29. August 2015 07:36
Morgen Christoph,
Morgen liebe Mitlesenden,
Also wie Stepahn und ich schon schrieben, erstmal musst Du mit Dir selbst einig werden, was Du möchtest, also in jedem fall behalten das Teil (auch wenn du da noch Geld reinstecken must) oder lieber Dein Geld plus Deine bisher entstandenen Kosten zurückhaben - in überschaubarer Frist...
Denn sonst ist Dein eingsetztes Kapital womöglicher sehr lange Zeit bis zu ener endgültigen Entscheidung vorm OLG gebunden - und wenn der Händler dann "plötzlich" insoventz wird, wird es auch dann nichts mit der "schnellen" Rückzahlung.
Also, lass Dir mal eine Wochenende oder ein paar Tage Zeit und setzt Dich vor das Bespann und nimm Dir einen Zettel und schreib auf, was Dir gefällt, was Du noch an Geld und Zeit investieren müsstest damit es in ganzem Umfang so ist, dass Dein Herz schon Purzelbäume schlägt, bevor Du Dich zur Ausfahrt draufsetzt und den Motor anwirfst usw.
Du weißt schon big emotions und so..
Ich kann nicht einschätzen, wie gut Du technisch/handwerklich drauf bist und was Du selbst für technische Möglichkeiten hast, ev. auch über Kumpels die mal das eine oder andere Teil anfertigen können.
Wenn man Deinen letzten Beitrag liest, dann komme selbst ich als Berufsoptimist ins Grübeln...
Denn fast 15 Kilo Kaufpreis entspricht ja so ungefähr dem Neupreis des HMO, wenn nicht mehr, da könnte man wohl erwarten, dass die dann auch in einem unstreitigen TOP-Zustand ist.
Ein mögliches Argument, dass heute auch z.B. andere Mopeds gebraucht deutlich mehr kosten, als damals neu (so mal als Beispiel Honda CB750 Four, CBX 1000, alte Desmo-Ducs usw.) greift hier nicht, denn für ein HMO-Gespann gibt es keinen Liebhabermarkt in dem Sinne.
Die von Olaf angesprochene salvatorische Klausel lässt sich übrigens auch juristisch aushebeln....
Aber da sind wir noch nicht.
Es ist immer extrem schwierig jemand einen belastbaren juristischen Rat zu geben, wenn man den Fall (und möglichst auch die streitenden Parteien UND die beteiligten Anwälte und RICHTER) kennt.
Glaubt kaum einer, ist aber so.
Das von Stepahn empfohlene Gutachten würde ich in diesem Fall nicht erstellen lassen, und zwar aus folgendem Grund: Nach Deiner Schilderung kann man mit einer hohen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, das der Verkäufer es auf eine Klage ankomen lassen wird (es sei denn, ein Staatsanwalt klopft ihm mal vorher auf die Finger - siehe meinen anderen Post).
Wir gehen mal davon aus, der Verkäufer ist anwaltlich gut vertreten, so etwas kommt vor, dann würde der Anwalt dieses, Dein Gutachten nicht akzeptieren, weil es ein Parteigutachten ist. Weiß mman ja, wer Auftraggeber ist, bestimmt den Inhalt.
Manchmal läst dann die Gegenseite ei sog. Gegengutachten erstellen (in Bausachen kommt das öfter vor), natürlich derselbe Mist, auch Parteigutachten.
Weichen beide voneinander ab, bestellt das Gericht, auf Antrag einer Partei oder aus eigenem Ermessen, einen aaS, der dann ein sogenanntes Obergutachten (Schiedsgutachten) erstellt, und DAS ist dan für beide Seiten verbindliche Verhandlungsgrundlage.
Deshalb macht es mehr Sinn, eben erst im Termin, als Partei, dieses Gutachten zu beantragen, denn sonst zahlst Du als unterlegene Partei hinterher gleich DREI Gutachten!!!!!!
Und im Vergleichsfall immer noch 1,5 Gutachten...
Ein selbst beauftragtes Gutachten macht nur in wenigen ganz spezilelen Fällen Sinn und sollte dann auch als ersten Schritt angedacht werden (z.B. zur Dokumentation eines illegalen Zustands oder so).
Das nächste Problem ist, wo und wer soll dieses Gutachten machen???
Langjährige Händler und Sachverständige kennen sich.....
