RWG-Getriebe eingetragen?

Vom Kolben bis zum Endantrieb ...

RWG-Getriebe eingetragen?

Beitragvon Pepo1958 » 25. Februar 2018 20:32

Hallo Zusammen,

meine Frag richtet sich an die Besitzer von Gespannen mit nachgerüsteten Rückwärtsgang-Getrieben (z.B. Kayser, Roth, Israel, ...):

    Habt Ihr die Getriebe eintragen lassen?
    Falls ja, gab es dabei irgendwelche Schwieirgkeiten, z.B. mit kürzeren 1. oder längeren 5. Gängen, falls die Übersetzung geändert wurde?

Danke für Eure Antworten, gerne auch per PN :-) !
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Re: RWG-Getriebe eingetragen?

Beitragvon fredde » 25. Februar 2018 21:01

Kann das wirklich möglich sein, dass man ein anderes Getriebe in Deutschland eintragen lassen muss? Wäre ich nicht schon vor 45 Jahren ausgewandert, wäre das ein guter Grund.
Gruss Fredrik
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Re: RWG-Getriebe eingetragen?

Beitragvon dreckbratze » 25. Februar 2018 22:06

man kann sich vermutlich auch knieprotektoren eintragen lassen. sieht man äusserlich was, hat sich die leistung verändert oder die höchstgeschwindigkeit massgeblich?
und selbst wenn...
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Re: RWG-Getriebe eingetragen?

Beitragvon Pepo1958 » 25. Februar 2018 22:25

Ja, mir ist schon klar, dass die Änderung kaum einer merkt und bei der Pickerlprüfung wahrscheinlich nicht einmal der Schalthebel für den Rückwärtsgang unten am Getriebe auffällt, danke für die nicht sachdienlichen Hinweise :-) .
Vielleicht meldet sich ja auch noch jemand, der zum Thema etwas zu sagen, also eigene Erfahrung damit hat :) .
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Re: RWG-Getriebe eingetragen?

Beitragvon Pepo1958 » 25. Februar 2018 22:27

dreckbratze hat geschrieben:man kann sich vermutlich auch knieprotektoren eintragen lassen. sieht man äusserlich was, hat sich die leistung verändert oder die höchstgeschwindigkeit massgeblich?
und selbst wenn...


Da Protectoren nicht zum Fahrzeug gehören, wird sich da bei der Zulassungsstelle niemand für zuständig halten. Aber wenn Du das trotzdem hinkriegst, lass mal wissen was Du denen zu Rauchen gegeben hast :D.
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Re: RWG-Getriebe eingetragen?

Beitragvon Da-Fred-aus-IN » 25. Februar 2018 23:53

Hallo. Habe an meiner BMW R100 einen RWgang von Kayser einbauen lassen. Bei der Frage beim TÜV wurde mir damals (2004) gesagt das dies nicht im Interesse vom TÜV läge, und so läuft das Gespann auch heute noch. Mehr kann ich dazu auch nicht sagen.
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Re: RWG-Getriebe eingetragen?

Beitragvon Stephan » 26. Februar 2018 14:12

So isset. Solange sich an der Übersetzung hinsichtlich höherer Endgeschwindigkeit, niGS ändert, isses egal.


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Re: RWG-Getriebe eingetragen?

Beitragvon sirguzzi » 26. Februar 2018 15:46

Stephan hat geschrieben:So isset. Solange sich an der Übersetzung hinsichtlich höherer Endgeschwindigkeit, niGS ändert, isses egal.

Naja, falls sich bei so einem Umbau die Vorwärts-Übersetzung ändert, kann es für Fahrgeräusch und Abgasverhalten schon relevant sein, ebenso bei Änderungen der Übersetzung durch kleinere Räder.
Und zumindest theoretisch muß das dann geprüft und dann ggfs. eingetragen werden. 8)
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Re: RWG-Getriebe eingetragen?

Beitragvon Stephan » 26. Februar 2018 16:27

Kleinere Räder werden ja auch eingetragen (!)

Und welche Änderung am Getriebe macht man, wenn bei der Höchstgeschwindigkeit alles beim Alten bleibt? Weil die Gänge nach dem kleinere Räder verbaut wurden, nicht mehr zueinander passen? Kann es sicherlich geben. Aber ich hab da noch nicht von gehört.

Die kleineren Räder müssen nicht nur wg. der anderen Endgeschwindigkeit eingetragen werden. Die dann direkt mitgeändert würde.


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Re: RWG-Getriebe eingetragen?

Beitragvon dreckbratze » 26. Februar 2018 18:12

ist vielleicht etwas ot., liegt mir aber gerade auf dem herzen:

die meisten von uns können sich sicher noch daran erinnern wie es früher bis in die 80er war, wenn man etwas hat eintragen lassen wollen. für ottonormalverbraucher schier ein ding der unmöglichkeit. das hat sich gottseidank zum positiven geändert, heute geht da mehr als je zuvor.
das man sicherheitsrelevante sachen von sachverständigen beurteilen und in die papiere eintragen lassen muss ist gut und richtig. wenn man aber wirklich jede nebensächliche kleinigkeit :| beim tüv vorführen will, dann sehe ich die gefahr, dass der schritt von "eintragen lassen wollen" zu "eintragen lassen müssen" nur noch ein kleiner ist. man vermittelt den entsprechenden instanzen das gefühl, es sei ein entsprechender bedarf vorhanden.
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Re: RWG-Getriebe eingetragen?

