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Bremslicht am SW

BeitragVerfasst: 8. November 2019 14:45
von schauglasgucker
Moin,

ein Gespann gilt meines Wissens rechtlich als Einspurfahrzeug.

Ist es dann zwingend erforderlich, daß ich eine 2. Bremsleuchte am SW haben muss?

Gruß Werner

Re: Bremslicht am SW

BeitragVerfasst: 8. November 2019 15:14
von Crazy Cow
schauglasgucker hat geschrieben:Moin,

ein Gespann gilt meines Wissens rechtlich als Einspurfahrzeug.

Ist es dann zwingend erforderlich, daß ich eine 2. Bremsleuchte am SW haben muss?

Gruß Werner


Nö, ursprünglich nicht, nur Positionsleuchte (bei wahlweisem Betrieb zum Beispiel). Nur: wenn eine dran ist, muss sie gehen.
Evtl. gilt die max. 40cm Regelung aber auch für Bremsleuchten, mal nachlesen.

Re: Bremslicht am SW

BeitragVerfasst: 8. November 2019 16:41
von Stephan
Frage, warum sollte man freiwillig drauf verzichten?


Stephan

Re: Bremslicht am SW

BeitragVerfasst: 8. November 2019 16:58
von schauglasgucker
Hallo Stephan,

klar ist, daß 2 Bremslichter besser sind als eins.

Aber hier geht es um die Gesetzliche Bestimmung, ob es zwingend erforderlich ist, zwei zu haben.

Hintergrund: Mein Gespann hat nur am Motorrad ein Bremslicht. Und das ist seit dem Umbau zum Gespann nie bemängelt worden und in dieser Konstellation wurde auch 2 x die Plakette erteilt.
Jetzt will der TÜV auf einmal ein Bremslicht am SW. :rock:

Gruß Werner

Re: Bremslicht am SW

BeitragVerfasst: 8. November 2019 17:24
von dreckbratze
dann soll dein prüfer sich mal schlau machen :evil:
der sw darf, muss aber kein bremslicht haben.

warum man freiwillig darauf verzichtet? weil ich z. bsp. am motorrad ein (sehr gut sichtbares) gelbes bremslicht habe und das gelb am sw für den blinker reserviert ist. ausserdem nur 2 kabel nötig.

Re: Bremslicht am SW

BeitragVerfasst: 8. November 2019 17:54
von schauglasgucker
Achim,
hast du eine Quelle? :wink:


Gruß Werner

Re: Bremslicht am SW

BeitragVerfasst: 8. November 2019 17:55
von Vitus jun.
Hallo
das steht in der STVO §53
Vitus

Re: Bremslicht am SW

BeitragVerfasst: 8. November 2019 19:59
von klimax
Bei meinem Honda Gespann ist das genau so, kein Bremslicht am Beiwagen.
Grüße

Re: Bremslicht am SW

BeitragVerfasst: 8. November 2019 20:21
von schauglasgucker
STVO§53: "An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig."

Leite ich aus der Tatsache, daß in dem Paragrafen nicht steht, daß Krafträder mit Beiwagen zwei Bremsleuchten haben müssen, ab, daß eine genügt? :?:
Hmm, mal schauen, ob der Prüfer sich auf diese Argumentation einlässt.

Gruß Werner

Re: Bremslicht am SW

BeitragVerfasst: 8. November 2019 20:43
von Crazy Cow
Hat sich wohl was geändert: (2016)

§53 STZVO

(2) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein,

(noch 2) An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung des Inkrafttretens vom 30.06.2016. Letzte Änderung durch: Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 17. Juni 2016 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 29 S. 1463, ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2016).

Das heisst: alle Fahrzeuge, für die Bremslicht vorgeschrieben ist, außer Krafträdern ohne Beiwagen müssen zwehe. Es ist nicht von Einspurfahrzeugen die Rede, sondern dezidiert von Krafträdern ohne Beiwagen.

Re: Bremslicht am SW

BeitragVerfasst: 8. November 2019 22:27
von Piper Mc Sigi
https://www.dreiradler.org/viewtopic.php?t=5993
In dem Fred wurde das Thema schon mal behandelt.

Re: Bremslicht am SW

BeitragVerfasst: 9. November 2019 00:10
von Crazy Cow
Piper Mc Sigi hat geschrieben:https://www.dreiradler.org/viewtopic.php?t=5993
In dem Fred wurde das Thema schon mal behandelt.


Ja schon, aber das ist eben der Stand von 2010.
Man müsste einen Juristen fragen, ob die Formulierung: "Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein,"
juristisch gleichbedeutend ist mit: "Alle Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein,"

Es sieht mir so aus, als hätte man auf "alle" verzichtet, weil gleich darunter die Ausnahmen beschrieben werden, und ein Motorrad mit Beiwagen gehört eben nicht zu diesen Ausnahmen.

Re: Bremslicht am SW

BeitragVerfasst: 9. November 2019 01:06
von Piper Mc Sigi
hab grad so ein bischen rum gesucht und bin im Bußgeldkatalog auf was gestoßen.

https://www.bussgeldkatalog.org/motorrad-beleuchtung/

Auszug davon:

Bremsleuchten
Zur Beleuchtung am Motorrad zählt auch das Bremslicht. Dieses informiert den Hintermann darüber, dass der Vordermann die Geschwindigkeit verringert. Entsprechend kann er ebenfalls bremsen, um ein Auffahren zu verhindern. Am Kraftrad ist eine rote Bremsleuchte vorgeschrieben. Hat das Fahrzeug einen Beiwagen, kann eine zweite verbaut sein. Sie ist aber nicht vorgeschrieben, wenn das Fahrzeug vor 1988 erstmals zugelassen wurde oder das Kraftrad eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreitet.