Grundsätzlich kann man alles kaufen, aber m.W. gibt man bei Ruko nichts an Selbstbauer heraus. Was du da siehst, ist auch keine Stahlschwinge, sondern Teil des gefederten Fahrgestells, ein Auslegerkran gewissermaßen. Das Rad wird vorn in einer Linearführung auf und ab bewegt.
Das Mega Comete Boot wird auf einem Shark 2 Fahrgestell sitzen, auch von Ruko.
Bei dem zul. Gesamtgewicht kenne ich das so: Der Gutachter geht den gesamten Umbau durch, ist sich bei manchen Dingen sicher, bei anderen im Zweifel, fragt sich aber die ganze Zeit, wie der das im Gutachten formulieren soll. Dann, endlich an der Schreibmaschine gibt es einen Moment, in dem er kurz stockt oder mit dem Kopf schüttelt. Da fällt ihm ein, dass über das zul. Gesamtgewicht (wie auch die Höchstgeschwindigkeit) noch kein Wort gewechselt wurde. Er addiert die Leergewichte und die zulässigen Gesamtgewichte und überprüft ob sie zu den bekannten Radlasten passen, zu den Reifen und zu den Felgen. (Daher das Kopfschütteln.) Weil meist eine Angabe über die zul. Radlast des Beiwagens fehlt, trägt er irgendetwas ein, was über der Nutzlast der Solomaschine liegt und zu Rädern und Reifen passt.
Bedenke, drei org. Smarträder reichen von der Felgenprüflast nicht einmal für ein zul. Gesamtgewicht von 750kg.
Wenn du dein Gespann selbst baust, solltest du berücksichtigen, dass mind. ein Drittel des zul. Gesamtgewichtes des Beiwagens (das legt der Fahrzeughersteller fest, also du) auf der Zugmaschine lasten. Dieses Drittel verteilt sich noch einmal ungleichmäßig auf Vorder- und Hinterrad, abhängig vom Radstand und der Vorderradaufhängung.
In Wirklichkeit ist also die exakte Bestimmung des zul. Gesamtgewichtes Kaffeesatzleserei, außer man findet unter wachsenden Beladungszuständen die Radlasten auf einer Waage heraus. Der TÜV Süd hat aber zum Beispiel die Vorhaltung von Fahrzeugwaagen wegen der Wartungs- und Eichkosten abgeschafft.
Die Nutzlast meiner Solozugmaschine beträgt nach Papieren z.B. 216kg (500 - 284kg) , die des Gespannes 305kg, (750 - 445kg), aber es dürfen 4 Personen mitfahren, wenn diese Nutzlast nicht überschritten wird. Das zul. Gesamtgew. des Beiwagens beträgt nach Typenschild 320kg.
Alles Dinge also, die sich nicht unbedingt auseinander herleiten lassen.
In Wirklichkeit hätte ich selbst schon bei dieser maßvollen Verbriefung Bedenken gehabt, denn rd. 110kg Beiwagenlast wären vom zul. Gesamtgewicht der Zugmaschine ab zu ziehen, so dass auf der Zugmaschine gerade mal eine Nutzlast in Höhe des Fahrergewichtes verbleibt. Allerdings wird ja diese Situation schon durch die Wahl der Räder und Reifen verbessert, je nach Radaufhängung aber eben nicht eins zu eins.
Kurzum: für das zul. Gesamtgewicht stehst du als Hersteller selbst ein, die Argumentation muss zu Rädern und Reifen, Radlasten der Zugmaschine aus der ABE und dem zul. Gesamtgewicht des Beiwagens passen. Der Prüfer muss diese Argumentation akzeptieren.
PS: für einen Zusatztank reduziert sich die Nutzlast nach TÜV-Lesart für jeden möglichen mitgenommenen Liter um ein Kilogramm. (Könntest ja auch Wasser reinkippen
) für eine Anhängekupplung um den Wert der maximalen Stützlast.
Ein schweres Reisegespann mit 420kg Leergewicht, drei Smarträdern (max. 735kg) einer Anhängekupplung mit 25kg Stützlast und einem 20l Zusatztank kommt auf eine Nutzlast von gerade mal 270kg.