12. März 2009 12:24
hallo muli:
Anhängelast von 100 KG ist eingetragen, vorab Bremsversuche mit 3 Personen on bord, angehängtem PKW-Anhänger und Bremsverzögerungsmessgerät. Gesamtgewicht dabei über 560 KG
Mein PAV wiegt leer 20 KG, mein Hund auch 20 KG, den PAV darf ich lt. BE bis 52 KG beladen. Den Einspuranhänger bemerke ich im Rahmen der
für ihn zulässigen Beladung quasi überhaupt nicht. Die Bremsen des
Gespannes waren wohl besser als erwartet. Die technisch saubere Umsetzung ist mir bei meinen ganzen Basteleien schon wichtig, insbesondere bei solch sicherheitsrelevanten Aspekten. Von dem Siegel der Legalität (TÜV, etc) mal ganz abgesehen.
Der Hund, der den Beiwagen schon gewöhnt ist, steigt bereitwillig ein.
Das habe ich natürlich getestet, bzw. ihn daran herangeführt. (Klickertraining, falls jemandem das was sagt...)
Der PAV soll/muß einen Geschwindigkeitsaufkleber mit 70 km/h lt. BE haben, zulässig ist - wie allgemein für Motorräder mit Anhänger nur 60 km/h zulässig. Diese angedachte Beschränkung verringert mein Familien-Reisetempo mit 17 PS nicht wirklich deutlich. Von daher hat die Geschwindigkeitsbeschränkung auf mein Vorhaben keinen abschreckenden Faktor gehabt. Auf die Autobahn könnte/ dürfte ich trotzdem. Die meisten Fahren mit Anhänger ja schneller, was wohl auch von der Obrigkeit bisweilen toleriert wird.
Der Anhänger ist (in meinem Fall) kein Zubehör, wie damals diese Gepäckbrücken mit Rädern an PKW`s , sondern ein versicherungsfreier, steuerfreier, zulassungsfreier, aber betriebserlaubnispflichtiger Motorrad-Anhänger.
Gruß
Ralli
Edit:
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