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sind Blinker-Atrappen auf Bootseite zulässig?

15. März 2009 16:31

Moin,

Frage an die Experten:
Ich würde gerne aus optischen Gründen an der Zugmaschine BW-seitig Blinker anbauen (die natürlich nicht mitblinken):

Ist sowas zulässig?

neugierig: Lindi

15. März 2009 16:44

Ich denke mal es ist nicht erlaubt,
da alles was angebaut ist, laut § auch funktionieren muss......

15. März 2009 16:54

doch, geht (bei ww-eintrag brauchst du sie ja auch), mancher tüffi will aber geschwärzte gläser oder beutelchen als überzieher, was die sache mit der optik wieder relativiert.

15. März 2009 16:57

und wenn Du nuir das Glas au ein Loch schraubst,
damit es nicht reinregnet, dann funkionierts und es
gibt auch keine verwechselungsgefahr, da ja keine
Glühmittel und keine Fassung vorhanden ist :-)

Muss man dem Herrn vom Dampfkesselprüfverein
mal vorschlagen

Grüße

eugen j.keusen

15. März 2009 17:15

weiss nicht, ob die Regel noch gilt: Was dran ist muss gehen.
Meine Güllepumpe wurde damals so abgenommen. Blinker rechts betätigte vier Leuchten, im dunkeln sah es unsinnig aus, war aber Regelkonform.

Wenn nicht blinkt, ansprühen musst.

15. März 2009 17:42

Danke erstmal für die Tipps, das mit ner Strumpfhose oder so hatte ich so schon im Kopf (unsere Heike hat sowas beidseitig drauf)

Ich dachte auch schon an Klarglas und ner lütten Kerze dahinter

Äh @Keusen: Deinen Vorschlag raff ich leider nicht richtig...

Grüßen; Lindi

15. März 2009 19:42

Er meint, Du sollst den TÜV Menschen erklären, daß das nur ein gelbes
Deckelchen ist und kein Blinker (wenn es sich in Deinem Fall um den Blinker
in einer Verkleidung handelt) Du also lediglich ein Loch verschliesst, damit
dahinter alles trocken bleibt bei Regen.

Und da ein Deckelchen kein Blinker ist, muß er auch nur deckeln und nicht
blinken...




Stephan :smt025

15. März 2009 21:01

Ahh, jetzt hab ich´s, Danke

Hab übrigens gesehen, dass Motorangs Gespann
auch bootsseitig Blinker dran sind.
Vielleicht sind die Ösis ja entspannter.

Lindi

15. März 2009 21:51

Ist bei mir auch so, am Moped sind rechts einfach keine Birnchen und Fassung hinter dem original Glas.
Bin bisher 6x beim TÜV durchgekommen ohne darauf angesprochen zu werden. Bei eventuellem Theater, hätte ich schwarzes Isoband dabei gehabt.

Gruß
Michael

16. März 2009 11:41

hallo,
viele mptprräder haben ja gerade die vorderen blinker IN der verkleidung - die kann man also garnicht wegbauen; vorgeschrieben sit, daß die blinkergläser, so vorhanden, geschwärzt sein müssen; sieht natürlich bei motorrädern mit weißer oder heller verkleidung bescheiden aus; ich habe mir vor einiger zeit weiße blinkergläser geleistet und hatte damit auch noch keine probs;
hinten verhält es sich analog; sind sie demontiert, interessierts eh keinen; sind sie dran, müssen sie geschwärzt sein - sind sie's nicht und der TÜV mault nicht ... :D
cu
muli

22. März 2009 14:08

hallo,
das mit den Blinkern scheint je nach Prüfstelle unterschiedlich gehandhabt zu werden. Ich kenne einige, die mit geschwärzten Blinkern herumfahren.
Bei unserer Gespannabnahme (die der Gespannbauer gemacht hat) reichte es, dass im Blinker keine Leuchtmittel eingesetzt waren. So sind wir bisher auch weiter über den TÜV gekommen. Eine offizielle Regelung dazu kenne ich auch nicht, wäre aber mal interessant zu hören, wie die grün-weissen das bei einer Verkehrskontrolle sehen?

Grüße
Geli
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