Seite 1 von 1

Anhängerbreite

BeitragVerfasst: 30. Juni 2008 10:51
von winger
Hallo, habe mein Gespann nun endlich bekommen und fahre seit zwei Monaten lustig mit meinen Hunden durch die Gegend. Super, einfach toll.
Ich suche Infos zu einem Campanhänger für die Wing. Kann mir jemand beantworten ob ich bei einer Gespannbreite von 2,12m einen Campanhänger mit einer Breite von 1,70m ziehen darf. Das Gewicht ist kein Problem nur die Breite. Wer hat schon mal so einen breiten Anhänger eingetragen bekommen und wo. MFG

BeitragVerfasst: 30. Juni 2008 13:26
von Hauni
Hallo Winger!
Lies dir doch das mal durch, vielleicht hilft es dir weiter.
_
-> http://forum.dreiradler.org/viewtopic.p ... highlight=

BeitragVerfasst: 6. Juli 2008 11:00
von hubschraubär
Hallo "Winger",

>>Kann mir jemand beantworten ob ich bei einer Gespannbreite von 2,12m einen Campanhänger mit einer Breite von 1,70m ziehen darf.>>

Laut einer entsprechenden Arbeitsanweisung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr vom 20.04.2001:
Die Gesamtbreite des Zuges darf in Anlehnung an § 32 Abs.9 StVZO sowie Richtlinie93/93 EWG daß Maß von 2,00m nicht überschreiten.

...somit wäre bei wörtlicher Auslegung von vornherein bei Dir kein Anhängerbetrieb zugelassen. Kommt halt darauf an, wie der geneigte Sachverständige den Zollstock an der Wing anhält...

>>Das Gewicht ist kein Problem>>

Hierzu aus der gleichen Anweisung:
Die Gesamtverzögerung des Zuges hat die Mindestanforderungen für Krafträder mit Beiwagen der Richtlinie 93/14EWG einzuhalten und ist durch den aaS zu ermitteln sowie zu dokumentieren. Falls erforderlich ist die zulässige Anhängelast entsprechend zu reduzieren.
Die max. zulässige Anhängelast (für Fahrzeuge gem. §30a Abs.3 StVZO) ist nach Richtlinie 93/93 EWG auf max.50% des Leergewichtes vom Zugfahrzeug festzulegen.

>>Wer hat schon mal so einen breiten Anhänger eingetragen bekommen<<ich>>und wo<<

...Landkreis Schaumburg und Minden

Du wirst nicht umhinkommen nach TÜV-Besuch eine Ausnahmegenehmigung für Anhänger breiter 1m beim Zuständigen Landkreis (Zulassungsstelle) zu beantragen...

Viel Erfolg!

hubschraubär

www.iggespannfahrer.de