Auch die Überführung ist so ein Thema, das ließe sich u.U. kostengünstiger auf Staatskosten arrangieren, nämlich als Beweismittel in einem Strafverfahren. Und eine dann dort erstelltes Gutachten, was man auch für ein anschließendes Zivilverfahren nutzen könnte, ist eher neutral, weil dort eben diese Gefahr der zufälligen Händler-Gutachtenbekanntschaft eher unwahrscheinlich ist, denn der aaS bekommt in diesem Fall keine Hintergrunddaten.
So, dann hätten wir also schon mal den EINEN Punkt geklärt.
Kommt der nächste Punkt, auch wichtig, der Gerichtsstand?
Habt Ihr da irgendwas im Vertrag vereinbart (wäre u.U. aber wirkungslos, siehe Olaf`s Ergänzungen), müsste man dann sehen.
Dann eine andere Sache: Es ist ein Irrgleube, dass Anwälte, Staatsanwälte und Richter sich nur so verhalten und miteinander umgehen, wie es ein Kläger, Beklagter, Beschuldigter usw. aus eigener Wahrnehmung im Gericht erlebt oder in irgendwelchen Gerichtsmistshows im Fernseher sieht.
Mitnichten ist das so!!!!
Man kennt sich natürlich seit der Uni, hat zusammen das Referendariat gemacht, vielleicht auch noch in gemeinsamen Kanzleien oder öffentlichen Einrichtungen gejobt, ist daher auch im späteren Beruf MINDESTENS privat so verbunden wie jeder andere Berufszweig auch.
Man taucht also zusammen, fährt Moped, trifft sich privat zu Festen und Grillabenden, ja, besucht auch gemeinsam Weiterbildungskurse, aber auch da ist hinterher gemeinsame Freizeit die verbindet.
Du musst also in Deinem Fall möglichst auch einen Anwalt finden, der ein Faible für Mopeds oder besonders Gespanne hat, dass ist dann schon die halbe Miete.
Bei einem Korrespondenzanwalt, den Du ja möglicherweise beauftragen müsstest (weil Wohnort und damit Klagesitz in der Schweiz liegen könnte) auch keine einfache Nummer - zumal dann der kurze, wichtige Draht fehlt.
Kurzum, für beide Varianten, die Du hast, also behalten oder zurückgeben, soltst Du Dir ein paar Gedanken machen und die zu Ende spinnen.
Wenn jetzt hier der Eindruck entseht, ich wäre nun der "Größte" unter der Sonne, so ist das natürlich falsch, sondern es ist so, dass ich eher das gebrannte Kind bin.
Ich habe bei so einem Fall, damals als Moped-Händler, noch bevor ich danach dann wieder zur Uni geschlappt bin weil der Mampf in der Mensa der juristischen Fakultät so prima war
, RICHTIG Geld verloren, OBWOHL ich Recht hatte.
Ich hatte mit einer nigelnagelneuen Ducati 900 SS mit einem Kunden einen Unfall, mit Tempo 50 in der Ortschaft, weil, mal wieder, der Hinterradflansch abgerissen ist. Die Maschine war neu keine 100 km auf dem Tacho, der Kunde der Sohn eines sehr prominetne Staranwalts.
Keine FRage, dem Kunden sofort die 14 Mille (Maschine plus Klamotten und Schmerzensgeld usw.) überwiesen, war finanzielle zum Glück kein Thema.
Dann den Importeur verklgt, der wehrt sich und DANN bin ich sauer geworden.
Folge: Importeur angeblich insolvent und gibt den Import auf.
Also direkt beim Hersteller in Bologna geklagt. Eigentlich ein Selbstgänger, ich hatte Gutachten an der TU erstellen lassen, beim KBA durchgesetzt dass keine dieser Maschinen so mehr ausgeliefet werden dürfen usw. usw.
Also in Italienien Korrespondenzanwalt mandatiert und - GEWONNEN!!!
Ja, Scheiße was, mir wurden Millionen Lire zugesprochen, also umgerechnet 25 Mille in Deutschmark.
Meine Kosten lagen inklusive Maschinenverlust, Gutachten, deutschen Anwalt, Mafia-Anwalt in Bologna, Gerichtskosten usw., usw. bei über 30 Mille.
So kann es nämlich auch gehen.
Da war ich dann sauer, nicht wegen der paar Kröten, sondern weil mein Rechtsbewußtsein einen ganz deutlich Knack bekommen hat, und da wollte ich es ganz genau wissen und hab wieder die Uni-Bank gedrückt.
Der Vorteil war beim Studium, das wird auch in anderen Berufen so sein, wenn man bereits mehr als 10 Jahre Berufspraxis hat, lernt man sehr viel schneller und effektiver, weil man alles, was man neu dazu lernst, gleich in verbindung mit mit Beispielen aus der eigenen Praxis der Vergangenheit.
