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Nicht-deutsches Gespann in D zulassen bzw betreiben

BeitragVerfasst: 11. August 2020 11:55
von frankie303
Hallo,

wenn jetzt ein gebrauchtes Gespann (oder auch ein anderes Fahrzeug) im Ausland (z.B. NL) gekauft wird, um es in D zuzulassen, gibt es dabei Wesentliches zu beachten?
Welche Probleme kann es dabei geben, die man besser vorher abklärt?
Und was ist, wenn das Fahrzeug das erste mal in D zur HU vorgeführt wird?
Von weitem betrachtet stelle ich mir das spannend vor.
Oder ist das alles ganz einfach?
Gibt es hierzu Erfahrungen?

Gruss Frankie

Re: Nicht-deutsches Gespann in D zulassen bzw betreiben

BeitragVerfasst: 11. August 2020 15:18
von Slowly
frankie303 hat geschrieben: ... gebrauchtes Gespann ... im Ausland (z.B. NL) gekauft wird, ... in D zuzulassen, Wesentliches zu beachten?...

Hallo, Frankie,

bereits vor dem Erwerb würde ich den für die HU/Zulassung vorgesehenen Betrieb (z.B.TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ...etc)) nach den zu erfüllenden Kriterien befragen.
Dann bist du immer "auf der sicheren Seite" und hast deren Wohlwollen.
Ich bin hier dicht an der NL-Grenze und habe schon von manchen "Enttäuschungen" infolge voreiligen Handelns erfahren.
Das gilt sicher auch für alle anderen Nachbar-Grenzen.

Gruß, Hartmut

Re: Nicht-deutsches Gespann in D zulassen bzw betreiben

BeitragVerfasst: 11. August 2020 16:00
von Stephan
Der TÜV Termin um das Gespann einzudeutschen, ist in der Regel auch der erste HU/AU Termin.

Um so mehr Mainstream, um so einfacher könnte es werden. Mit anderen Worten BMW/EML wird einfacher als Benneli Sei/ IZH. . .

Auf jeden Fall vorher abklären und möglichst Daten/Zeichnungen sammeln.

Ich hatte z.B. einen Brief von EML mit den Nummern zu den verwendeten Einzelteilen. Ging zügig über die Bühne.


Stephan

Re: Nicht-deutsches Gespann in D zulassen bzw betreiben

BeitragVerfasst: 12. August 2020 07:23
von willi-jens
frankie303 hat geschrieben:Hallo,

wenn jetzt ein gebrauchtes Gespann (oder auch ein anderes Fahrzeug) im Ausland (z.B. NL) gekauft wird, um es in D zuzulassen, gibt es dabei Wesentliches zu beachten?
Welche Probleme kann es dabei geben, die man besser vorher abklärt?
Und was ist, wenn das Fahrzeug das erste mal in D zur HU vorgeführt wird?
Von weitem betrachtet stelle ich mir das spannend vor.
Oder ist das alles ganz einfach?
Gibt es hierzu Erfahrungen?

Gruss Frankie


Ohne CoC für das Gespann (und daß gilt mit wenigen Ausnahmen für so ziemlich alle Gespanne) ist so etwas in Deutschland eine Neu-Abnahme: hier gibt es bereits Info
Je nach Datenlage und good-will des Prüfingenieurs also alles zwischen unmöglich/unwirtschaftlich und machbar.

Grüße

Jens

Re: Nicht-deutsches Gespann in D zulassen bzw betreiben

BeitragVerfasst: 12. August 2020 08:26
von UKO
Ich habe ein EML Gespann aus NL eingedeutscht. Wenn Du willst, such ich mal die Aufstellung der Dokumente die Mann dazu braucht.

Re: Nicht-deutsches Gespann in D zulassen bzw betreiben

BeitragVerfasst: 12. August 2020 08:32
von willi-jens
Ist in den von mir verlinkten Beitrag bereits diskutiert. nochmal der Link: siehe hier

Grüße

Jens

Edit: P.S. Anbei der Link zu der Aufstellung von uko: siehe hier wegen fehlendem CoC halt in der Regel eine TÜV-Vollabnahme