Beitragvon Pepo1958 » 26. Februar 2018 18:36

Hallo Zusammen,

danke für die Infos, werde mal schauen, was ich damit mache :? .
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Re: RWG-Getriebe eingetragen?

Beitragvon sirguzzi » 26. Februar 2018 20:54

Stephan hat geschrieben:Kleinere Räder werden ja auch eingetragen (!)

Die Übersetzung ist Bestandteil der Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs. und zumindest theoretisch gehört bei einer Änderung (sicher gibt es da einen Toleranzbereich) dazu dann eben eine neue Abgas- und Geräuschmessung...
dreckbratze hat geschrieben:die meisten von uns können sich sicher noch daran erinnern wie es früher bis in die 80er war, wenn man etwas hat eintragen lassen wollen. für ottonormalverbraucher schier ein ding der unmöglichkeit. das hat sich gottseidank zum positiven geändert, heute geht da mehr als je zuvor.

Zumindest beim TÜV sehe ich das nicht so, den Ings, die bis vor ein paar Jahren noch selbstständig und mit Augenmaß entscheiden durften, werden durch interne Vorschriften und Sanktionen die Hände gebunden.
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Re: RWG-Getriebe eingetragen?

Beitragvon Stephan » 26. Februar 2018 21:18

Bei denen sterben die, die sich noch erinnern können warum sie Ingenieur studiert haben, auch aus.

Mir erschliesst sich nicht, warum da das Abgas oder das Geräusch eine Rolle spielen soll. Das Kfz wird ja nicht schneller. In der Regel nur langsamer, bei gleicher Drehzahl. An der ganzen restlichen Konzeption ändert sich ja nichts. Gut, es wird auch schwerer. Ein Punkt der der TÜV Nord dann versuchte zu seinen Gunsten auszunutzen.

Man hat ihn dann ausgebremst.


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Re: RWG-Getriebe eingetragen?

Beitragvon Pepo1958 » 26. Februar 2018 21:25

...
Zuletzt geändert von Pepo1958 am 1. März 2018 16:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: RWG-Getriebe eingetragen?

Beitragvon fredde » 26. Februar 2018 23:23

Der Amtsschimmel wiehert mit 200 Decibel. Unglaublich was es bei Euch Alles giebt.
Ihr tut mir ganz ehrlich richtig leid. In meinen Papieren steht R 60/1965 Spezial.
Das Spezial bedeutet in diesem Fall Beiwagen. Für den sich der TÛV hier überhaupt garnicht intressiert, ausser dass der Bliker und das Rücklicht funktioniert. Irgendwelche Eintragungen für Irgendwas giebts nicht. Ein Sputnik, an einer alten R 60/1965 mit Motor, Getriebe, Scheibenbremse von einer R60/ 1985. Scheibenbremse auch am Beiwagen. Für irgendwelche Eintragungen ist nichtmal ein Platz im Brief vorgesehen. So einfach geht das auch.
Gruss Fredrik
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Re: RWG-Getriebe eingetragen?

Beitragvon Stephan » 27. Februar 2018 07:32

Naja, in Schweden ist aber wahrscheinlich ein Unfall mit drei PKW schon ein Massenunfall LoL

Ist halt schön leer bei euch.


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Re: RWG-Getriebe eingetragen?

Beitragvon schauglasgucker » 27. Februar 2018 13:48

Dafür hat Schweden leider ganz andere, massive Probleme.

Gruß Werner
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Re: RWG-Getriebe eingetragen?

Beitragvon fredde » 27. Februar 2018 17:06

Ja, leider. Aus denselben Gründen wie Ihr. Aber das hat GsD nichts mit Dreiradlern zu tun.
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Re: RWG-Getriebe eingetragen?

Beitragvon Stephan » 27. Februar 2018 19:55

Stümmt, bei uns kann man billiger saufen und einfacher mit Bargeld löhnen. Und Früher waren Rahmen aus Schweden für Starr-Rahmen-Hörlies, bei uns sehr beliebt. Bis dann HD selber gesagt hat, das in der BRD merh Starr-Rahmen rumfahren, als jemals hergestellt. . .

Zurück zum Thema. Schreib doch mal, wie das in Schweden mit Kfz.-Umbauten so abläuft. Also, offiziell.


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Re: RWG-Getriebe eingetragen?

