Hallo,
wie sehen eigentlich die Vorschriften für einen zusätzlichen, kombinierten Ablend-/Fernscheinwerfer am Motorrad aus?
Ist so etwas zulässig nach den neuen EU-Vorschriften?
Ich kämpfe mich bereits hier durch:
http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse/KfZ-technische-Vorschriften-,1446.1032708/ECE-Regelungen.htm
Kfz
http://www.bmvbs.de/static/ECE/R-48-Beleuchtung-Lichtsignaleinrich-tungen-Kfz.pdf
Motorräder
http://www.bmvbs.de/static/ECE/R-50-Beleuchtung-Kraftraeder.pdf
Xenon
http://www.bmvbs.de/static/ECE/R-98-Scheinwerfer-mit-Gasentladungs-lichtquellen.pdf
Hintergrund ist die Frage wie man legal die Lichttechnik am Motorrad/Gespann (nicht nur bei Fernlicht) verbessert und trotzdem nicht die Lima überlastet.
Vielen Dank im Voraus.
Grüße
Jens
P.S. natürlich nur e-geprüfte Scheinwerfer, sonst ist sowieso Essig bei der nächsten Prüfung/Kontrolle