zusätzlicher Ablend-/Fernscheinwerfer am Motorrad

Alle Technikfragen, die in kein Unterforum passen

zusätzlicher Ablend-/Fernscheinwerfer am Motorrad

Beitragvon willi-jens » 31. August 2009 22:40

Hallo,

wie sehen eigentlich die Vorschriften für einen zusätzlichen, kombinierten Ablend-/Fernscheinwerfer am Motorrad aus?
Ist so etwas zulässig nach den neuen EU-Vorschriften?
Ich kämpfe mich bereits hier durch:
http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse/KfZ-technische-Vorschriften-,1446.1032708/ECE-Regelungen.htm
Kfz
http://www.bmvbs.de/static/ECE/R-48-Beleuchtung-Lichtsignaleinrich-tungen-Kfz.pdf
Motorräder
http://www.bmvbs.de/static/ECE/R-50-Beleuchtung-Kraftraeder.pdf
Xenon
http://www.bmvbs.de/static/ECE/R-98-Scheinwerfer-mit-Gasentladungs-lichtquellen.pdf

Hintergrund ist die Frage wie man legal die Lichttechnik am Motorrad/Gespann (nicht nur bei Fernlicht) verbessert und trotzdem nicht die Lima überlastet.

Vielen Dank im Voraus.

Grüße

Jens

P.S. natürlich nur e-geprüfte Scheinwerfer, sonst ist sowieso Essig bei der nächsten Prüfung/Kontrolle
Benutzeravatar
willi-jens
 
Beiträge: 1750
Registriert: 13. November 2006 10:58
Wohnort: Nähe Schwabenmetropole

Beitragvon muli » 1. September 2009 11:56

hallo jens,
vom TÜV gibt's ne broschüre, wo schon einiges drinsteht, was so alles erlaubt ist ...
hier die URL

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... /1_112.PDF

cu
muli
Benutzeravatar
muli
verstorben
 
Beiträge: 1241
Registriert: 2. November 2005 14:51
Wohnort: Ebermannstadt

Beitragvon willi-jens » 1. September 2009 22:16

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Ich bin schon ein wenig weiter. In dem TÜV-Informationsheftchen gibt es leider keine Information zu zusätzlichen Ablendscheinwerfern.
Laut ECE/R53 sind aber bis zu 2 Ablendscheinwerfer erlaubt:

http://www.bmvbs.de/static/ECE/R-53-Beleuchtung-Lichtsignaleinrichtung-Motorraeder.pdf
§6, ebenso sind bis zu 2 Fernscheinwerfer erlaubt
Jetzt geht es allerdings um die Frage wie symmetrische Anordnung und Lage auf Längsachse des Fahrzeuges, die dort gefordert wird, gehandhabt wird. Wenn ich dies streng auslege ist mein Motorrad (ohne Umbauten) eigentlich nicht den Vorschriften entsprechend. :?
Und wie danach die Xenonzusatzscheinwerfer von Wunderlich & Co oder die Xenonlichter der BMW K1200LT / K1300GT zulässig sind bleibt mir auch unklar.
Da muß es entweder noch andere Vorschriften geben oder ich übersehe etwas :(

Kann da jemand helfen :?:

Grüße

Jens
Benutzeravatar
willi-jens
 
Beiträge: 1750
Registriert: 13. November 2006 10:58
Wohnort: Nähe Schwabenmetropole

Beitragvon muli » 2. September 2009 05:45

hallo jens,
das mit dem zusätzlichen abblendscheinwerfer war mir neu - dachte bisher, daß nur fern- oder nebellicht ZUSÄTZLICH angebracht werden dürfen ...
zur montageposition des abblendlichts - hier bist du schon fast gezwungen ne frontmaske mit doppelscheinwerfern zu verbauen - max. abstand der leuchtflächen 200 mm (siehe 6.2.3.4)

zum aufblendlicht - die kannste meines erachtens montieren wo du willst - solange die dich nicht selbst blenden ...

und das mit den xenon-lichtern ist absolute grauzone; ich habe mal was gelesen, daß fahrzeuge die mit xenonlicht ausgestattet sind, eine automatische niveau-regulierung für die schweinwerfer und ne scheibenwaschanlage haben müssen ...
cu
muli
Benutzeravatar
muli
verstorben
 
Beiträge: 1241
Registriert: 2. November 2005 14:51
Wohnort: Ebermannstadt

Beitragvon willi-jens » 2. September 2009 21:30

nach 6.1.3 bist Du selbst beim Fernlicht nicht frei in der Anordnung, auch da gelten 200mm, symmetrisch, Längsachse :?
Streng genommen wären damit diese ganzen Zusatzfernscheinwerfer (egal ob Xenon oder Halogen) von Wunderlich in ihrer Anordnung nicht zulässig, oder ich übersehe da etwas :smt017

Die 200mm Abstand kriegt man auch gut ohne Doppelscheinwerfermaske hin, nur die Anordnung symmetrisch zur Längsachse wird dann zur Auslegungsfrage :? Und streng ausgelegt wäre mein Motorrad (ohne Umbauten) dann nicht den Vorschriften entsprechend :smt102

Bezüglich Xenon und Leuchtweitenregelung bzw. automatische Reinigung bezieht sich dies auf die STVZO, § 50, wenn ich mich nicht irre. In den ECE Richtlinien habe ich diese Vorschrift bisher nicht gefunden.
Und neuere Motorräder sind ja alle nach EU-Typgenehmigung zugelassen, da wäre ein Mischen der ECE-Richtlinien und der STVZO für die Beleuchtung gar nicht zulässig, soweit ich informiert bin.

Hat da jemand genauere Informationen über die Richtlinien :?:

Grüße

Jens
Benutzeravatar
willi-jens
 
Beiträge: 1750
Registriert: 13. November 2006 10:58
Wohnort: Nähe Schwabenmetropole


Zurück zu Technik allgemein

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 21 Gäste