Beitragvon fredde » 27. Februar 2018 22:26

Bei neueren Fahrzeugen bestimmt der TÛV ob es gefährlich ist oder nicht. Eingetragen wird nichts, sondern entweder muss man wieder zurück oder man bekommt die Plankette. Dasselbe mit einem Beiwagen am Motorrad. Ists gut gemacht ist es zugelassen. Gutachten und sowas brauchts nicht. Die Bereifungsmöglichkeiten bei Autos steht im Schein. Zugelassene Grössen usw. Will man zB einen Hotrot bauen, begleitet der Automobilverein den Bau, durch ein paar Besuche in der Werkstatt, und die haben Leute, die dann von Amts wegen zusehen, dass Du keinen gefährlichen Blödsinn baust. Mit deren Gutachten fährt man dann zum TÛV. Die meiste Arbeit bei alten Fahrzeugen ist, in allen alten Registern zu suchen, damit man eine alte Zulassung von zB 1924 findet. Hat man die nicht, ist es schwerer das Fahrzeug im Originalzustand zuzulassen. zB ohne Blinker und mit Gaslampen. Mit der alten Zulassung ist das durchaus möglich.
In DE ist es meines Wissens unmöglich einen Wagen der 30er in einen Hotrod umzubauen und damit zu fahren. Und bei der kleinsten Veränderung muss man ja eine ganze Liste mit Eintragungen mitführen. Sowas giebts hiernicht.
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Re: RWG-Getriebe eingetragen?

Beitragvon opa3rad » 27. Februar 2018 22:59

Hab da grad sone Idee.

Nen Zweitwohnsitz in Schweden und Die Fahrzeuge alle dort zulassen.

Nen Bekannter wohnt ja da. Vielleicht kann man da sone Postadresse einrichten ?



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Re: RWG-Getriebe eingetragen?

Beitragvon fredde » 27. Februar 2018 23:36

Hättest dann ja auch unsere Versicherungsprämien. Hab mal bei einem meiner Autos nachgesehen. Mein Jaguar x300 /1996 kostet hier mit Vollkasko umgerechnet 380 Euro.
In Stockholm würde er das doppelte kosten als hier auf dem Land. Bei Euch verlangen die das Vielfache.
Ob das mit Zweitwohnsitz geht --- ich weiss nicht. Neulich sind die Versicherungen draufgekommen, dass jüngere Leute in Stockholm ihren BMW auf die Grossmutter auf dem Land zulassen. Kostet dann weniger als die Hälfte. Jetzt wird kontrolliert, ob die Oma wirklich fährt mit dem Auto :grin:
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Re: RWG-Getriebe eingetragen?

Beitragvon opa3rad » 28. Februar 2018 01:14

Auf anderen Namen zulassen ist in D kein Problem, das ist auch zulässig und wirt oft gemacht.

Die Frage ist, wenn das geht mit ner Postadresse, wie lange darf man mit dem Fahrzeug in D fahren ?


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Re: RWG-Getriebe eingetragen?

Beitragvon fredde » 28. Februar 2018 10:17

Will ich hier mir den Wagen eines Besuchs von DE ausleihen, dann muss ich eigentlich in Begleitung des Eigentümers sein. Sonst wäre es ein Zollhintergehen. Ob ich mein Fahrzeug an einen Deutschen in DE ausleihen darf weiss ich nicht. Wenn Du von DE nach SE umziehst, musst Du das Fahrzeug nach einem halben Jahr ( glaub ich) umschreiben nach SE.
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Re: RWG-Getriebe eingetragen?

Beitragvon schauglasgucker » 28. Februar 2018 11:37

fredde hat geschrieben:Will ich hier mir den Wagen eines Besuchs von DE ausleihen, dann muss ich eigentlich in Begleitung des Eigentümers sein. Sonst wäre es ein Zollhintergehen. Ob ich mein Fahrzeug an einen Deutschen in DE ausleihen darf weiss ich nicht. Wenn Du von DE nach SE umziehst, musst Du das Fahrzeug nach einem halben Jahr ( glaub ich) umschreiben nach SE.


Ist hier in D-Land genauso. Fahre ich in D ein in Schweden zugelassenes Auto, muss ich theoretisch pro Tag 1/365 KFZ-Steuer berappen.
Als Schwede hingegen genießt du Gastrecht und darfst mit meinem Wagen fahren.

Gruß Werner
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Re: RWG-Getriebe eingetragen?

Beitragvon Stephan » 28. Februar 2018 12:41

Wobei die eventuell schon genau hingucken, ob's keine Vermietung ist. Aber dafür muß man dann schon anders noch doof auffallen. . .

Zudem, muß man nicht auch nachweisen, das man sich eine bestimmte Zeit im Lande aufhält. Und dann sind wohl wieder Einkommensteuern oder so, fällig.


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Re: RWG-Getriebe eingetragen?

Beitragvon Pepo1958 » 28. Februar 2018 15:15

...
Zuletzt geändert von Pepo1958 am 1. März 2018 16:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: RWG-Getriebe eingetragen?

Beitragvon UKO » 28. Februar 2018 18:48

Pepo1958 hat geschrieben:Jetzt sind mündliche Auskünfte für den deutschen Beamtensohn ja immer so eine Sache, weil nicht beweisbar, aber ich werde


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Re: RWG-Getriebe eingetragen?

Beitragvon Stephan » 1. März 2018 12:37

Und vor allem, wer viel fragt, muß anschliessend auch mit der Antwort leben können. . .


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