7. Januar 2025 17:22
Upps, da hat der Prüfer entweder etwas vergessen oder die im Straßenverkehrsamt haben damals vergessen alles aus den Unterlagen bei der Abnahme in die Fahrzeugunterlagen zu übernehmen.
Da kannst Du nur durch freundliches Nachfragen bei einem Sachverständigen versuchen zu erkunden ob es beim TÜV noch Unterlagen dazu gibt oder der Sachverständige Dir freundlicherweise bereit ist einen neuen Wert einzutragen.
Ist zwar relativ unwahrscheinlich, daß da mal jemand darüber stolpert, aber ich würde es wohl auch versuchen korrigieren zu lassen.
Bei mir - mit ebenfalls wahlweisem Eintrag - gibt es neue Werte für Leergewicht, zul. Gesamtgewicht und eine neue Höchstgeschwindigkeit für den angebauten BW.
Viel Glück
Jens
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willi-jens am 7. Januar 2025 19:46, insgesamt 1-mal geändert.