfasst: 12. Juli 2012 19:21
von Stephan
scheppertreiber hat geschrieben:
Stephan hat geschrieben:Wechselkennzeichen, kwasi. Oder eher so J.B.mässig? Zum Drehen?



Stephan :smt025


Nö. Beide gleichzeitig.


Goil! Hoffentlich haste bei der ersten "Allgemeine Verkehrskontrolle. . ." 'ne Videokamera mitlaufen. Ich glaub das dürfte die verwirren :smt005



Stephan :smt025

Re: Zulassungsfreier Hänger an 2 Moppeds

BeitragVerfasst: 12. Juli 2012 21:26
von scheppertreiber
Müßte aber legal sein. Da steht nirgendwo, daß man nur genau 1 Nummernschild drauf machen darf 8)

Re: Zulassungsfreier Hänger an 2 Moppeds

BeitragVerfasst: 13. Juli 2012 18:23
von Tigris
scheppertreiber hat geschrieben:Müßte aber legal sein. Da steht nirgendwo, daß man nur genau 1 Nummernschild drauf machen darf 8)


Ich weiß nicht genau, wo es steht, aber wenn ich mich aus meiner Ausbildung als Polizist vor gut 30 Jahren richtig erinnere, dann steht irgendwo geschrieben, daß eine Kennzeichnung eindeutig zu sein hat. Was auch beinhaltet, daß man z.B. keine ausländischen Kennzeichen als Zierde führen darf. Ich wäre da vorsichtig :-)

Gruß aus Tiflis

Re: Zulassungsfreier Hänger an 2 Moppeds

BeitragVerfasst: 13. Juli 2012 19:00
von scheppertreiber
Ich habe ja beide Moppeds und ich sitze auf dem Mopped. Also schon irgendwie eindeutig :wink:

Re: Zulassungsfreier Hänger an 2 Moppeds

BeitragVerfasst: 14. Juli 2012 14:10
von MartinA
scheppertreiber hat geschrieben:
das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf;


Ich mache beide Nummernschilder dran ... 8) 8) 8)


Hi Joe,
also so wie ich das lese, muss da nur ein Kennzeichen dran, dass an einem deiner Mopedle daran ist, also kein zweites Kennzeichen, sondern du läßt das vom Toten Oktober dran, wenn du es an die Guzzi hängst......
Allerdings hab ich so ne Formulierung im Kopf, die besagt, der zulassungsfrei Hänger muss das kennzeichen des Zugfahrzeugs haben.
Also in Zeiten von iPot und Co sollte ne Videoaufnahme von deiner ersten Verkehrskontrolle doch problemlos möglich sein!
Und dann stellst dues in Youtube und wir haben alle was zu schauen.
Grüße MartinA-GS

Re: Zulassungsfreier Hänger an 2 Moppeds

BeitragVerfasst: 14. Juli 2012 14:17
von scheppertreiber
Moin Maddin,

soll ich die Schnittschlauchs mal fragen ? 8)

PS: Bist Du bei Lukas' Einweihungsparty ?

Re: Zulassungsfreier Hänger an 2 Moppeds

BeitragVerfasst: 14. Juli 2012 18:01
von MartinA
Hi Joe,
ja frag dochmal, aber nimm einen Ausdruck der StVZO mit....
Und ja, ich wer nächsten Samstag beim Lukas aufschlagen.
Sehen wir uns da?? Dann komm ich mit dem Gespann,
Petra will aber ihren Camper mitnehmen.
Müssen wir halt mit 2 Fzg fahren, ist ja nicht so weit
Grüßle MartinA-GS

Re: Zulassungsfreier Hänger an 2 Moppeds

BeitragVerfasst: 14. Juli 2012 18:21
von scheppertreiber
Ich denke schn, daß ich da aufschlage. Mit Hänger ? :-D :-D :-D