17. November 2013 13:07
schauglasgucker hat geschrieben:
mir sind noch die Nachrüst-Nebelscheinwerfer der ´70er bekannt. Nicht umsonst hat man die so tief wie möglich angebaut, meist unter den damals noch vorhandenen Stoßstangen, damit der Nebel unterleuchtet wird.
Gruß s
Moin S,
das ist auch noch heute so. Standardmäßig verbaute Nebelscheinwerfer bei den Dosen sind immer tief und weit aus der Fahrzeugmitte installiert.
Bei den Motorrädern gibt es da aber ein Problem und das heißt:
§§ 49a - 54 StVZO // 93/92 EWG
verkürzt steht da drin:
Nebelscheinwerfer:
- Anzahl: 1, nach EG auch 2 zulässig
- in der Breite:
nach EG bei 2: symmetrisch zur Fz-Längsmitte
nach StVZO: max. 250 mm von der Fz-Längsmitte,
auch auf Sturzbügel erlaubt
- in der Höhe: max. wie Abblendlicht
- Schaltung mit Begrenzungs-, Abblend-, Fernlicht
- Einschaltkontrollleuchte zulässig
Da ich den Nebelscheinwerfer nicht für Nebel, sondern für das "gesehen werden" installiert habe, bin ich mit der Montage bei der Tenere zumindest rechtlich im grünen Bereich. Solange nix passiert, kräht kein Hahn danach. Wenn es aber zu einem Hinterfragen der Zulassung bei einem Rechtsstreit kommt, finde ich einen grünen Bereich beruhigend.
Zu dem "gesehen werden" hat mein Freund, mit dem ich vor 1 Woche unterwegs war, bestätigt, dass die Tenere auch bei greller, tiefstehender Sonne sehr gut erkennbar war.
Schwierig wird die Sache bei unseren Gespannen. da gibt es keine wirkliche Fahrzeugmitte.
Deshalb habe ich dort auch den Nebelscheinwerfer mittig unter das Boot geschraubt. Gespräche hierzu hat es bereits mit dem TÜV und der Polizei gegeben. Beide Gesprächspartner hatten volles Verständnis für die Installation.
@Schwarzwälder: Eine Lumen Angabe ist weder auf der Verpackung noch auf den Scheinwerfern aufgedruckt.
Grüße aussem Pott
Quincy
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