Seit dem habe ich keine Fälle mehr versiebt, außer den Scheiß mit meinem Haus, ich neige aber auch dazu möglichst NIE den Klageweg zu beschreiten sondern sich lieber mit dem Gegenüber und/oder dessen Anwalt zu verständigen - ist meistens der viel bessere und auch schnellere Weg. Und schafft neue Kontakte für zukünftige Fälle und baut die so wichtigen Netzwerke weiter aus.
Deshalb also mein Vorschlag mit einem verbindlichen Schreiben per ZU, alleine an der reaktion des Gegenüber kannst Du schon dann die "Handschrift" und geistige Haltung vom Verkäufer oder seinem Anwalt ablesen, die 15 Euro Gebühren sind das allemal wert.
Anwälte machen das sehr ungerne, ebenso wie Strafverfahren (in so einem Fall), der Grund ist einfach: Viel Arbeit für NULL Kohle..
Übrigens, was Du über das rote Kennzeichen geschrieben hast: Wenn das ein rotes 06er Kennzeichen war, also eine Händlernummer, unddie auf ihn zugelassen ist, ist er auch in diesem Fall ganz klar als Händler aufgetreten, er darf diese Nummer dann privat in keinem Fall nutzen.
Außerdem ist der Nachweis einfach, das geht über das zuständige Straßenverkehrsamt, dort müssen die Eintragungen im Stammbuch regelmäßig vorgelegt werden. Da steht dann wirklich minutiös jede Fahrt drin, mit Fahrtzeit, Fahrziel, Fahrtgrund und Fahrgestellnummer.
Ich auch so ein Punkt, hast Du Ihn mit dieser Nummer an der HMO fahren sehen, oder bist Du das Ding bei ihm mit dieser Nummer gefahren???
Dann einfach mal beim Verkehrsamt nachfragen, wenn das nicht eingetragen sein sollte, ist seine Nummer weg, wenn es dumm läuft.
Du siehst, Du hättest schon ein paar wichtige Argumente um ihn zu überzeugen, seinen Standpunkt zur Begrenzung eines eigenen finanziellen und zudem Imageschadens (siehe Eckis Beitrag) zu begrenzen.
Ich hätte da mehr Sorge, dass er nicht in der Lage ist, die Rückabwicklung finanzielle zu stemmen - und aufgepasst: Das geht nur Zug um Zug, also Gespann (und alle Dir entstandenen Kosten, alsi zweimal Reise nach Hamburg, ev. Verdienstausfall, Übernachtung 2 mal!!! usw.) gegen Barzahlung der "Schadenssumme".
Lass Dich auf keine andere Zahlungsmethode ein, wenn Du rechtlich nicht die Folgen übersehen kannst, und ja, selbstverständlich macht ihr eine schriftliche Vereinbarung, dass mit der Rückabwicklung alle vergangen, gegenwärtigen und für die Zukunft möglicherweise noch entstehenden Schäden gegenseitig ausgeschlossen werden.
Sonst könnte er Dir z.B. nach zwei Wochen schreiben, er hätte bei der Demonateg gesehen, dass Du die millionenteure Kolbenrückholfeder oder die ultraseltene Vergaserinnenbeleuchtung heimlioch ausgebaut hast.
Alles schon so ähnlich passiert.
So, alle sind nun natürlich schon tief eingeschlafen
Macht aber nichts, ich hoffe,
ich konnte DIR einige neue Ansatzpunkte geben, damit Du wirklich möglichst viele denkbare Szenarien im Kopf vorher durchspielen kannst und am Ende die bestmögliche Entscheidung für DICH triffst.
Nur darum ging es mir.
Falls Du die Variante mit der ZU ins Auge fassen willst, schick mir den Entwurf (und den Kaufvertrag) bitte per PN, ich guck da dann mal zwischendruch drüber, damit kein MIst passiert, und wenn Du es dann soc machen willst, schick mir dann zwei unterschrieben Exemplare per Schneckenpost her, ich ruf dann einen Gerichtsvollzieher an, der gerade nicht Urlaub hat und bestell den her, der kümmert sich dann.
Kostet natürlich nichts, ist ja eh klar.
So,
doch schon fertig, Und jetzt habt Ihr auch wieder lange Ruhe vor mir, muss die in 3 Wochen nun doch beginnende Obdachlosigkeit würdig vorbereiten...
Liebe Grüße aus dem Deichchaos und ein schönes Wochenende zu Hause, unterweghs oder auf dem EGT.
Willy