Crazy Cow hat geschrieben:Wenn du eine Rechnung hast, hast du auch ein Nachbesserungsrecht und die eine Nachbesserungspflicht. Da das Ding nicht ging, kurze Fehlerbeschreibeung und Frist setzen. Die ist allgemein 14 Tage.
Schlechtes Anspringen musst du nicht ertragen, Ölmangel auch nicht. Nicht einmal wenn sie so schlecht eingestellt ist, dass sie an der Ampel ausgeht.Du bist Laie und musst nicht wissen woran es liegt.
Andrea hat geschrieben:Hallo
Die Leuchte tut es. Im Auftrag war- Allle flüssigkeiten wechseln, Ölfilter stand auch auf der Rechnung, nur kein neues Öl.
Es geht mir einfach darum: Wenn der Motor streikt und ich den Fehler vorher angezeigt habe, dann habe ich ne Chance
auf Gewährleistung.
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